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Stadtverordneten­versammlung

Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ einer Stadt. Ihre politische Zusammensetzung wird alle 5 Jahre bei der Kommunalwahl durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt bestimmt.

Nach derzeit geltendem Kommunalwahlrecht darf wählen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher Staatsbürger im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt gemeldet ist.

Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung ist festgelegt durch die Einwohnerzahl. In Fulda mit rd. 70.000 Einwohnern besteht sie aus 59 Stadtverordneten. In der 19. Wahlperiode (1. April 2021 bis 31. März 2026) gibt es aktuell fünf Fraktionen sowie sechs fraktionslose Mitglieder.

Einen Überblick über die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung in der 19. Wahlperiode finden Sie hier: 

Überblick Mitglieder

Rechtsgrundlagen für die Stadtverordnetenversammlung sind die Hessische Gemeindeordnung und Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda in der jeweils gültigen Fassung.

Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl (konstituierende Sitzung) aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n. In den Städten wird diese/r Stadtverordnetenvorsteher/in genannt. Der/Die Stadtverordnetenvorsteher/in führt die Geschäfte der Stadtverordnetenversammlung, leitet deren Sitzungen und vertritt diese rechtlich und repräsentativ nach innen und nach außen. Während der Sitzungen handhabt er/sie die Ordnung und übt das Hausrecht aus.

Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse kann die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte Ausschüsse per Wahl oder im Benennungsverfahren (nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen) bilden. Aktuell gibt es fünf Ausschüsse.

Die Stadtverordnetenversammlung bildet aus ihrer Mitte einen Ältestenrat.

Aufgaben & Sitzungen

Die Stadtverordnetenversammlung berät und entscheidet

  • über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt
  • über ihre ausschließlichen Zuständigkeiten nach § 51 Hessische Gemeindeordnung (HGO) sowie
  • über per Spezialgesetz festgelegte Zuständigkeiten.

Weiterhin obliegt ihr die Kontrolle des Magistrats einschließlich der Verwaltung. Ihrer Kontroll- und Überwachungsbefugnis gegenüber dem Magistrat kommt die Stadtverordnetenversammlung durch Anfragen, Fragen zu den Tagesordnungspunkten in den Sitzungen sowie in bestimmten Angelegenheiten durch Akteneinsicht nach.

Die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung zu einer Angelegenheit werden aufgrund von Anträgen, Vorlagen oder Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen nach deren Beratung durch Abstimmung getroffen. Die Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, öffentlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Antrags-/Vorlagenberechtigt sind Stadtverordnete, der Magistrat und der Oberbürgermeister. Beschlüsse sind verbindlich für Magistrat und Stadtverordnetenversammlung und innerhalb der Stadtgrenze allgemeingültiges Recht. Sie dürfen nicht gegen Bundes- und Landesrecht verstoßen.

Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Für Besucher ist die Teilnahme auf das Zuhören beschränkt. Redebeiträge, Beifalls- oder Missfallensäußerungen sind nicht erlaubt. Für einzelne Angelegenheiten (z.B. Grundstücksangelegenheiten) kann durch Beschluss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

19. Wahlperiode 2021 - 2026 Sitzungsunterlagen

2025

Stadtverordnetenversammlung - 8. September 2025

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragen

Anträge

Allgemeine Informationen zur Stadtverordnetenversammlung


Stadtverordnetenversammlung - 30. Juni 2025

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragen

Aktuelle Reihenfolge der Anfragen (Stand: 27. Juni, 15 Uhr) 

Anträge

Antworten auf die Anfragen (in der Sitzung mündlich behandelt)

schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 26. Mai 2025

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragen

Endgültige Reihenfolge der Anfragen (Stand: Freitag, 23.5., 12 Uhr)

Anträge

Anfragen mündlich behandelt

Anfragen schriftlich beantwortet


Stadtverordnetenversammlung - 31. März 2025

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragen

Endgültige Reihenfolge der Anfragen (Stand 31.3.25, 10 Uhr)

Anträge

Resolution

Anfragen mündlich behandelt

Anfragen schriftlich beantwortet


Stadtverordnetenversammlung - 17. Februar 2025

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragen

Anträge

Endgültige Reihenfolge der Anfragen (Stand: 17.02.25, 9.15 Uhr)

