Amtliche Bekanntmachungen der KW48 (2025)
Sitzung des Ortsbeirates Edelzell
Mittwoch, 26.11.2025, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Edelzell, Sitzung des Ortsbeirates Edelzell
Tagesordnung
- Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls vom 24.09.2025
- Bericht des Ortsvorstehers
- Abrechnung der Seniorenfahrt vom 18.09.2025
- Abschlussbesprechung der Senioren-Weihnachtsfeier am 06.12.2025
- Ortsschelle 2026
- Planungen zu den Nutzungen des Jugendraumes sowie des freien Raumes der Bücherei im neuen Kita Gebäude
- Planung des Neujahrsempfangs am 16.01.2026
- Anträge und Anfragen
Sven Hohmann, Ortsvorsteher
Sitzung des Ortsbeirates Sickels
Donnerstag, 04.12.2025, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Sickels, Sitzung des Ortsbeirates Sickels
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
- Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
- Seniorenmittel
- Vergabe kulturelle Mittel
- Vorbereitung Seniorenadventsfeier
- Vorbereitung Adventsfeuer
- Kommunalwahl
- Verschiedenes
Knut Heiland, Ortsvorsteher
Sitzung des Ortsbeirates Dietershan
Samstag, 29.11.2025, 10:00 Uhr, Bürgerhaus Dietershan, Sitzung des Ortsbeirates Dietershan
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bericht des Ortsvorstehers
- Abrechnung kulturelle Mittel
- Bürgerbus
- Anträge und Anfragen
Haiko Fillauer, Ortsvorsteher
Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15 - Parkraumbewirtschaftung beim Hessentag
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Hessentag 2026 in Fulda die Parkraumbewirtschaftung aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/35028 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Bekanntmachung der Genehmigung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 02.10.2025 über die im Rahmen der Offenlegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken entschieden und den Feststellungsbeschluss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“ gefasst.
Gemäß Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 12.11.2025 mit AZ: 0030-21-061a 10.02.09-00005#2025-00003 wurde die Genehmigung zur 27. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Fulda „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“ erteilt.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die vorgenannte Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Der Änderungsbereich liegt zwischen Haimbach und Maberzell an der Bahnstrecke Gießen – Fulda und umfasst in der Gemarkung Maberzell, Flur 16, die Flurstücke 6/6, 6/7, 6/9, 6/13, 10/2, 11/4, 107/6 und 21/3 (teilweise) mit einer Gesamtgröße von rund 16,16 ha.
Die Lage des Geltungsbereichs ist in der Planskizze dargestellt.
[Siehe Planskizze!]
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“, die Begründung mit integrierter Umweltprüfung sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Am Rosengarten 25, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist während den nachfolgenden Servicezeiten gegeben:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 13.00 Uhr.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.
Die wirksame Flächennutzungsplanänderung kann über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 11 „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 02.10.2025 über die Ergebnisse der Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB entschieden und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 11 „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Geltungsbereich A liegt zwischen Haimbach und Maberzell an der Bahnstrecke Gießen – Fulda und umfasst in der Gemarkung Maberzell, Flur 16, die Flurstücke 6/6, 6/7, 6/9, 6/13, 10/2, 11/4, 107/6 und 21/3 (teilweise) mit einer Gesamtgröße von rund 16,16 ha.
Zusätzlich wurden für die artenschutzrechtlichen Maßnahmen für die Feldlerchen folgende externe Ausgleichsflächen aufgenommen. Geltungsbereich B1: Gemarkung Maberzell, Flur 16, Flurstücke 68/1, 69/1, 1/1, 93/1, 94/1, 95/1, 96/1 und 97/1. Geltungsbereich B2: Gemarkung Maberzell, Flur 20, Flurstücke 6 und 9.
Die Lage der Geltungsbereiche ist aus den nachfolgenden Abbildungen ersichtlich:
[Siehe Skizzen!]
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Maberzell Nr. 11 „Agri-PV-Anlagen am Schindgraben“, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Am Rosengarten 25, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 13.00 Uhr.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.
Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und als Datei gespeichert werden.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f