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Hundehaltung und Leinenpflicht

Hinweis zur Hundehaltung im Stadtgebiet Fulda

Die Stadt Fulda informiert über die geltenden Regelungen zur Hundehaltung. Bitte beachten Sie diese Hinweise, um ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

Leinenpflicht

Im gesamten Stadtgebiet Fulda gilt für Hunde eine allgemeine Leinenpflicht. Außerhalb der geschlossenen Ortschaften – insbesondere auf Feldwegen rund um  Fulda  – dürfen Hunde unangeleint laufen, sofern sie jederzeit unter Kontrolle ihres Halters stehen. Diensthunde sowie Blindenführhunde sind während ihres Einsatzes von der Leinenpflicht ausgenommen.

Sauberkeit und Hundekot

Öffentliche Straßen, Wege, Anlagen und Einrichtungen dürfen nicht durch Hundekot oder andere Verunreinigungen verschmutzt werden. Bitte entfernen Sie eventuelle Verschmutzungen unverzüglich.

Im gesamten Stadtgebiet stehen hierfür Kotbeutelspender bereit. Kostenlose Kotbeutel erhalten Sie zudem während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro.

Spielplätze, Bolzplätze und Schulhöfe

Auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sowie auf öffentlich zugänglichen Schulhöfen dürfen keine Hunde oder anderen Tiere mitgeführt werden.

Friedhöfe

Auf den Friedhöfen der Stadt  Fulda ist das Mitbringen von Tieren – auch Hunden – nicht gestattet. Ausgenommen sind angeleinte Assistenzhunde.

Naturschutzgebiete

In den Naturschutzgebieten dürfen Hunde grundsätzlich nicht unangeleint laufen gelassen werden. Die entsprechenden Verordnungen und Gebietsabgrenzungen können Sie im Natureg-Viewer einsehen.