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Amtliche Bekanntmachungen der KW42 (2026)

Sitzung des Ortsbeirates Niederrode

Montag, 19.10.2026, 20:00 Uhr, Backhaus Niederrode, Sitzung des Ortsbeirates Niederrode


Tagesordnung

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
  2. Bericht des Ortsvorstehers
  3. Diskussion Haushalt 2027
  4. Konkretisierung Verplanung Gelder "Unser Dorf hat Zukunft"
  5. Anfragen und Anträge

Michael Wiegand, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Rodges

Montag, 19.10.2026, 20:30 Uhr, Bürgerhaus Rodges, Sitzung des Ortsbeirates Rodges


Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
  3. Bericht des Ortsvorstehers
  4. Personenvorschlag für den zweiten stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher und Schöffen des Bezirks Fulda II
  5. Rückmeldung zum Haushalt 2027
  6. Kulturmittel und Seniorenmittel
  7. Hecken- und Baumschnitt 2027
  8. Grabenaushub 2027
  9. Anträge und Anfragen

Thomas Schwarz, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus

Dienstag, 20.10.2026, 19:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro Kohlhaus, Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus


Tagesordnung

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls
  2. Bericht des Ortsvorstehers
  3. Aktueller Sachstand der Renovierungsarbeiten im Bürgerhaus
  4. Stellungnahme zum Haushalt 2027
  5. Abrechnung der Seniorenfahrt 2026
  6. Kulturmittel 2026
  7. Anfragen und Anträge

Hans Reinhard, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Sickels

Dienstag, 20.10.2026, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Sickels, Sitzung des Ortsbeirates Sickels


Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Stellungnahme zum Haushalt 2027
  4. Kulturelle Mittel
  5. Seniorenmittel
  6. Planung Seniorenveranstaltung 19.11.
  7. Planung Adventsfeuer 19.12.
  8. Bürgerhaus
  9. Verschiedenes

Knut Heiland, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell

Donnerstag, 22.10.2026, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gläserzell, Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell
 

Tagesordnung

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
  3. Bericht des Ortsvorstehers
  4. Stand Kultur- und Seniorenmittel
  5. Veranstaltungen und Terminplan 2026/27
  6. Oberbürgermeisterwahl am 21.02.2027
  7. Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft

Roman Namyslo, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach

Dienstag, 27.10.2026, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Zirkenbach, Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls
  3. Bericht des Ortsvorstehers
  4. Heckenschnitt
  5. Haushalt 2027
  6. Organisation kommender Veranstaltungen
  7. Anträge und Verschiedenes

Georg Krönung, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Zell

Dienstag, 27.10.2026, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Zell, Sitzung des Ortsbeirates Zell

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Ortsvorsteher
  2. Genehmigung der Niederschrift vom 15.09.2026
  3. Bericht des Ortsvorstehers
  4. Stellungnahme zum Haushaltsplan 2027
  5. Heckenschnitt
  6. Seniorennachmittag am 29.11.2026
  7. Anfragen und Anträge

Georg Günder, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Maberzell

Freitag, 30.10.2026, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Maberzell, Sitzung des Ortsbeirates Maberzell

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung durch den bisherigen, kommissarisch tätigen Ortsvorsteher
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den bisherigen, kommissarisch tätigen Ortsvorsteher
  3. Feststellung des Alterspräsidenten nach § 57 Abs. 1 S. 3 HGO
  4. Ernennung eines vorläufigen Schriftführers
  5. Wahl des Ortsvorstehers
  6. Wahl von zwei stellvertretenden Ortsvorstehern
  7. Wahl der Schriftführerin / des Schriftführers
  8. Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2027
  9. Verschiedenes

Dieter Klüh, kom. Ortsvorsteher

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Carmine La Spina

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda, 
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 003-05307 vom 07.10.2026

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Carmine La Spina
Via Giuseppe Ungaretti 13
95104 Giarre/Italien
öffentlich zugestellt wird.


Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Fulda, den 07.10.2026
Im Auftrag
gez. Möller

Bekanntmachung des Amts für Bodenmanagement Fulda - Grenzbereinigungsverfahren

Bekanntmachung

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentliche Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBl. I 1979, 108) in der derzeit gültigen Fassung) wird nachstehender Beschluss öffentlich bekannt gemacht:

I. Einleitungsbeschluss

Einleitungsbeschluss

Auf Veranlassung von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement wird nach § 4 des Gesetzes über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentliche Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBl. I 1979, 108) in der derzeit gültigen Fassung) für folgende Grundstücke (Flurstücke) ein Grenzbereinigungsverfahren eingeleitet:

Verfahrensgebiet:„K 116“
Aktenzeichen:22-FD-02-07-03-B-2025#004
  
Gemeinde:  Fulda
Gemarkung: Maberzell (0156)

Gemarkung

Flur

Flurstücke

0156

2

9, 12/1, 12/2, 20/7, 21/8

0156

4

31/1, 31/5, 32/1, 32/2, 32/5, 32/6, 32/9, 32/10, 32/33, 33/1, 46/1, 73

0156

20

11, 12, 21, 22, 23, 31/2, 31/3, 32, 33, 34/1, 36, 37, 38, 44, 45

0156

21

2, 3, 4, 5, 47

0156

23

28, 30/1

Die vermessungstechnischen Arbeiten werden vom Amt für Bodenmanagement Fulda durchgeführt. 

Träger der Baumaßnahme: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda

Dieser Beschluss wurde am 08.10.2026 vom Amt für Bodenmanagement Fulda als zuständige Behörde gefasst.

 

II. Beteiligte im Grenzbereinigungsverfahren

Nach § 5 GrBerG HE sind im Grenzbereinigungsverfahren folgende Personen bzw. Stellen beteiligt:

  1. Eigentümerinnen und Eigentümer der im Verfahrensgebiet gelegenen Grundstücke (Flurstücke),

  2.      Träger der Baumaßnahme,

  3.    die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechtes    an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

  4. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragen Rechtes an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruches mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechtes, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt.

Die unter 4. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, an dem die Anmeldung ihres Rechts der oben genannten Behörde zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Grenzbereinigungsplan erfolgen. Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird die oben genannte Behörde dem Anmeldenden eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechtes setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen. Wechselt die Person eines Berechtigten während des Grenzbereinigungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger in dieses Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechtes befindet.
 

III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Es wird hiermit aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Grenzbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der oben genannten Behörde anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer von oben genannten Behörde gesetzten Frist, so muss ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen. Der Inhaber eines Rechtes, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Grenzbereinigungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
 

IV. Verfügungssperre

Nach § 7 GrBerG HE dürfen von der Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Grenzbereinigungsplanes im Verfahrensgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der oben genannten Behörde Grundstücke geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen werden.
 

V. Betretungsrecht

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zu dulden, dass Beauftragte der oben genannten Behörde zur Vorbereitung und Durchführung der Grenzbereinigung Grundstücke betreten und dort die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten ausführen.
 

VI. Einsicht 

Der Einleitungsbeschluss kann beim Amt für Bodenmanagement Fulda, Washingtonallee 1, 36041 Fulda während den Dienststunden eingesehen werden. 
 

VII. Bekanntgabe

Dieser Einleitungsbeschluss gilt am Tag nach seiner ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
 

VIII. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Einleitungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Bodenmanagement Fulda, Washingtonallee 1, 36041 Fulda schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
 

IX. Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung für das Bodenordnungsverfahren kann im Internet unter der Adresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz  eingesehen werden.


Fulda, den 08.10.2026
Amt für Bodenmanagement

Im Auftrag 
gez. Haas

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 201 „Bardohaus“

Amtliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 201 „Bardohaus“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
  • Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 07.09.2026 für den Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 201 „Bardohaus“ die Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB gefasst.

Der Plan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 348/9, 348/18, 365/2 und Teile aus den Flurstücken 348/10, 348/19, 365/4, 366/9 und 366/10, alle in der Flur 6, Gemarkung Fulda.

Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,47 ha. 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus der Abbildung ersichtlich:

               [siehe Skizze!]


