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XPlanung in Fulda

Bauleitpläne digital, einheitlich und zukunftsfähig bereitstellen

XPlanung ist ein bundesweit einheitlicher Standard. Er regelt, wie räumliche Planwerke digital bereitgestellt und ausgetauscht werden. Dazu gehören vor allem Bebauungspläne und Flächennutzungspläne.

Die Stadt Fulda setzt XPlanung schrittweise in der Bauleitplanung um. Ziel ist es, Planungsdaten künftig einheitlich, nachvollziehbar und unabhängig von einzelnen Softwareprodukten nutzen zu können. Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch einen leichteren Zugang zu Planungsinformationen. Fachplanende können die Daten direkt in geeigneten Geoinformationssystemen (GIS), CAD-Programmen und weiteren Fachsystemen weiterverwenden.

Was ist XPlanung?

Ein Bebauungsplan besteht aus verschiedenen räumlichen und textlichen Inhalten. Dazu gehören zum Beispiel Baugebiete, Baugrenzen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Maßangaben und textliche Festsetzungen. In einer normalen PDF-Datei sind diese Informationen zwar sichtbar. Ein Computer kann sie aber nur eingeschränkt erkennen und auswerten.

XPlanung bringt diese Inhalte in eine einheitliche digitale Form. Flächen, Linien und Punkte werden dabei nicht nur gezeichnet, sondern bekommen zusätzlich ihre fachliche Bedeutung gespeichert. So erkennt ein Computer zum Beispiel, ob eine Fläche ein allgemeines Wohngebiet, eine öffentliche Grünfläche oder eine Straßenverkehrsfläche ist.

Die Daten liegen im Format XPlanGML vor. Dieses offene Format funktioniert unabhängig vom Hersteller. So können Planungsdaten zwischen verschiedenen Programmen und Verwaltungsstellen übertragen werden.

XPlanung verändert die planerischen Inhalte eines Bebauungsplans dabei nicht. Der Standard legt nur fest, wie diese Inhalte digital beschrieben, gespeichert und ausgetauscht werden.

Weitere grundlegende Informationen bietet die XLeitstelle Planen und Bauen.

Wie wird XPlanung in Fulda umgesetzt?

Die Stadt Fulda und der Landkreis Fulda arbeiten bei der Einführung von XPlanung zusammen. Als gemeinsame Grundlage wurde ein Pflichtenheft erarbeitet. Es beschreibt, wie XPlan-Daten für Bauleitpläne im Gebiet der Stadt und des Landkreises Fulda erstellt, geprüft und abgegeben werden sollen.

Bei neuen oder geänderten Bauleitplänen soll XPlanung möglichst früh mitgedacht werden. So lassen sich die nötigen Leistungen schon bei der Beauftragung eines Planungsbüros eindeutig festlegen.

Für neue Planverfahren wird grundsätzlich eine möglichst vollständige, vollvektorielle Erfassung angestrebt. Dadurch lassen sich die Vorteile von XPlanung umfassend nutzen. Bei älteren Bestandsplänen kann je nach Datenlage, Qualität und Verwendungszweck auch eine teilvektorielle Bereitstellung sinnvoll sein.

Die Einführung erfolgt schrittweise. Deshalb stehen alle bestehenden Bebauungspläne aktuell teilvektoriell zur Verfügung. Neue Bebauungspläne werden ab ihrer Rechtskraft vollvektoriell bereitgestellt.

Welches Dokument ist rechtsverbindlich?

Die XPlanGML-Datei bildet die Inhalte eines Plans strukturiert und maschinenlesbar ab. Sie ist eine zusätzliche digitale Datengrundlage für Darstellung, Auswertung und Weiterverarbeitung.

Maßgeblich bleiben die im jeweiligen Bauleitplanverfahren beschlossenen, ausgefertigten und bekannt gemachten Planunterlagen. Dazu gehören insbesondere die Planzeichnung beziehungsweise Planurkunde, die textlichen Festsetzungen und die weiteren zum Verfahren gehörenden Unterlagen.

Die XPlanGML-Datei ersetzt die rechtsverbindliche Planurkunde daher nicht. Bei Abweichungen oder rechtlichen Fragen sind die amtlichen Planunterlagen rechtsverbindlich.

