Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Wahlen

Kommunalwahl 2026

Am 15.03.2026 finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. Bei diesen Wahlen werden in Fulda folgende Gremien neu gewählt:

Die Wahl wird nach dem sogenannten d´Hondtschen Höchstzahlverfahren durchgeführt. Eine Verhältniswahl, welche mit der Personenwahl verbunden ist. Nach den Einwohnerzahlen bemessen, können Sie in Fulda 59 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, 24 Ortsbeiräte je 5 bzw. 7 Sitzen und 11 Vertreterinnen und Vertreter des Ausländerbeirats wählen.

Wahlhelfer werden

Die Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess. Wahlen sind ein Grundbestandteil. Die Durchführung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher HelferInnen möglich. In Fulda werden bei jeder Wahl bis zu 850 WahlhelferInnen in allen Wahlbezirken benötigt. Viele engagieren sich bereits seit Jahren. 

Machen auch Sie bei der nächsten Wahl mit und erfahren Sie Demokratie "hautnah"!

Klicken Sie hier, um Wahlhelfer zu werden!

Rückmeldung Wahlhelfer

Rückmeldung Wahlhelfer

Funktion
Personendaten
Annahme der Einberufung
ich bestätige durch das Absenden dieses Formulars, dass ich die Einberufung im oben genannten Wahlbezirk erhalten habe, das Wahlehrenamt annehme, und die genannt Funktion im Wahlvorstand ausführen werde.

Ich werde mein Amt unparteiisch ausüben und über die mir bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsache, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, Verschwiegenheit bewahren.

Meine persönlichen Daten dürfen bis zum Widerruf dieser Erlaubnis ausschließlich für Wahlzwecke auch künftig erhoben und verarbeitet werden.

Für Mitteilungen und Rückfragen bin ich, auch am Wahltag, wie folgt erreichbar:
Die Angabe mindestens einer Telefonnummer ist unbedingt erforderlich!
Kontaktdaten
Bitte warten

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl 2026 sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Wochen in Fulda ihren Hauptwohnsitz haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.

Wer kann gewählt werden?

Nach § 32 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist wählbar, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und:

  1. am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, also spätestens am 15.03.2008 geboren ist, und
  2. seit mindestens drei Monaten – also seit 15.12.2025 – seinen Hauptwohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in Fulda hat. Für die Wahl zum Ortsbeirat gilt dies entsprechend für den jeweiligen Ortsbezirk.

Auch Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedstaates mit Hauptwohnsitz in Fulda sind bei der Kommunalwahl wählbar und können in kommunale Ämter gewählt werden. Vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer durch gerichtliche Entscheidung die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.

Ausländerbeiratswahl

Ausländerbeiräte werden in den Gemeinden gewählt, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet sind und die keine Integrations-Kommission gebildet haben. Die Wahlperiode des Ausländerbeirats beträgt fünf Jahre.

Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaaterinnen und Doppelstaater, wahlberechtigt sind. Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet die Ausländerbeiratswahl in der betroffenen Kommune nicht statt. In diesen Fällen ist die Kommune verpflichtet, für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit eine Integrations-Kommission zu bilden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landeswahlleitung 

Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endete am 69. Tag vor dem Wahltag. Das war

Montag, der 05.01.2026, 18:00 Uhr

Die eingereichten Wahlvorschläge werden aktuell geprüft. Über deren Zulassung entschied der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 

Freitag, 16.01.2026, 14:00 Uhr (Stadtschloss - Marmorsaal, Schlossstraße 1, 36037 Fulda)

Stimmzettel

Auf dem Stimmzettel werden für die Verhältniswahl für jeden Wahlvorschlag nur so viele Kandidaten aufgeführt, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind (§ 16 Abs. 2 Satz 8 KWG).

Wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, werden alle Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags auf dem Stimmzettel ohne Angabe des Wahlvorschlagsträgers aufgeführt (§ 16 Abs. 3 KWG).

Bevorstehende Wahlen

WahlartWahltagWahlperiode
Kommunalwahlen15.03.20265 Jahre
Ausländerbeiratswahlen15.03.20265 Jahre
Wahl der Oberbürgermeisterin/des OberbürgermeistersFrühjahr 20276 Jahre
Wahl zum Hessischen LandtagHerbst 20285 Jahre
Wahl zum Europäischen ParlamentSommer 20295 Jahre

ReadSpeaker