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Allgemeinverfügung vom 31.03.2026 - Außengastronomie

Allgemeinverfügung der Stadt Fulda zur Erweiterung der Betriebszeiten der Außengastronomie

Nach § 10 Abs. 3 der Richtlinien zur Satzung der Stadt Fulda über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren erlässt der Magistrat der Stadt Fulda folgende Regelungen:

  1. Die zulässige Betriebszeit für die Außengastronomie wird an Freitagen, Samstagen und an den Vortagen der gesetzlichen Feiertage bis 24 Uhr erweitert. 

  2. Diese Erweiterung gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Stadtteile.

  3. Diese Regelung gilt vom 29.05.2026 bis zum Ablauf des 05.09.2026.

 

Hinweis:

Die Regelungen des Hessischen Feiertagsgesetzes sowie immissionsschutzrechtliche Anforderungen oder abweichende Festsetzungen, insbesondere in Bebauungsplänen oder Baugenehmigungen, bleiben durch diese Allgemeinverfügung unberührt.

 

Begründung:

Nach § 10 Abs. 3 der Richtlinien zur Satzung der Stadt Fulda über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren, zuletzt geändert durch Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda vom 22.05.2023, ist der Magistrat ermächtigt, durch Allgemeinverfügung für einen von ihm festzulegenden Zeitraum im jeweiligen Kalenderjahr die Betriebszeiten für die Außengastronomie jeweils freitags, samstags und am Vortag der gesetzlichen Feiertage sowie an den Tagen der Domplatzkonzerte im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Stadtteile gem. § 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren in der Fassung vom 22.05.2023 auf 24.00 Uhr zu erweitern. Von dieser Ermächtigung hat der Magistrat der Stadt Fulda durch Beschluss Nr. 97/2026 vom 23.03.2026 Gebrauch gemacht. 

Die Veranstaltungen in der Stadt Fulda sind auch in diesem Jahr wieder große Publikumsmagnete, die viele Gäste von nah und fern anziehen. Um den Gästen den Aufenthalt in der Stadt Fulda samt seinem kulinarischen Angebot zu ermöglichen, ist es wichtig, auch nach 23 Uhr die Möglichkeit zum Verweilen in der Außengastronomie zu ermöglichen. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, da beispielsweise die Veranstaltungszeiten des Musicals bis nach 22 Uhr gehen. Der Musicalsommer, die Domplatzkonzerte und andere Veranstaltungsformate sind bedeutende kulturelle Veranstaltungen, die jedes Jahr zahlreiche Besucher in unsere Stadt locken. Diese Events tragen nicht nur zur kulturellen Vielfalt bei, sondern sind auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Gastronomiebetriebe in unserer Stadt.  Darüber hinaus trägt die Verlängerung der Betriebszeiten dazu bei, die Attraktivität unserer Stadt als Veranstaltungsort zu steigern und somit auch langfristig mehr Besucher anzulocken.

In diesem Jahr beginnt die erfolgreiche Veranstaltungsserie mit dem Musical „Der Schimmelreiter“ in Fulda. An diesem Wochenende sollte der Beginn der erweiterten Außengastronomie sein. Das Ende wird mit dem letzten Tag des Weinfestes am 05.09.2026 sein. Alle weiteren publikumsträchtigen Veranstaltungen liegen im genannten Zeitraum, wie z. B. der Hessentag, die Domplatzkonzerte, Stadtfest etc. Von dieser verlängerten Außengastronomie ist mit keiner erheblichen Lärmbelästigung zu rechnen.

In diesem Vorschlag eingebunden waren das Citymarketing Fulda e.V. sowie die Ämter 81, 80 und 41.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider­spruch beim Magistrat der Stadt Fulda, Rechts- und Ordnungsamt, Schlossstraße 1, 36037 Fulda eingelegt werden.

 

Fulda, 31.03.2026

Der Magistrat der Stadt Fulda 
Im Auftrag

gez. Sascha Siebert                           - Dienstsiegel -