Stadtteile & Ortsbeiräte
Stadtteile
Gemeinden haben gemäß § 81 Hessische Gemeindeordnung (HGO) das Recht, durch Beschluss der Vertretungskörperschaft Ortsbezirke zu bilden. In Städten bezeichnet man diese als Stadtteile.
Die Einrichtung von Ortsbezirken bzw. Stadtteilen in Hessen ist in der Masse auf die Gebietsreform im Jahre 1972 zurückzuführen, in deren Verlauf ehemals selbständige Gemeinden eingemeindet wurden bzw. sich zu neuen Gebilden zusammengeschlossen haben.
Im Zuge dieser Gebietsreform hat die Stadt Fulda 24 ehemals selbständige Gemeinden aufgenommen und im Rahmen von Grenzänderungsverträgen eingemeindet. Das Stadtgebiet Fulda umfasst demnach neben der Kernstadt 24 Stadtteile.
Ortsbeiräte in den Stadtteilen
Die Stadt Fulda hat 24 Stadtteile, in denen Ortsbeiräte eingerichtet sind. Die Mitglieder der Ortsbeirate werden von den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Stadtteile alle fünf Jahre bei der Kommunalwahl gewählt.
Jeder Ortsbeirat wählt aus seiner Mitte für die Wahlzeit eine Ortsvorsteherin/einen Ortsvorsteher, die/der den Vorsitz führt und ihn in der Öffentlichkeit repräsentiert.
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplanes. Er hat ein Vorschlagrecht in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil angehen.
Die Ortsbeiräte tagen i.d.R. alle zwei Monate einmal bzw. nach Bedarf.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Für einzelne Angelegenheiten (Grundstückangelegenheiten) kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
An den Sitzungen der Ortsbeiräte können mit beratender Stimme teilnehmen:
- die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher
- die Stadtverordneten, die in dem betreffenden Ortsteil wohnen
- Vertreter des Magistrats
- Vertreter der Verwaltung.
Gesetzliche Grundlagen
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