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Städtebauliche Satzungen

Städtebauliche Satzungen sind zentrale Instrumente zur Sicherung und Steuerung der baulichen Entwicklung im Gemeindegebiet. Satzungen wie die Erhaltungssatzung oder die Vorkaufssatzung setzen dabei gezielt rechtliche Rahmenbedingungen, sodass städtebauliche Zielsetzungen realisiert und öffentliche Belange gewahrt werden.

Gestaltungssatzung

Ziel der Gestaltungssatzung ist es, das städtebauliche und baukulturelle Erbe zu schützen und zu pflegen, sowie neue städtebauliche und bauliche Qualitäten zu fördern und zu entwickeln. 

Die Gestaltungssatzung soll allen Planbeteiligten einen Leitfaden zum Erkennen, Bewerten, Bewahren und Weiterentwickeln von stadtbildprägenden Elementen und Zusammenhängen an die Hand geben. Dem historischen Stadtgefüge mit seinen prägenden Gestaltungsmerkmalen liegen daher Gestaltungsregeln zugrunde, die sich im Bewusstsein der Bevölkerung verankert haben und auch für nachfolgende Generationen Orientierung geben sollen. Die Wahrung dieser Grundsätze fordert bei der Weiterentwicklung die Rücksichtnahme, Abstimmung und Wertschätzung.

Stadt Fulda – Gestaltungssatzung 

Erhaltungssatzung

Die Kommune hat zudem die Möglichkeit, über Erhaltungssatzungen den Erhalt baulicher Anlagen in besonders schützenwerten Gebieten zu beschließen. 

Erhaltungssatzungen dienen dem Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt, indem Rückbau, Abbruch, Änderung, Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung bedürfen. 

Auch baugenehmigungsfreie Maßnahmen wie beispielsweise Fassadensanierung oder Erneuerung von Dächern sind im Gebiet der Erhaltungssatzungen damit genehmigungspflichtig und bedürfen der Abstimmung mit der Kommune.

Stadt Fulda – Erhaltungssatzung - Altstadtgebiet

Stadt Fulda – Erhaltungssatzung - gründerzeitliches Bahnhofsviertel

Vorkaufssatzung

Vorkaufssatzungen geben einer Kommune die Möglichkeit, Einfluss auf die bauliche Entwicklung und die Nutzung von Grundstücken in ihrem Gebiet zu nehmen. 

So können mit Hilfe des Vorkaufsrechts städtebauliche Ziele wie die Schaffung von Wohnraum, die Sicherung von Grünflächen oder die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen verfolgt werden. Die konkrete Vorkaufssatzungen regelt, in welchen Gebieten und unter welchen Voraussetzungen dieses Recht ausgeübt werden kann. 

Stadt Fulda – 1. Vorkaufssatzung der Stadt Fulda

Stadt Fulda – 2. Vorkaufssatzung der Stadt Fulda

Kontakt

Amt für Stadtplanung und -entwicklung
Am Rosengarten 25
36037 Fulda

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