Anfragen mündlich behandelt

Anfragen schriftlich beantwortet

2024

Stadtverordnetenversammlug - 13. Dezember 2024

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

In der Sitzung wird unter anderem über folgende Haushaltsanträge abgestimmt werden: 

Haushaltsanträge


Stadtverordnetenversammlung - 11. Oktober 2024

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragen

Anträge 

Endgültige Reihenfolge der Anfragen (Stand: 11. Oktober, 21 Uhr)

in der Sitzung mündlich behandelte Anfragen

schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 16. September 2024

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragen

Anträge 

Endgültige Reihenfolge der Anfragen (Stand: Freitag, 13. September 2024, 11 Uhr)

in der Sitzung mündlich behandelte Anfragen

schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 01. Juli 2024

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragen

Anträge 

Endgültige Reihenfolge der Anfragen (Stand: Freitag, 28. Juni, 9.30 Uhr)

in der Sitzung mündlich behandelte Anfragen 

schriftliche beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 06. Mai 2024

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragen

Anträge 

Endgültige Reihenfolge der Anfragen (Stand: 3. Mai, 12 Uhr) 

in der Sitzung mündlich behandelte Anfragen 

schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 18. März 2024

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragen

Anträge 

Endgültige Reihenfolge der Anfragen (Stand: 15. März, 12 Uhr) 

in der Sitzung mündlich behandelte Anfragen 

schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 05. Februar 2024

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragen

Endgültige Reihenfolge der Anfragen (Stand: 2.2.2024 14 Uhr) 

Anträge

Antworten auf die Anfragen (alle wurden während der Sitzung mündlich beantwortet)

2023

Stadtverordnetenversammlung 15. Dezember 2023

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

In der Sitzung wird unter anderem über folgende Haushaltsanträge abgestimmt werden: 

Haushaltsanträge Nr. 1 bis 108

Haushaltsanträge 109 und 110


Stadtverordnetenversammlung - 20. Oktober 2023

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragenübersicht (endgültige Reihenfolge - Stand: Donnerstag, 19. Oktober, 12 Uhr)

Anfragen

Anträge 

mündlich behandelte Anfragen

schriftlich beantwortete Anfragen 


Stadtverordnetenversammlung - 25. September 2023

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragen

Anträge 

Anfragenübersicht (endgültige Reihenfolge - Stand: Freitag, 23. September, 12 Uhr)

mündlich behandelte Anfragen

schriftlich beantwortete Anfragen 


Stadtverordnetenversammlung - 10. Juli 2023

Tagesordnung

Nachtrag zur Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Anfragen

Anfragenübersicht (endgültige Reihenfolge)

Anträge 

Antworten - in der Sitzung mündlich behandelte Anfragen

Antworten - schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 22. Mai 2023

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben. 

Anfragen 

Anfragenübersicht (Endgültige Reihenfolge)

Anträge

Antworten - in der Sitzung mündlich behandelte Anfragen

Antworten - schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 27. März 2023

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben. 

Anfragen (Endgültige Reihenfolge - Stand 24. März, 12 Uhr)

Anträge

mündlich behandelte Anfragen

schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 6. Februar 2023

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben. 

Übersicht Anfragen und Anträge (Endgültige Reihenfolge - Stand: 3. Februar, 12 Uhr)

Anträge

Anfragen

In der Sitzung mündlich behandelte Anfragen

Schriftlich beantwortete Anfragen

2022

Stadtverordnetenversammlung - 16. Dezember 2022

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben. 

 

In der Sitzung vom 16. Dezember 2022 wird unter anderem über folgende Haushaltsanträge abgestimmt werden: 

 

Anträge 1 bis 50

Anträge 51 bis 100

Anträge 101 bis 141


Stadtverordnetenversammlung - 21. Oktober 2022

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben. 

Übersicht Anfragen und Anträge (Endgültige Reihenfolge - Stand: 20. Oktober, 16 Uhr)

Anträge

Anfragen 

In der Sitzung mündlich behandelte Anfragen

Schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 26. September 2022

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben. 

