Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Serviceportal

Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kommunen nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.

Für die Haltung und Führung eines gefährlichen Hundes / Kampfhundes gelten gesonderte Regelungen.

Anmeldepflicht

Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

An- und Abmeldung eines Hundes zur Hundesteuer

Die Hundehalterin/der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund bei der Stadt unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres anzumelden:

  • bei Zuwachs durch Geburt von einer bereits gehaltenen Hündin innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist,
  • in den übrigen Fällen grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes.

Endet die Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen an die Stadt zurückzugeben.

Steuersätze

Die Steuersätze betragen

für den ersten Hund    75 EUR 
für den zweiten Hund  120 EUR
für den dritten und jeden weiteren Hund  150 EUR
für gefährliche Hunde im Sinne der Satzung  600 EUR

Formulare

Hundesteuer Anmeldung

Kategorien: Hunde | Größe: 224 KB

Hundesteuer Abmeldung

Kategorien: Hunde | Größe: 447 KB

Hundesteuer Ermäßigung/Befreiung

Kategorien: Hunde | Größe: 409 KB

Antrag auf Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes

Kategorien: Hunde, Ordnungsangelegenheiten | Größe: 330 KB

Bankverbindung

Bankverbindung der Stadt Fulda

  • Zahlungsempfänger: Stadtkasse Fulda
  • IBAN: DE15 5305 0180 0040 0103 04
  • BIC: HELADEF1FDS 

SEPA-Lastschriftmandat

Sie ersparen sich Kosten und Zeit, wenn Sie die Forderungen der Stadt Fulda von Ihrem Konto abbuchen lassen. 
Nutzen Sie bitte unser Angebot und erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.