Fuldaer Ortsrecht
Artikel 28 Grundgesetz (GG) i.V.m. Artikel 137 Hessische Verfassung (HV) garantieren den Städten und Gemeinden sowie den Gemeindeverbänden die kommunale Selbstverwaltung. Ausfluss dieser Selbstverwaltungsgarantie ist die Befugnis, für das eigene Gebiet Recht zu setzen. Dieses gemeindliche Recht wird in den sogenannten Satzungen gefasst.
1 Allgemeine Verwaltungsaufgaben
2 Finanzen
3 Recht, Sicherheit und Ordnung
4 Schule und Kultur
5 Sozial- und Gesundheitswesen
6 Bauwesen
7
8 Wirtschaft und Verkehr
9 Zweckverbände
10 Eigenbetrieb
Informationen zum Stadtwappen der Stadt Fulda
Kontakt
Ines Lenz
Hauptamt
Gremienarbeit
Stadtschloss, F 004
Petra Krack
Hauptamt
Gremienarbeit
Stadtschloss, F006