Übersicht Anfragen und Anträge (endgültige Reihenfolge - Stand Donnerstag, 22. 9. 17 Uhr)

Anträge

Anfragen 

In der Sitzung mündlich behandelte Anfragen 

Schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 18. Juli 2022

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Übersicht Anfragen und Anträge (Endgültige Reihenfolge - Stand Freitag, 15. Juli, 12 Uhr)

Anträge

Anfragen

In der Sitzung mündlich behandelte Anfragen 

Schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 23. Mai 2022

Tagesordnung

Übersicht Anfragen und Anträge (Endgültige Reihenfolge - Stand Freitag, 20. Mai, 12 Uhr)

Anträge

Anfragen

In der Sitzung mündlich beantwortete Anfragen

schriftlich beantwortete Anfragen

Stadtverordnetenversammlung - 28. März 2022

Tagesordnung

Übersicht Anfragen und Anträge (Endgültige Reihenfolge - Stand, Freitag, 25. März, 12 Uhr)

Anträge

Anfragen

In der Sitzung mündlich behandelte Anfragen

Schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 31. Januar 2022

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Übersicht Anfragen und Anträge (Endgültige Reihenfolge; Stand Freitag, 28. Januar, 12 Uhr)

Anträge

Anfragen

in der Sitzung mündlich behandelte Anfragen

schriftlich beantwortete Anfragen

2021

Stadtverordnetenversammlung - 16. Dezember 2021

Tagesordnung
 

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

In der Sitzung vom 16. Dezember 2021 wird unter anderem über folgende Haushaltsanträge abgestimmt werden: 

Anträge 1 bis 50

Anträge 51 bis 101

Anträge 101 bis 134

Anträge 135 bis 142

Antrag 143


Stadtverordnetenversammlung - 26. Oktober 2021

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Übersicht Anfragen und Anträge (endgültige Reihenfolge - Stand, Freitag, 22. Oktober, 12 Uhr)

Anträge

Anfragen

in der Sitzung mündlich behandelte Anfragen

schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 20. September 2021

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Übersicht Anfragen und Anträge (endgültige Reihenfolge - Stand, Freitag, 17. September, 12 Uhr)

Anträge

Anfragen

in der Sitzung mündlich behandelte Anfragen

schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 5. Juli 2021

Tagesordnung

Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Übersicht Anfragen und Anträge (Endgültige Reihenfolge - Stand Freitag, 2. Juli 2021, 12 Uhr)

Anträge

Anfragen

Anlage zu Anfrage Nr. 19

mündlich behandelte Anfragen

schriftlich beantwortete Anfragen


Stadtverordnetenversammlung - 17. Mai 2021

Tagesordnung
Hinweis: Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung besteht aus der Tagesordnung I und der Tagesordnung II. In der Regel erfolgt die Abstimmung über die Punkte der Tagesordnung II zu Beginn der Sitzung en bloc ohne Aussprache. Die vertrauliche Sitzung wird in der Regel an das Ende der Tagesordnung verschoben.

Übersicht Anträge 

Anträge


konstituierende Stadtverordnetenversammlung - 26. April 2021

Am

Montag, 26.04.2021, 18:00 Uhr,

findet die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda im Festsaal der Orangerie statt.

Fulda, 19. April 2021

Der Oberbürgermeister:
Dr. Heiko Wingenfeld


Tagesordnung

1.Wahl des Stadtverordnetenvorstehers / der Stadtverordnetenvorsteherin
2.Wahl der stellv. Stadtverordnetenvorsteher / der stellv. Stadtverordnetenvorsteherinnen
3.Wahl des Schriftführers / der Schriftführerin der Stadtverordnetenversammlung und seiner / ihrer Vertreter/-innen
4.Feststellung der Gültigkeit der Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte der Stadt Fulda vom 14.03.2021 und Entscheidung über Einsprüche gem. § 26 KWG
5.Änderung von § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Fulda
- Anhebung der Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten von 11 auf 12
6.Beschluss über die Bildung und Besetzung der Ausschüsse sowie die Gültigkeit der bestehenden Geschäftsordnung



Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, die allgemeinen Hinweise und Vorschriften hinsichtlich der Hygienebestimmungen und Abstandsgebote zu beachten und beim Betreten der Orangerie und insbesondere auch im Sitzungsraum - auch während der Sitzung - einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausgenommen hiervon sind die Redebeiträge der Mandatsträger während der Sitzung.