Was ist das XPlan-Pflichtenheft?

Das gemeinsame XPlan-Pflichtenheft der Stadt Fulda und des Landkreises Fulda ist eine Arbeits- und Orientierungshilfe für Kommunen, Planungsbüros und weitere mit der Bauleitplanung beauftragte Stellen.

Es legt einheitlich fest, welche Anforderungen bei der Erstellung und Abgabe von XPlan-Daten gelten. So werden Missverständnisse vermieden. Prüfung und Übernahme der Daten werden dadurch erleichtert.

Das Pflichtenheft ist keine zusätzliche Planungsvorschrift. Es verändert weder die kommunale Planungshoheit noch die planerischen Entscheidungen. Es beschreibt vor allem die technische und organisatorische Form, in der die digitalen Planungsdaten übergeben werden sollen.

Was steht im Pflichtenheft?

Das Pflichtenheft enthält unter anderem Vorgaben zu folgenden Themen:

  • anzuwendende Version des XPlanung-Standards
  • erforderliche Plan- und Verfahrensinformationen
  • verpflichtend zu erfassende Attribute
  • Aufbau und Struktur der XPlanGML-Datei
  • teil- und vollvektorielle Erfassung
  • Modellierung von Flächen, Linien und Punkten
  • Verknüpfung von Planobjekten mit textlichen Festsetzungen
  • Umgang mit externen Dokumenten und Referenzen
  • einheitliche Benennung der Dateien
  • zu verwendendes Koordinatenreferenzsystem
  • Anforderungen an Planzeichnung und Georeferenzierung
  • abzugebende Dateiarten
  • technische und fachliche Qualitätsprüfung
  • Anforderungen an die abschließende Datenübergabe

Zu den abzugebenden Unterlagen können – abhängig vom jeweiligen Auftrag und Planverfahren – insbesondere die XPlanGML-Datei, die Planzeichnung als PDF, georeferenzierte Rasterdaten sowie CAD- oder weitere Geodaten gehören.

Das Pflichtenheft kann bereits als Anlage einer Ausschreibung oder Beauftragung verwendet werden. Es unterstützt Kommunen außerdem bei der Abstimmung mit Planungsbüros und bei der abschließenden Abnahme der gelieferten Daten.

Pflichtenheft zur XPlanung (PDF, 692 KB)

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich eine besondere Software?

Für die direkte Verarbeitung einer XPlanGML-Datei wird eine geeignete GIS-, CAD- oder XPlanung-Anwendung benötigt.

Ändert XPlanung die Festsetzungen eines Bebauungsplans?

Nein. XPlanung beschreibt lediglich, wie die Inhalte eines Plans digital strukturiert und ausgetauscht werden. Die planerischen Festsetzungen werden weiterhin vom zuständigen Planungsträger im regulären Bauleitplanverfahren beschlossen.

Sind bereits alle Bebauungspläne als XPlanGML verfügbar?

Derzeit liegen alle Bebauungspläne teilvektoriell vor. Der Geltungsbereich ist digital verfügbar und verweist auf ein GeoTIFF sowie die Original-PDF inklusive der Festsetzungen. Alle neuen Bebauungspläne werden künftig vollvektoriell zur Verfügung gestellt.

Kann die XPlanGML-Datei die Planzeichnung ersetzen?

Die XPlanGML-Datei ergänzt die Planzeichnung um maschinenlesbare Informationen. Maßgeblich bleiben die amtlichen und rechtsverbindlichen Planunterlagen des jeweiligen Bauleitplanverfahrens.

Warum wird eine vollvektorielle Erfassung bevorzugt?

Nur bei einer vollvektoriellen Erfassung lassen sich einzelne Planinhalte gezielt auswählen, abfragen und automatisiert verarbeiten. Das bringt langfristig Vorteile für Verwaltung, Planung, Bürgerinformation und digitale Beteiligungsverfahren.

Weitere Infos zum Thema XPlanung

findet man unter: XPlanung | XLeitstelle

Kontakt

Amt für Stadtplanung und -entwicklung

 

Technisches Büro
Am Rosengarten 25

36037 Fulda