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Amtliche Bekanntmachungen der KW52 (2025)

5. Änderungssatzung zur Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege

Aufgrund des Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I S. 2022) und des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I. S. 142) sowie der §§ 1 bis 5 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) hat die Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2025 folgende Änderungssatzung zur Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege beschlossen: 

Artikel I

Die Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege vom 18.06.2018, zuletzt geändert durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 08.02.2021, 16.12.2022, 18.03.2024 und 17.02.2025 wird wie folgt geändert:

§ 8 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst: 

Erfolgt die Betreuung über Mittag, so ist ein Verpflegungsentgelt wie folgt pauschal zu zahlen: 
Für Kinder unter 3 Jahren (ausschließlich des Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet) 
monatlich 55,- €, ab 01.01.2027 56,- € und ab 01.01.2028 57,- € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 5 Tagen pro Woche, monatlich 44,- €, ab 01.01.2027 44,80 € und ab 01.01.2028 45,60 € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 4 Tagen pro Woche, monatlich 33,- €, ab 01.01.2027 33,60 € und ab 01.01.2028 34,20 € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 3 Tagen pro Woche, monatlich 22,- €, ab 01.01.2027 22,40 € und ab 01.01.2028 22,80 € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 2 Tagen pro Woche und monatlich 11,- €, ab 01.01.2027 11,20 € und ab 01.01.2028 11,40 € bei regelhafter Betreuung an einem Tag pro Woche. 

Für Kinder ab dem Monat, in dem das 3. Lebensjahr vollendet wird, bis zum Schuleintritt 
monatlich 68,- €, ab 01.01.2027 70,- € und ab 01.01.2028 72,- € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 5 Tagen pro Woche, monatlich 54,40 €, ab 01.01.2027 56,- € und ab 01.01.2028 57,60 € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 4 Tagen pro Woche, monatlich 40,80 €, ab 01.01.2027 42,- € und ab 01.01.2028 43,20 € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 3 Tagen pro Woche, monatlich 27,20 €, ab 01.01.2027 28,- € und ab 01.01.2028 28,80 € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 2 Tagen pro Woche und monatlich 13,60 €, ab 01.01.2027 14,- € und ab 01.01.2028 14,40 € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an einem Tag pro Woche. 

Für Kinder ab dem Schuleintritt 
monatlich 82,- €, ab 01.01.2027 84,- € und ab 01.01.2028 85,- € bei regelhafter Betreuung nach Betreuungsvertrag an 5 Tagen pro Woche und monatlich 65,60, ab 01.01.2027 67,20 € und ab 01.01.2028 68,- € bei regelhafter Betreuung an nur 4 Tagen pro Woche. 

Zur Vermeidung von Essensresten sind die Eltern verpflichtet, frühzeitig mitzuteilen, wenn das Kind das Essen nicht in Anspruch nehmen wird. 
 

Artikel II 

Die übrigen Regelungen der Satzung zu den städtischen Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege bleiben unverändert. 
 

Artikel III

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. 
 

Fulda, 15.12.2025 
Der Magistrat der Stadt Fulda 
Dr. Heiko Wingenfeld 
Oberbürgermeister

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VOB/A § 3 EU - Gerüstbauarbeiten

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt Gerüstbauarbeiten für den Ersatzneubau der Cuno-Raabe-Schule aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/35442 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15 - Verkehrsbeschilderung

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Hessentag 2026 in Fulda die Verkehrsbeschilderung aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/35491 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15 - Planungsleistungen Tragwerk, Brandschutz und Bauphysik

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen der Sanierung des Stadions Fulda - 2. BA Planungsleistungen Tragwerk, Brandschutz und Bauphysik aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/35496 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO - Infrastruktur Wasserversorgung

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Infrastruktur Wasserversorgung für den Hessentag 2026 in Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/35520 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15 - Stromversorgung Hessentag

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Hessentag 2026 in Fulda die Stromversorgung aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/35522 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15 - temporäre Sicherheitstechnik und Informationsinfrastruktur

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Hessentag 2026 in Fulda die temporäre Sicherheitstechnik und Informationsinfrastruktur aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/35577 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.