Amtliche Bekanntmachungen der KW11 (2026)
Sitzung des Ortsbeirates Kämmerzell
Dienstag, 10.03.2026, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Kämmerzell, Sitzung des Ortsbeirates Kämmerzell
Tagesordnung
1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
2 Genehmigung des Protokolls vom 17.12.2025
3 Bericht des Ortsvorstehers zu offenen und aktuellen Themen
4 Senioren- und Kulturmittel 2026
5 Teilabrechnung Kulturmittel 2026
6 Anträge zum Haushalt 2027
7 Kommunalwahl 2026
8 Osterputz 21. März 2026
9 Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft
Christian Ruppel, Ortsvorsteher
Sitzung des Ortsbeirates Lüdermünd
Mittwoch, 11.03.2026, 20:00 Uhr, Feuerwehrhaus Lüdermünd, Sitzung des Ortsbeirates Lüdermünd
Tagesordnung
1 Bericht des Ortsvorstehers und Genehmigung des Protokolls
2 Verwendung der Kulturmittel 2026
3 Aktuelles zu laufenden Projekten/Nachtrag
4 Anträge/Anfragen
Thomas Schmitt, Ortsvorsteher
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Joao Pedro Ferreira Cavalcante
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung
Das nachstehend aufgeführte Schriftstück wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:
Bescheid des Magistrates der Stadt Fulda vom 10.03.2025
Name des Adressaten: Joao Pedro Ferreira Cavalcante
letzte bekannte Anschrift: Lotharstraße 18/20, 55116 Mainz
Kassenzeichen 200100238797-100-1
Die Zustellung unter der bekannten Anschrift ist nicht möglich.
Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 122 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt durch öffentliche Bekanntmachung. Damit werden die gesetzlichen Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Der Bescheid kann beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtkämmerei - Abteilung Steuern -, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, Zimmer E 012 oder E 015, in der Öffnungszeit werktags, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr, von einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person unter Vorlage eines geeigneten Nachweises in Empfang genommen werden.
Fulda, 10.03.2026
Der Magistrat der Stadt Fulda
Im Auftrag
Freidhof
Leiter der Kämmerei (Dienstsiegel)
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Maya Stoimenova
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung
Das nachstehend aufgeführte Schriftstück wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:
Bescheid des Magistrates der Stadt Fulda vom 10.03.2025
Name des Adressaten: Maya Stoimenova
letzte bekannte Anschrift: Fasaneriestraße 4, 36043 Fulda
Kassenzeichen 200100256607-100-1
Die Zustellung unter der bekannten Anschrift ist nicht möglich.
Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 122 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt durch öffentliche Bekanntmachung. Damit werden die gesetzlichen Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Der Bescheid kann beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtkämmerei - Abteilung Steuern -, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, Zimmer E 012 oder E 015, in der Öffnungszeit werktags, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr, von einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person unter Vorlage eines geeigneten Nachweises in Empfang genommen werden.
Fulda, 10.03.2026
Der Magistrat der Stadt Fulda
Im Auftrag
Freidhof
Leiter der Stadtkämmerei (Dienstsiegel)
4. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Fulda, Stadtteil Gläserzell Nr. 2 „Neubaugebiet-Nord“ - Aufstellungsbeschluss
Amtliche Bekanntmachung
4. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Fulda, Stadtteil Gläserzell Nr. 2 „Neubaugebiet-Nord“
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 02.02.2026 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Fulda, Stadtteil Gläserzell Nr. 2 „Neubaugebiet-Nord“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Gläserzell,
Flur 2:
98/19, 98/22, 98/23, 98/24, 98/25, 98/26, 98/27, 98/109, 98/110, 98/115, 98/116, 98/117, 98/118, 98/119, 98/127, 98/128, 98/129, 98/130, 98/137, 98/139, 100/7, 100/8, 100/11, 100/12, 100/14, 100/15, 100/17, 100/18, 100/21, 100/22, 100/23, 101/2, 102/8, 102/9, 102/10, 102/12, 102/13.
Flur 4:
67/56, 67/57, 67/58, 67/59, 67/60, 71/26, 71/27, 71/28, 7/29, 71/30, 71/33, 71/ 41, 71/42, 71/43, 71/44, 71/48, 71/49, 71/52, 71/53, 71/54, 71/56, 71/57, 71/58, 71/59, 71/60, 71/62, 71/63, 72/8, 72/9, 72/10, 72/11, 72/14, 72/15, 72/16, 72/18, 72/19, 73/1, 73/2, 73/3, 73/4,
sowie einen Teilbereich des Flurstücks 98/136 in der Flur 2 und Teilbereiche der Flurstücke 67/62, 71/55 und 72/20 in der Flur 4.