Planungsanlass ist die verkehrliche und grundstücksbezogene Neuordnung der Flächen im Bereich zwischen der Johannisstraße und der Frankfurter Straße rund um das „Bardohaus“. Die Neuordnung betrifft auch die Erschließung angrenzender Gewerbebetriebsgrundstücke, da die Erschließung noch heute über Grundstücke des Vorhabenträgers führt. Auch soll es durch die Neuordnung der Kurvenlage im Bereich der Johannisstraße zu einer besseren Verkehrsführung kommen. 

Durch die Neuordnung wird eine verkehrliche Verbindung zwischen der Johannisstraße und der Frankfurter Straße geschaffen, deren Flächen in das Eigentum der Stadt Fulda übertragen werden sollen. Des Weiteren werden für die beiden Nahversorgungsmärkte im Untergeschoss des Bardohauses zusätzliche Stellplätze geschaffen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Dieses ist möglich, da die Planung eine innerstädtische, bereits erschlossene und baulich vorgeprägte Fläche betrifft. Mit der Neuordnung der Erschließung, der Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Sicherung der bestehenden Nahversorgung und der Vorbereitung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dient sie der Innenentwicklung. 

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 4.729 m² und liegt damit deutlich unter der zulässigen Grundfläche von 20.000 m². Es besteht keine UVP-Pflicht, eine Natura-2000-Beeinträchtigung liegt nicht vor. Die Überplanung der bestehenden Ausgleichs- oder Pflanzfläche aus dem Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 117 „Gebiet zwischen Frankfurter Straße und Johannisstraße“ bleibt fachlich und vertraglich zu kompensieren. 

Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB kann abgesehen werden. Für den Bereich der überplanten Ausgleichsfläche sowie den Eingriff in ein nach §30 BNatSchG i.V. m. § 25 HeNatG geschütztes Biotop wird ein gesonderter Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Aus Gründen der Umweltvorsorge wird eine Abschätzung der Umweltfolgen vorgenommen und in einem Umweltsteckbrief dargestellt mit umweltbezogenen Angaben zu folgenden Themen:

  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Geologie, Boden, Fläche sowie Wasser

  • Luft, Klima sowie Ortsbild und Naherholung

  • Schutzgebiete und –objekte

  • Bevölkerung und menschliche Gesundheit

  • Kultur- und Sachgüter

  • Emissionen, Abfall und Abwasser

  • Darstellungen des Landschaftsplans (2004), des Flächennutzungsplans (2014) und des Regionalplans Nordhessen (2009)

Die Offenlegung nach § 3 (2) BauGB findet statt in der Zeit vom

15.10.2026 bis 16.11.2026.

Während dieser Zeit werden der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung mit integriertem Umweltsteckbrief, der Landschaftspflegerische Begleitplan mit Erläuterungsbericht und das Faunistische Gutachten im Internet veröffentlicht, zusätzlich beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, Bürgerbüro, zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag                von 08:00–18:00 Uhr 

Mittwoch                                      von 08:00–12:00 Uhr

Freitag                                        von 08:00–15:00 Uhr      

und Samstag                                   von 09:00–12:00 Uhr,

sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Alle Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist im Internet unter 

http://www.bauen-fulda-stadt.de

einsehbar. Wir bitten, vorzugsweise diesen Weg der Einsichtnahme zu wählen. 

 

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter  https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Mit der Durchführung des Verfahrens wurde gemäß § 4 b BauGB das Planungsbüro Becker beauftragt. Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an arch.becker(at)gmx.de übermittelt werden bzw. schriftlich oder zur Niederschrift zu folgenden Servicezeiten beim Magistrat der Stadt Fulda – Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Gebäude: Am Rosengarten 25 – vorgebracht werden:

Montag bis Donnerstag:         9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr,

Freitag:                           9:00 – 13:00 Uhr.


Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erhalten Sie vom beauftragten Planungsbüro Becker oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung. Um vorherige Terminvereinbarung bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 0661/102-1619 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611 wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 (2) Satz 4 in Verbindung mit § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter: www.fulda.de/datenschutz


Fulda, 07.10.2026

Der Magistrat der Stadt Fulda 
gez. Daniel Schreiner
Stadtbaurat