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Wahlen

Oberbürgermeisterwahl am 21.02.2027

Am 21.02.2027 findet in Fulda die Wahl zum Oberbürgermeister statt.

Aufstellung der Wahlvorschläge

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Parteimitglieder oder ihrer gewählten Vertreter im Wahlkreis aufgestellt und ihre Reihenfolge im Wahlvorschlag festgelegt. Dabei sollen Frauen und Männer möglichst gleichermaßen berücksichtigt werden.

Die Aufstellung darf frühestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlzeit beginnen, die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung frühestens 18 Monate davor außer bei einer Wiederholungswahl im gesamten Wahlkreis.

Alle Teilnehmer der Versammlung können Vorschläge einbringen. Die Bewerberinnen und Bewerber bekommen Gelegenheit, sich und ihr Programm vorzustellen. 

Über den Ablauf der Versammlung wird eine Niederschrift angefertigt, die Ort, Zeit, Einladung, Teilnehmerzahl, Abstimmungsergebnisse sowie die Vertrauenspersonen enthält. Diese Niederschrift wird vom Versammlungsleiter, Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern unterschrieben, die gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt bestätigen, dass die Wahl geheim und ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Anforderungen nach Abs. 1 Satz 3 beachtet worden sind.

Inhalt der Wahlvorschläge

Der Wahlvorschlag soll nach dem amtlichen Muster (DW 6) im Original eingereicht werden.

Der Wahlvorschlag muss folgendes beinhalten:

  1. den Namen der Partei oder Wählergruppe und die gegebenenfalls verwendete Kurzbezeichnung. Die Namen neuer Parteien und Wählergruppen müssen sich von denen bereits bestehender deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerbern tragen den Familiennamen des Bewerbers als Kennwort.
  2. Familiennamen, Rufnamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberinnen/Bewerber.

    Weist eine Bewerberin/ein Bewerber gegenüber dem Wahlleiter bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge nach, dass für sie/ihn im Melderegister eine Übermittlungssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist in der Bebekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge anstelle ihres/seines Wohnortes (Hauptwohnung) den Ort ihrer/seiner Erreichbarkeitsanschrift zu verwenden; die Angabe eines Postfachs genügt nicht.
  3. Auf Wunsch der Bewerberin/ des Bewerbers auch ein Doktorgrad, Ordens oder Künstlername, wenn dieser im Pass-, Personalausweis oder Melderegister eingetragen ist
  4. Namen und Anschriften der Vertrauensperson, der stellvertretenden Vertrauensperson und gegebenenfalls deren Ersatzpersonen. 

Jeder Wahlvorschlag muss nach dem § 11 Abs. 3 Satz 1 KWG von der Vertrauensperson und ihrer Stellvertreterin/ihrem Stellvertreter, die von der Nominierungsversammlung benannt worden sind, persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.

Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:

  1. Die Zustimmungserklärung (KW 9) der/ des vorgeschlagenen Bewerberin/Bewerbers, dass sie/er der Aufstellung zustimmt. Die Erklärung muss Angaben darüber enthalten, ob die Bewerberin/der Bewerber nach den Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat an der Annahme der Wahl gehindert ist.
  2. Wählbarkeitsbescheinigungen (DW 10) des Bürgerbüros Fulda, dass die/ der vorgeschlagene Bewerberin/Bewerber wählbar ist.
  3. Eine Ausfertigung der Niederschrift (DW 11) über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterinnen-/Vertreterversammlung, in welcher die Bewerberin bzw. der Bewerber aufgestellt worden ist, mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt.
  4. Gegebenenfalls die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften mit den Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichnerinnen/Unterzeichner.

Unterstützungsunterschriften

Um zu verhindern, dass aussichtslose Wahlvorschläge eingereicht werden, verlangt das Kommunalwahlgesetz (KWG) einen Nachweis über eine gewisse Unterstützung durch Wahlberechtigte.

Für Wahlvorschläge der Parteien, die im aktuellen Hessischen Landtag oder Bundestag mit mindestens einer/einem Abgeordneten vertreten sind, müssen diesen Nachweis nicht erbringen. Für sie reicht die Unterschrift der benannten Vertrauensperson und ihrer Stellvertretung. 

Ausreichend sind die Unterschriften der beiden Vertrauenspersonen auch dann, wenn die Partei oder Wählergruppe seit Beginn der laufenden Wahlzeit mit mindestens einer Vertreterin/einem Vertreter zwar nicht im Bundestag oder Hessischen Landtag, aber der aktuellen Stadtverordnetenversammlung vertreten ist. 

Wenden Sie sich für das Vordrucksmuster DW 7 an wahlen@fulda.de. 

Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 69. Tag vor dem Wahltag. Das ist

Montag, der 14.12.2026, 18:00 Uhr

Die Wahlvorschläge können im Bürgerbüro der Stadt Fulda zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.

Wenden Sie sich bei Rückfragen an wahlen(at)fulda.de. 

Wahlhelfer werden

Die Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess. Wahlen sind ein Grundbestandteil. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher HelferInnen möglich. In Fulda werden bei jeder Wahl bis zu 850 WahlhelferInnen in allen Wahlbezirken benötigt. Viele engagieren sich bereits seit Jahren. 

Machen auch Sie bei der nächsten Wahl mit und erfahren Sie Demokratie "hautnah"!

Klicken Sie hier, um Wahlhelfer zu werden!

Rückmeldung Wahlhelfer

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Funktion
Personendaten
Annahme der Einberufung

ich bestätige durch das Absenden dieses Formulars, dass ich die Einberufung im oben genannten Wahlbezirk erhalten habe, das Wahlehrenamt annehme, und die genannt Funktion im Wahlvorstand ausführen werde.


Ich werde mein Amt unparteiisch ausüben und über die mir bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsache, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, Verschwiegenheit bewahren.


Meine persönlichen Daten dürfen bis zum Widerruf dieser Erlaubnis ausschließlich für Wahlzwecke auch künftig erhoben und verarbeitet werden.


Für Mitteilungen und Rückfragen bin ich, auch am Wahltag, wie folgt erreichbar:


Die Angabe mindestens einer Telefonnummer ist unbedingt erforderlich!

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Briefwahl

Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können bereits jetzt beantragt werden. Der Versand der Unterlagen ist jedoch frühestens ab dem 11.01.2027 möglich.

Um eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post sicherzustellen, sollte der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins möglichst bis spätestens 16. Februar 2027 beim Wahlamt eingegangen sein. Personen, die ihren Antrag nach dem 16. Februar 2027 stellen möchten, wird empfohlen, diesen persönlich im Wahlamt einzureichen, da die Briefwahlunterlagen dort unmittelbar ausgehändigt werden können.

Aufgrund eines erhöhten Postaufkommens kann es insbesondere zu Verzögerungen beim Versand und bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen. Es wird daher empfohlen, den Antrag so frühzeitig wie möglich zu stellen.

Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen ist eine nachträgliche Änderung der Versandanschrift ausgeschlossen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung und stellen Sie sicher, dass die angegebene Anschrift Ihrem Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Zustellung entspricht.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

1. Online-Briefwahlantrag


Der Online-Briefwahlantrag für die Kommunalwahlen steht Ihnen in der Zeit vom 11.01.2027 bis zum 16.02.2027 (23:59 Uhr) zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder klicken Sie auf den folgenden Link:  

Zum Online-Briefwahlantrag

Wir empfehlen eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.

Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung.

2. Formlos per E-Mail


Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu je Person eine separate E-Mail an wahlen@fulda.de erforderlich ist. Der Versand der Briefwahlunterlagen in das Ausland ist möglich. Wir empfehlen Ihnen, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben:

  • Vollständiger Name
  • Straße Hausnummer
  • PLZ
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)
  • ggf. abweichende Versandanschrift 

3. Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung 


Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 31. Januar 2027 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden. Bei Versand auf dem Postweg müssen Sie keinen Rückumschlag beifügen.

4. Persönlich im Bürgerbüro


Ab Montag, 11. Januar 2027, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten ohne Termin persönlich im Bürgerbüro abholen (Schlossstraße 1, 36037 Fulda). 

HINWEIS: Sie haben ebenfalls die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen.

Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass und sowie Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich. Die Vorlage einer Patientenverfügung reicht nicht aus.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt bei der Oberbürgermeisterwahl 2027 sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Wochen in Fulda ihren Hauptwohnsitz haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.

Wer kann gewählt werden?

Wählbar zum Oberbürgermeister ist nach § 39 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG und Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist - also spätestens am 21.02.2009 geboren ist.

Bevorstehende Wahlen

WahlartWahltagWahlperiode
Wahl der Oberbürgermeisterin/des OberbürgermeistersFrühjahr 20276 Jahre
Wahl zum Hessischen LandtagHerbst 20285 Jahre
Wahl zum Europäischen ParlamentSommer 20295 Jahre
KommunalwahlenFrühjahr 20315 Jahre
AusländerbeiratswahlenFrühjahr 20315 Jahre

Briefwahl: Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist vor jeder Wahl möglich. Informationen und Fristen veröffentlichen wir rechtzeitig vor der nächsten Wahl.