Das Plangebiet hat eine Gesamtfläche von rund 6,4 ha.
Die Abgrenzung ist aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich.
Siehe Abbildung!
Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Neubaugebiet Nord“ ist die Wiedereinführung und planungsrechtliche Sicherung der ursprünglich festgesetzten Flachdachvorgaben aus dem Jahr 1969. Diese waren im Zuge der 2. und 3. Änderung aufgrund damaliger bauphysikalischer Bedenken aufgehoben und durch steilere Dachformen ersetzt worden. Nach heutigem Stand der Technik gelten diese Bedenken jedoch als überholt, da moderne Abdichtungssysteme Flachdächer dauerhaft zuverlässig machen. Zudem besteht seitens der Eigentümer der Wunsch, bei Neubauten oder Umbauten wieder Flachdächer errichten zu dürfen. Derzeit sind ausschließlich Sattel-, Pult- und teilweise Walmdächer mit festgelegten Dachneigungen zulässig, wobei in den Änderungsbereichen unterschiedliche Regelungen gelten. Durch die 4. Änderung soll daher eine einheitliche, nachvollziehbare und gestalterisch stimmige Regelung geschaffen werden.
Die Wiedereinführung der Flachdachzulässigkeit entspricht der vorhandenen Bebauungsstruktur, da zahlreiche Bestandsgebäude diese Dachform aufweisen. Gleichzeitig soll durch verbindliche Festsetzungen zur Gebäudestellung die Ausrichtung entlang des Straßenraums gesichert und das charakteristische Straßenbild bewahrt werden. Damit werden gestalterische Kohärenz, städtebauliche Qualität und architektonische Flexibilität gleichermaßen berücksichtigt. Insgesamt dient die Anpassung der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, unterstützt ökologische Maßnahmen wie Photovoltaik und Dachbegrünung und sichert langfristig eine geordnete bauliche Entwicklung im Plangebiet.
Fulda, den 06.03.2026
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 204 „Wohnmobilhafen Am Badegarten“ - Aufstellungsbeschluss
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 204 „Wohnmobilhafen Am Badegarten“
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 02.02.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Fulda Nr. 204 „Wohnmobilhafen Am Badegarten“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 66/1, 67/1, 140/1, 66/2, 61/3, 66/3, 61/4, 62/4, 61/5, 61/6, 62/6, 61/7, 129/10, 129/11, 129/13, 129/14, 129/15 und 65/7, alle in der Flur 19, Gemarkung Fulda sowie 348/17 in der Flur 6, Gemarkung Fulda, jeweils ganz oder teilweise.
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von 2,8 ha.
Die Abgrenzung ist aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich.
Siehe Abbildung!
Die Stadt Fulda verzeichnet nicht zuletzt durch den Ausbau des Kulturangebotes eine positive touristische Entwicklung in den letzten Jahren. Die Errichtung eines attraktiven Wohnmobilstandorts ist somit eine gute Ergänzung zu dem bestehenden Beherbergungsangebot und zu bereits bestehenden Abstellmöglichkeiten, die jedoch vielmehr als Parkflächen wahrgenommen werden und besonders in Verbindung mit Veranstaltungen oft vollständig belegt sind.
Im Sinne dieser stetigen Entwicklungen sind Anlaufpunkte zum Verweilen und Übernachten im Rahmen der weichen Standortfaktoren für die Stadt Fulda zukünftig von großer Bedeutung. Mit der Etablierung eines neuen Wohnmobilstandorts im Anschluss an die Fulda-Aue, welcher gleichermaßen alle Nutzer des Individualtourismus vereinen kann, sieht die Stadt Fulda künftig das Potential, Stadttourismus und Naherholung miteinander zu verknüpfen.
Dazu ist es nötig die ehemals durch die Landesgartenschau 2023 genutzten Flächen sowie die bereits bestehenden temporären Stellplatzflächen an der Frankfurter Str. bauplanungsrechtlich mithilfe eines Bebauungsplans in ein Sondergebiet „Freizeit und Tourismus“ zu überführen. Durch die Baurechtschaffung ist es möglich, perspektivisch eine durchgrünte Freizeitfläche mit bis zu 120 Stellplätzen einschließlich eines Versorgungsgebäudes und der nötigen Infrastruktur für den Individualtourismus zu erstellen
Fulda, den 06.03.2026
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister