Amtliche Bekanntmachungen der KW09 (2026)
Sitzung des Ortsbeirates Besges
Dienstag, 24.02.2026, 18:00 Uhr, Bürgerhaus Besges, Sitzung des Ortsbeirates Besges
Tagesordnung
- Bericht des Ortsvorstehers
- Kultur- und Seniorenmittel 2026
- Verwendung der Kultur- und Seniorenmittel 2025 + 2026
- Haushaltsanträge 2027
- Kommunalwahl am 15. März 2026
- Anträge, Anfragen, Verschiedenes
Wolfgang Wald, Ortsvorsteher
Sitzung des Ortsbeirates Sickels
Donnerstag, 26.02.2026, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Sickels, Sitzung des Ortsbeirates Sickels
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
- Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
- Seniorenmittel
- Vergabe kulturelle Mittel
- Vorbereitung Osterputz
- Kommunalwahl
- Verschiedenes
Knut Heiland, Ortsvorsteher
Sitzung des Ortsbeirates Haimbach
Mittwoch, 11.03.2026, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Haimbach, Sitzung des Ortsbeirates Haimbach
Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung durch den Ortsvorsteher
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
- Bericht des Ortsvorstehers
- Anträge und Anfragen
Manfred Belle, Ortsvorsteher
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Sharpilov, Yurii
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 19.02.2026, Az. 51/04 UVK 007-05132
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Yurii Sharpilov
Tschernowizer Gasse 18
Odessa
Ukraine
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3 Zimmer: 235, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 19.02.2026
Im Auftrag
gez. Dietrich
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für die Wegeverbindung und den Spielplatz Ziehers Süd in der Adalbert-Stifter-Straße Landschaftsbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/36442 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Bekanntmachung des Amts für Bodenmanagement Fulda
Einladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
des Flurbereinigungsverfahrens Flieden-Nord A 66
Im Flurbereinigungsverfahren Flieden-Nord A 66 (UF 1960) lade ich alle Teilnehmer gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) - in der derzeit geltenden Fassung - zu einer Teilnehmerversammlung am
Montag, den 23.03.2026 um 18:00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Struth, Am Heiligenberg 6 in 36103 Flieden
ein.
Teilnehmer sind alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten.
Tagesordnung
Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Hinsichtlich der Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird auf folgendes hingewiesen:
Am 14.02.2012 wurde der aus fünf Mitgliedern (§ 21 Abs. 1 FlurbG) und fünf Stellvertretungen (§ 21 Abs. 5 FlurbG) bestehende Vorstand der Teilnehmergemeinschaft auf unbestimmte Zeit gewählt. Durch eine Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018, sind Wahlperioden mit einer Dauer von sieben Jahren eingeführt worden. Daher ist der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft neu zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Teilnehmer oder deren Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigter hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insgesamt nur eine Stimme.
Die Teilnehmenden des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z. B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
Bekanntmachung
Diese Einladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Flieden und Neuhof sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Fulda, Schlüchtern, Eichenzell, Großenlüder, Kalbach und Hosenfeld öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist diese Einladung sowie eine Übersichtskarte des Flurbereinigungsverfahrens über die Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/UF1960 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Fulda, den 10.02.2026
Amt für Bodenmanagement Fulda
- Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag
gez. Witte
(Verfahrensleiter)
Änderung des Bebauungsplans der Stadt Fulda Nr. 145 „Gewerbepark Münsterfeld“
1. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Fulda Nr. 145 „Gewerbepark
Münsterfeld“ im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur Durchführung der Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 02.02.2026 für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 145 „Gewebepark Münsterfeld“ die Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB gefasst.
Der Plan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 27/192 und 27/193 in der Flur 7, Gemarkung Fulda.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Steubenallee (Flurstück 27/197), im Osten durch das Grundstück „Steubenallee 1“ (Flurstück 26/28) und südlich durch eingeschränkte Gewerbegebietsflächen (Flurstücke 27/79, 27/80, 27,202, 27/203) begrenzt.
Die Größe des Änderungsbereichs beträgt rd. 4.480 m².
Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist aus der Abbildung ersichtlich:
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 145 „Gewerbepark Münsterfeld“ leitet sich aus der Notwendigkeit ab, dem Plangebiet eine größere Nutzungsvielfalt zuzuführen und somit eine zeitgemäße städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Das primäre Planungsziel ist die Umwandlung einer derzeit als Gewerbegebiet festgesetzten Teilfläche in ein Mischgebiet. Die restriktive Zulässigkeitsbestimmung des bestehenden Gewerbegebiets verhindert die angestrebte funktionale und soziale Durchmischung.
Die Festsetzung eines Mischgebiets soll die gemäß § 6 der Baunutzungsverordnung allgemein zulässigen Nutzungen eines Mischgebietes eröffnen. Diese Anpassung dient der Schaffung einer Nutzungsvielfalt und der Reaktion auf veränderte städtische und gesellschaftliche Bedarfe. Im Fokus steht dabei insbesondere die planungsrechtliche Ermöglichung der Errichtung von dringend benötigten sozialen Einrichtungen, die im reinen Gewerbegebiet nur eingeschränkt oder gar nicht zulässig wären.
Die Bebauungsplanänderung soll als Bebauungsplan für die Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden, da keine neu zu versiegelnden Flächen in Anspruch genommen werden, keine Natura 2000-Gebiete betroffen sind und so die Voraussetzungen des § 13a (1) Nr. 1 BauGB erfüllt sind. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB kann abgesehen werden.
Aus Gründen der Umweltvorsorge wird eine Abschätzung der Umweltfolgen vorgenommen und in einem Umweltsteckbrief dargestellt mit umweltbezogenen Angaben zu folgenden Themen:
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Geologie, Boden, Fläche sowie Wasser
Luft, Klima sowie Ortsbild und Naherholung
Schutzgebiete und –objekte
Bevölkerung und menschliche Gesundheit
Kultur- und Sachgüter
Emissionen, Abfall und Abwasser
Darstellungen des Landschaftsplans (2004) und des Regionalplans Nordhessen (2009)
Die Offenlegung nach § 3 (2) BauGB findet statt in der Zeit vom
26.02.2026 bis 30.03.2026.
Während dieser Zeit werden der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung mit integriertem Umweltsteckbrief im Internet veröffentlicht, zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00–18:00 Uhr
Mittwoch von 08:00–12:00 Uhr
Freitag von 08:00–15:00 Uhr
und Samstag von 09:00–12:00 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter
http://www.bauen-fulda-stadt.de
einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f
Stellungnahmen zu dem Entwurf der 1. Änderung des vorgenannten Bebauungsplans können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an stadtplanung(at)fulda.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Amt für Stadtplanung und –entwicklung, Gebäude: Am Rosengarten 25 – vorgebracht werden:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr,
Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr.
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1630 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter: www.fulda.de/datenschutz
Fulda, 19.02.2026
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister