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Stadtkasse

Aufgaben im Überblick

Der Stadtkasse Fulda obliegt als Einheitskasse die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs (Ein- und Auszahlungen) der Stadtverwaltung Fulda. Gleichzeitig bewirtschaftet sie die Kassenmittel und trägt Verantwortung für das Liquiditätsmanagement. Darüber hinaus führt die Stadtkasse die Debitorenbuchhaltung und ist kommunale Vollstreckungsbehörde nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz.

Die Stadtkasse nimmt auch die Kassengeschäfte für den Abwasserverband Fulda, den Eigenbetrieb Parkstätten, Energie und Wasser Fulda sowie die proCommunitas GmbH wahr.

Personenkontenbuchhaltung

Die Personenkontobuchhaltung ist zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie der Debitorenbuchhaltung für alle regelmäßig wiederkehrenden Forderungen der Stadt Fulda:

  • Gewerbesteuer
  • Grundabgaben (Grundsteuer, Müllgebühren)
  • Hundesteuer
  • Spielapparatesteuer
  • Kostenbeiträge Kindertagesbetreuung
  • Schulgeld Musikschule
  • Verpflegungskosten Schulen
  • Pachten
  • Mieten
  • Marktgebühren
  • Baudarlehen
  • Nutzungsentschädigungen Obdachlosenunterkünfte
  • Gebühren der Straßenverkehrsbehörde (Ausnahmegenehmigungen, Parkausweise)
  • Erbbauzinsen

SEPA-Lastschriftmandat

Für fast alle wiederkehrenden Forderungen der Stadt Fulda besteht die Möglichkeit, die Zahlungen bei Fälligkeit von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Sie ersparen sich hierdurch Zeit und unliebsame Verzugskosten. Nutzen Sie unser Angebot und erteilen Sie uns hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat. Der entsprechende Vordruck steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Stadtkasse
Stadtschloss, E 008

Sachbuchhaltung

Die Sachbuchhaltung ist für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie der Debitorenbuchhaltung für alle vielfältigen übrigen Forderungen der Stadt Fulda zuständig. Diese reichen von Gebühren des Standesamtes über Bußgelder, Unterhaltsforderungen, Erstattungen von Sozialleistungen, Baugenehmigungsgebühren und Erschließungsbeiträge bis hin zu den Bestattungskosten.

Daneben obliegt der Sachbuchhaltung die Führung der Barkasse sowie die Abwicklung des kreditorischen Zahlungsverkehrs.

Stadtkasse
Personenkontenbuchhaltung
Stadtschloss, E 008

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse Fulda ist Vollstreckungsbehörde nach dem Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Sie ist hierdurch ermächtig, rückständige Forderungen der Stadt Fulda sowie anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger im Rahmen des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens zwangsweise durch Sach- und Forderungspfändungen einzuziehen.

Stadtkasse
Vollstreckungsbehörde
Stadtschloss, E 005

Bankverbindung der Stadt

Bankverbindung der Stadt Fulda

  • Institut:  Sparkasse Fulda  
  • IBAN: DE15 5305 0180 0040 0103 04
  • BIC: HELADEF1FDS

Bankverbindung für Verwarngelder

  • Institut: Sparkasse Fulda
  • IBAN: DE46 5305 0180 0040 0278 85
  • BIC: HELADEF1FDS

SEPA-Lastschriftmandat

Sie ersparen sich Kosten und Zeit, wenn Sie die Forderungen der Stadt Fulda (von Grundsteuer bis Kindergartengebühren) von Ihrem Konto abbuchen lassen. Nutzen Sie bitte unser Angebot, drucken Sie das SEPA-Lastschriftmandat aus und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die genannte Adresse zurück.

Kassenzeichen bei Überweisungen

Für alle Überweisungen an die Stadtkasse Fulda ist die Angabe eines Kassenzeichens unbedingt erforderlich, da die Verbuchung ansonsten nicht ordnungsgemäß vorgenommen werden kann.

Das Kassenzeichen ist auf dem jeweiligen Abgaben- bzw. Steuerbescheid deutlich vermerkt und auf den Überweisungsbeleg der Bank zu übertragen. Gleiches gilt für das Internet-Banking.

Kontakt

Stadtkasse
Schlossstr. 1

36037 Fulda

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag
8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch
8:30 - 12:30 Uhr

Freitag
8:30 - 13:00 Uhr

Bernd Müller
Amtsleiter
Stadtkasse
Stadtschloss, E 004