Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kommunen nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Für die Haltung und Führung eines gefährlichen Hundes / Kampfhundes gelten gesonderte Regelungen.
Anmeldepflicht
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
An- und Abmeldung eines Hundes zur Hundesteuer
Die Hundehalterin/der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund bei der Stadt unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres anzumelden:
- bei Zuwachs durch Geburt von einer bereits gehaltenen Hündin innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist,
- in den übrigen Fällen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes.
Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an die Stadt zurückzugeben.
Steuersätze
Die Steuersätze betragen
| für den ersten Hund | 75 EUR |
| für den zweiten Hund | 120 EUR |
| für den dritten und jeden weiteren Hund | 150 EUR |
| für gefährliche Hunde im Sinne der Satzung | 600 EUR |
Formulare
Kategorien: Hunde | Größe: 224 KB
Kategorien: Hunde | Größe: 447 KB
Hundesteuer Ermäßigung/Befreiung
Kategorien: Hunde | Größe: 409 KB
Antrag auf Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes
Kategorien: Hunde, Ordnungsangelegenheiten | Größe: 330 KB
Bankverbindung
Bankverbindung der Stadt Fulda
- Zahlungsempfänger: Stadtkasse Fulda
- IBAN: DE15 5305 0180 0040 0103 04
- BIC: HELADEF1FDS
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