Amtliche Bekanntmachungen der KW40 (2026)
Sitzung des Ortsbeirates Malkes
Mittwoch, 30.09.2026, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Malkes, Sitzung des Ortsbeirates Malkes
Tagesordnung
- Bericht des Ortsvorstehers
- Information Umbau/Renovierung BGH Malkes
- Termin Senioren- und Familien-Weihnachtsessen
- Personenvorschlag für den zweiten stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher und Schöffen des Bezirks Fulda II
- Vorbesprechung Haushaltsplan 2028
- Anträge/Anfragen Termine
Rudolf Schultheis, Ortsvorsteher
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an AOS Verwaltungs GmbH; Geschäftsführerin: Luiza LauraKubiak,
Das nachstehend aufgeführte Schriftstück wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:
Bescheid des Magistrates der Stadt Fulda vom 29.09.2026
Name des Adressaten: AOS Verwaltungs GmbH
Geschäftsführerin: Kubiak, Luiza Laura
letzte bekannte Anschrift: Schumannstraße 3 A, 36043 Fulda
Kassenzeichen 200100225980-100-1
Eine Zustellung unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift der Firma ist nicht möglich. Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der Geschäftsführerin, Frau Luiza Laura Kubiak, der AOS Verwaltungs GmbH oder ein neuer Firmensitz sind unbekannt.
Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 122 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt durch öffentliche Bekanntmachung. Damit werden die gesetzlichen Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Der Bescheid kann beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtkämmerei - Abteilung Steuern -, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, Zimmer E 015, in der Öffnungszeit werktags, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr, von einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person unter Vorlage eines geeigneten Nachweises in Empfang genommen werden.
Fulda, 29.09.2026
Der Magistrat der Stadt Fulda
Im Auftrag
gez. Freidhof
Leiter der Stadtkämmerei (Dienstsiegel)
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Florian Meixner
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben,
dass das Dokument der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
51/04 UVK 003-05299 vom 23.09.2026
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Florian Meixner
Gieselbachweg 8
36041 Fulda
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 23.09.2026
Im Auftrag
gez. Möller
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO - WC Anlagen Weihnachtsmarkt
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Reinigung und die Betreuung der WC-Anlagen am Weihnachtsmarkt Fulda 2026 aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/40194 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO - Gerätewagen für die Feuerwehr
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Lieferung eines Gerätewagens zur Ölspurbeseitigung für die Feuerwehr Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/40222 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VOB/A § 3 EU - Fliesenarbeiten
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt im Rahmen der Erweiterung und Modernisierung der Kita Miteinander Fliesenarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/40233 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VOB/A § 3 EU - Estricharbeiten
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt im Rahmen der Erweiterung und Modernisierung der Kita Miteinander Estricharbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/40234 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VgV § 15 - Planungsleistungen
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt für den Neubau des Stadtteilzentrums Nordend Planungsleistungen von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Gebäudeautomationstechnik aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/40281 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Bekanntmachung der Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Feuerwehrwache Süd“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 24.06.2026 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und den Feststellungsbeschluss für die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Feuerwehrwache Süd“ gefasst.
Gemäß Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 20.08.2026 mit AZ: 0030-21-061a 10.02.09-00006#2026-00002 wurde die Genehmigung zur 17. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Fulda „Feuerwehrwache Süd“ erteilt.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die vorgenannte Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Das Änderungsgebiet hat eine Flächengröße von rd. 0,5 ha. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Zirkenbach, Flur 4 die Flurstücke 27/6 tlw., 27/7 und 58/6 tlw.
Der Geltungsbereich ist in der Planskizze dargestellt.
(siehe Skizze!]
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Feuerwehrwache Süd“, die Begründung mit integrierter Umweltprüfung sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Am Rosengarten 25, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist während den nachfolgenden Servicezeiten gegeben:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 13.00 Uhr.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1630 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.
Die wirksame Flächennutzungsplanänderung kann über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Fulda, 24.09.2026
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister
Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Zirkenbach Nr. 5 „Feuerwehrwache Süd“
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 24.06.2026 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und den Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Zirkenbach Nr. 5 „Feuerwehrwache Süd“ gemäß § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Zirkenbach zwischen den Wohngebieten „Wolfsheide“ im Westen und „Auf der Hute“ im Osten. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt drei Geltungsbereiche. Das Plangebiet (A) sowie zwei externe Kompensationsflächen (B) und (C).
Der Geltungsbereich (A) umfasst in der Gemarkung Zirkenbach, Flur 4 die Flurstücke 27/2, 27/4, 27/6 tlw., 27/7, 58/5, 58/6 vollständig. Das Plangebiet hat eine Flächengröße von ca. 0,71 ha.
Der Geltungsbereich (B) umfasst in der Gemarkung Harmerz, Flur 4, das Flurstück 6, teilweise.
Der Geltungsbereich (C) umfasst in der Gemarkung Kämmerzell, Flur 7, das Flurstück 44, teilweise.
Die Geltungsbereiche sind aus den nachstehenden Abbildungen ersichtlich:
[Siehe Skizzen!]
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Zirkenbach Nr. 5 „Feuerwehrwache Süd“, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Stadtplanung und
-entwicklung, Am Rosengarten 25, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben:
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 – 13.00 Uhr.
Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1630 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.
Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und als Datei gespeichert werden.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Fulda, 24.09.2026
Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Heiko Wingenfeld
Oberbürgermeister