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Amtliche Bekanntmachungen der KW41 (2026)

Sitzung des Ortsbeirates Bernhards

Mittwoch, 14.10.2026, 19:30 Uhr, Sitzungszimmer in der ehem. Hausmeisterwohnung im Bürgerhaus, Sitzung des Ortsbeirates Bernhards 

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher 
  2. Rückmeldung zum Haushalt 2027 
  3. Kulturmittel 2026 
  4. Gemeindefahrt 2026
  5. Workshop zum Nahverkehr
  6.  Heckenschnitt 2026/2027 
  7. Raumnutzung Bürgerhaus 

Uwe Riethmüller, Ortsvorsteher

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Leutrim Maksutaj

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, 

dass das Dokument der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren, 
Unterhaltsvorschussstelle 

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 
Az.: 51/04 UVK 004-02947 vom 29.09.2026 

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: 
Leutrim Maksutaj 
Am Brückenrasen 6 
36043 Fulda

 öffentlich zugestellt wird. 

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am 
Bonifatiusplatz 1+3 Zimmer: 234, 
Gebäude: Palais Buttlar 
abgeholt oder eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Fulda, den 29.09.2026 
Im Auftrag 
gez. Honikel

Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans der Stadt Fulda Nr. 145 „Gewerbepark Münsterfeld“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

  • Beschluss über das Abwägungsergebnis gemäß § 1 (7) BauGB 

  • Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 07.09.2026 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans der Stadt Fulda Nr. 145 „Gewerbepark Münsterfeld“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 27/192 und 27/193 in der Flur 7, Gemarkung Fulda.

Das Plangebiet wird im Norden durch die Steubenallee (Flurstück 27/197), im Osten durch das Grundstück „Steubenallee 1“ (Flurstück 27/191) und südlich durch eingeschränkte Gewerbegebietsflächen (Flurstücke 27/79, 27/80, 27/202, 27/203) begrenzt. 

Die Größe des Änderungsbereichs beträgt rd. 4.480 m². 

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist aus der Abbildung ersichtlich: [ Siehe Planskizze!]

Die als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Fulda Nr. 145 „Gewerbepark Münsterfeld“ sowie die Begründung mit integriertem Umweltbericht können beim Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Am Rosengarten 25, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben:

Montag bis Donnerstag:               9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr 
Freitag:                                9:00 – 13.00 Uhr.

Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1630 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.

Des Weiteren kann die rechtskräftige Bebauungsplanänderung über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Fulda, 30.09.2026

Der Magistrat der Stadt Fulda 

gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister

Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans der Stadt Fulda, Fulda Galerie Nr. 8 „Wohnpark West“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

  • Beschluss über das Abwägungsergebnis gemäß § 1 (7) BauGB

  • Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 07.09.2026 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans der Stadt Fulda, Fulda Galerie Nr. 8 „Wohnpark West“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung“ (HGO) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Das Plangebiet wird im Norden durch die Paul-Klee-Straße (Flurstück 12/83) und im Westen durch die Käthe-Kollwitz-Straße begrenzt. Im Süden grenzt das Plangebiet an eine öffentliche Grünfläche bzw. den Stadtteilpark der Fulda Galerie (Flurstück 12/185). Im Osten grenzt das Grundstück an ein Nahversorgungszentrum. Alle Flurstücke liegen in der Flur 18, Gemarkung Neuenberg.

Die Größe des Änderungsgebietes beträgt rd. 4.740 m².

Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich:   [Siehe Planskizze!]

Die als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Fulda, Fulda Galerie Nr. 8 „Wohnpark West“ sowie die Begründung mit integriertem Umweltbericht können beim Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Am Rosengarten 25, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben:

Montag bis Donnerstag:               9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag:                                9:00 – 13.00 Uhr.

Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1630 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.

Des Weiteren kann die rechtskräftige Bebauungsplanänderung über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Fulda, 30.09.2026                                        

Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister