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Amtliche Bekanntmachungen der KW43 (2026)

Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen

Am Donnerstag, 29.10.2026, 18:00 Uhr findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt. 

Fulda, 14. Oktober 2026 
Die Vorsitzende: Lea Widmer 

Tagesordnung 

1 Begrüßung 
2 Informationen aus dem Beirat 
3 Die Open Street Map – community stellt sich vor – wir erörtern, welche öffentlich zugänglichen Daten über Barrierefreiheit und Ähnliches den Menschen mit Behinderungen hilfreich sein könnten 
4 Vorstellung der Vor-Entwürfe des Neubauprojekts: „Deutsches Feuerwehrmuseum“ durch das Fachamt 
5 Verschiedenes

Sitzung des Ortsbeirates Dietershan

Donnerstag, 22.10.2026, 18:30 Uhr, Bürgerhaus Dietershan

Tagesordnung 

  1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 
  2. Bericht des Ortsvorstehers 
  3. Haushaltsanträge 2027 
  4. Heckenschnitt 
  5. Beschlüsse Jubilare 
  6. Abrechnung und Nachbesprechung Seniorennachmittag 
  7. Anträge und Sonstiges 

Frederik Gleis, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Johannesberg

Montag, 26.10.2026, 20:00 Uhr, Sporthaus -Clubhaus der S.G. Johannesberg 1926 e.V. Agricolastraße 8, 36041 Fulda-Johannesberg

Tagesordnung 

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls 
  2. Bericht des Ortsvorstehers 
  3. Rückäußerung Haushhalt 2027 
  4. Seniorentag 2026 
  5. Vereinsschießen des S.V. Johannesberg 
  6. Anträge und Anfragen 

Erwin Stock, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Edelzell

Mittwoch, 28.10.2026, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Edelzell 

Tagesordnung 

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls vom 12.08.2026 
  2. Bericht des Ortsvorstehers 
  3. Abrechnung der Seniorenfahrt vom 16.09.2026 
  4. Planung der Senioren-Weihnachtsfeier am 12.12.2026 
  5. Heckenschnitt 2027 
  6. Ortsschelle 2027 
  7. Besprechung zum Entwurf des Haushaltsplanes 2027 
  8. Anträge und Anfragen 

Sven Hohmann, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Mittwoch, 28.10.2026, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Istergiesel

Tagesordnung 

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der letzten Protokolle 
  2. Bericht des Ortsvorstehers 
  3. Abrechnung Seniorenfahrt 
  4. Abrechnung Kulturmittel 
  5. Stellungnahme zum Haushalt 2027 
  6. Wahlvorschlag im Ortsgericht Fulda III 
  7. Organisation Martinsfeier 
  8. Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag 
  9. Anträge und Verschiedenes 

Wolfgang Bilz, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

Montag, 02.11.2026, 19:00 Uhr, im Turmzimmer der Grillenburg 

Tagesordnung 

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung 
  2. Bericht des Ortsvorstehers 
  3. Kulturmittel und Seniorenmittel 
  4. Rückmeldung Haushaltsanträge 2027 
  5. Weihnachtsmarkt 
  6. Anträge und Anfragen 
  7. Verschiedenes 

Stefan Euler, Ortsvorsteher

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an GA LUXUSBAU Verwaltungs GmbH

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung 

Das nachstehend aufgeführte Schriftstück wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Bescheid des Magistrates der Stadt Fulda vom 20.10.2026

Name des Adressaten: GA LUXUSBAU Verwaltungs GmbH

letzte bekannte Anschrift des Geschäftsführers Herrn Dawid Brygier:
Ul. Kostzynska 26, PL-62-025-CZERLEJNO
Kassenzeichen 200100222680-100-1

Eine Zustellung unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift der Firma ist nicht möglich. Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) des Geschäftsführers der o. g. Firma, Herrn Dawid Brygier oder ein neuer Firmensitz sind unbekannt.

Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 122 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt durch öffentliche Bekanntmachung. Damit werden die gesetzlichen Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 

Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. 

Der Bescheid kann beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtkämmerei - Abteilung Steuern -, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, Zimmer E 015 oder E 016, in der Öffnungszeit werktags, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr, von einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person unter Vorlage eines geeigneten Nachweises in Empfang genommen werden. 

Fulda, 20.10.2026
Der Magistrat der Stadt Fulda
Im Auftrag

gez. Freidhof
Leiter der Kämmerei

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VOB/A § 3 EU

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt Holzbau und Dachabdichtungsarbeiten für die Erweiterung und die Modernisierung der Sturmiusschule aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/40565 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Neubau des Stadtteilzentrums Nordend Planungsleistungen von Elektrotechnik aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/40569 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Amtliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“

Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2026 festgestellt.

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, von dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 3.220.697,75 € an den allgemeinen Haushalt der Stadt Fulda 1.180.372,18 € auszuschütten. Der verbleibende Betrag von 2.040.325,57 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS:

An den Eigenbetrieb „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“, Fulda

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda", Fulda – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda", Fulda für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
 

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften des EigBGes und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2025 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 und 
     
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
     

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Absatz 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Betriebskommission als Aufsichtsorgan für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften des EigBGes in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die Betriebskommission als Aufsichtsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtige Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Fulda, den 5. Juni 2026

gez.
Muth & Co. GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ralf Kammer (Wirtschaftsprüfer)

Marco Bug (Wirtschaftsprüfer)

Der Jahresabschluss ist im Internet abrufbar unter dem Link:

Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“

Fulda, 15. Mai 2026

Eigenbetrieb „Parkstätten, Energie und Wasser Fulda“ 
Der Eigenbetriebsleiter
gez. Dag Wehner, Bürgermeister