Weiterhin wird auf die Möglichkeit der kostenfreien Corona-Schnelltests im Stadtgebiet hingewiesen und empfohlen, diese zu nutzen.

Tagesordnung zum Download

Stadtverordnetenvorsteherin

Stadtverordnetenvorsteherin Margarete Hartmann (CDU)

Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl (konstituierende Sitzung) aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n. In den Städten wird diese/r Stadtverordnetenvorsteher/in genannt.

Der/Die Stadtverordnetenvorsteher/in führt die Geschäfte der Stadtverordnetenversammlung, leitet deren Sitzungen und vertritt diese rechtlich und repräsentativ nach innen und nach außen. Während der Sitzungen handhabt er/sie die Ordnung und übt das Hausrecht aus.

19. Wahlperiode:      01. April 2021 bis 31. März 2026

Stadtverordnetenvorsteherin Margarete Hartmann (CDU)

Anschrift:                          Schlossstraße 1, 36037 Fulda
Telefon:                             0661 102-10 60
Telefax:                             0661 102-20 51
E-Mail:                              stadtverordnetenvorsteherin(at)fulda.de                                                                                                                        

Stellvertreter/innen:

Zur Unterstützung bei der Sitzungsleitung und zur Vertretung wählt die Stadtverordnetenversammlung drei Stellvertreter/innen:


Lebenslauf


Steuerfachangestellte
Geboren am 08.11.1955 in Fulda
Familienstand: verheiratet, 2 Kinder

Schulabschluss           
Abschluss der einjährigen Höheren Handelsschule

Politische Tätigkeiten und Funktionen
seit 1989 -

  • Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda
  • Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
  • Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda
  • Mitglied in der Betriebskommission "Parkstätten, Gas und Wasser Fulda"
  • Mitglied im Aufsichtsrat der Gas- und Wasserversorgung Fulda

seit April 2006 - Stadtverordnetenvorsteherin
seit Juli 2006 - Vorsitzende der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Fulda

Bisherige Stadtverordnetenvorsteher

Margarete Hartmann
Amtszeit: seit 2006
Steuerfachangestellte

Heinz Gellings
Amtszeit: 1989 – 2006
Oberstudienrat

Paul Gwosdz
Amtszeit: 1985 – 1989
Betriebsschlosser

Werner Schmid
Amtszeit: 1977 – 1985
Unternehmer

Max Will
Amtszeit: 1964 – 1977
Rechtsanwalt und Notar

Dr. Hermann Muth
Amtszeit: 1952 – 1964
Unternehmer

Richard Schultheis
Amtszeit: 1924 – 1933
Rechtsanwalt und Notar

Josef Kapp
Amtszeit: 1922 – 1924
Zahntechniker

Peter Simmer
Amtszeit: 1920 – 1922
Bäckermeister

Justus Rang
Amtszeit: 1914 – 1920
Rechtsanwalt

Rudolph Gegenbaur
Amtszeit: 1902 – 1914
Justizrat

Lorenz Michael Hartleib
Amtszeit: 1898 – 1902
Kaufmann

Dr. Wilhelm Raabe
Amtszeit: 1897 - 1898
(Bürgerausschussvorsteher)
Arzt

Franz Berta
(Bürgerausschussvorsteher)
Amtszeit: 1853 – 1860
und 1870 – 1871
Wachslichterfabrikant

Fraktionen

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung können sich durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Fraktionen zusammenschließen (§ 36 a HGO). Von dieser Möglichkeit machen in der Regel die Mitglieder jeweils einer Partei/Wählergruppe Gebrauch. Rechtlich zulässig ist aber auch der Zusammenschluss von Mitgliedern verschiedener Parteien/Wählergruppen zu einer Fraktion.

Fraktionen haben nach der Hessischen Gemeindeordnung i.V.m. der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung gegenüber einzelnen Stadtverordneten weitergehende Rechte. Nach den genannten Rechtsgrundlagen muss eine Fraktion aus dem Zusammenschluss von mindestens 3 Stadtverordneten bestehen.

Eine Fraktion konstituiert sich durch die Wahl einer bzw. eines Vorsitzenden und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. Mit Ablauf der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung endet ihre rechtliche Existenz.

Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Stadtverordnetenversammlung mit und stellen die Arbeit über die Fraktionstätigkeit öffentlich dar. Die Öffentlichkeitsarbeit darf jedoch nicht auf parteipolitische Werbung ausgerichtet sein.

Auflistung nach Fraktionsstärke (19. WAhlperiode 2021 - 2026)
CDU-Fraktion25 Mitglieder
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN10 Mitglieder
Sozialdemokratische Partei Deutschlands/Volt10 Mitglieder
Alternative für Deutschland 4 Mitglieder
Freie Demokratische Partei Deutschlands 4 Mitglieder
fraktionslos 6 Mitglieder

Ausschüsse

Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse kann die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte Ausschüsse per Wahl oder im Benennungsverfahren (nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen) bilden. Ein Finanzausschuss ist zwingend zu bilden.
Mit dem Beschluss über die Bildung wird gleichzeitig der jeweilige Zuständigkeitsbereich und die Mitgliederzahl festgelegt.

Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor bzw. beschließen endgültig über bestimmte Angelegenheiten, wenn sie hierfür von der Stadtverordnetenversammlung ermächtigt worden sind. Für eine Angelegenheit können auch mehrere Ausschüsse zuständig sein.

Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich, für Besucher ist die Teilnahme allerdings auf das Zuhören beschränkt. Redebeiträge, Beifalls- oder Missfallensäußerungen sind nicht erlaubt. Für einzelne Angelegenheiten kann durch Beschluss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat für die derzeitige Wahlperiode im Benennungsverfahren folgende Ausschüsse gebildet:

Stadtverordnete, die keiner Fraktion angehören, können an den Sitzungen teilnehmen und mitberaten. Diese Regelung gilt ebenfalls für ein Mitglied des Ausländerbeirates, sofern es um Angelegenheiten geht, die die Interessen ausländischer Einwohner*innen betreffen, sowie für ein Mitglied des Beirats der Menschen mit Behinderungen, falls es sich um Angelegenheiten handelt, die insbesondere Menschen mit Behinderungen betreffen.

Rechtsgrundlage

§ 62 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i.V.m. §§ 10 ff. der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda

Ältestenrat

Die Stadtverordnetenversammlung bildet aus ihrer Mitte einen Ältestenrat. Nach der Geschäftsordnung besteht er neben dem/r Stadtverordnetenvorsteher/in als dem/r Vorsitzenden aus den stellv. Stadtverordnetenvorstehern/innen, den Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Fraktionen sowie jeweils einem/r Vertreter/in der Parteien/Wählergruppen, die keine Fraktion im Sinne von § 36a Hessische Gemeindeordnung sind. Der Ältestenrat berät den/die Stadtverordnetenvorsteher/in insbesondere bei Fragen über die Auslegung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und unterstützt sie bei der Führung der Geschäfte. Er wird durch den/die Stadtverordnetenvorsteher/in einberufen. Auf Verlangen einer Fraktion muss er binnen vier Wochen einberufen werden. Seine Sitzungen sind nichtöffentlich.

Vorsitzende des Ältestenrates in der 19. Wahlperiode (01. April 2021 bis 31. März 2026) ist Stadtverordnetenvorsteherin Margarete Hartmann

Ergebnisse der Kommunalwahl 14. März 2021

Kontakt

Harald Merz
Hauptamt
Gremienarbeit
Stadtschloss, F006
Petra Krack
Hauptamt
Gremienarbeit
Stadtschloss, F006

Sonstige Gremien

Neben den klassischen Hilfsorganen der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats (Ausschüsse und Kommissionen) gibt es noch eine Reihe sonstiger Gremien, deren Rechtsgrundlage in der Regel in Spezialgesetzen liegt. Dort sind auch die jeweiligen Aufgaben festgelegt.

Zu diesen Gremien gehören: