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Amtliche Bekanntmachungen der KW32 (2026)

Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Stadtverordnetenversammlung

Am Montag, 10.08.2026, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Marmorsaal des Stadtschlosses statt. 

Fulda, 13. Juli 2026 

Der Vorsitzende: 
Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt 

Tagesordnung 

Es wird vorgeschlagen, den nachfolgenden Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Die abschließende Entscheidung trifft der Ausschuss. 

  1.  Anhörung - weiteres Vorgehen im Hinblick auf die beantragte Umbenennung der Johannes-Dyba- Allee

Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz

 Montag, 10.08.2026, 19:00 Uhr, im Turmzimmer der Grillenburg, Sitzung des Ortsbeirates Lehnerz 

Tagesordnung 

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung 
  2. Bericht des Ortsvorstehers 
  3. Kulturmittel und Seniorenmittel 
  4. Grillenburg 
  5. Anträge und Anfragen 
  6. Verschiedenes 

Stefan Euler, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Edelzell

Mittwoch, 12.08.2026, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Edelzell

Tagesordnung 

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des Protokolls vom 15.04.2026 
  2. Information zum geplanten Glasfaserausbau in Edelzell durch den Glasfaserbeauftragten des Landkreises Fulda, Herrn Christof Erb 
  3. Bericht des Ortsvorstehers 
  4. Besprechung Seniorenfahrt 2026 
  5. Information zum geplanten Mobilfunkmast in Edelzell 
  6. Anträge und Anfragen 

Sven Hohmann, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Sickels

Donnerstag, 13.08.2026, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Sickels,  

Tagesordnung 

  1.  Eröffnung und Begrüßung 
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 
  3.  Kulturelle Mittel 
  4.  Planung PopUp 2026
  5. Planung Seniorenveranstaltungen 2026 
  6. Verschiedenes 

Knut Heiland, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell

Donnerstag, 13.08.2026, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Gläserzell

Tagesordnung 

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung 
  3. Bericht des Ortsvorstehers 
  4. Stand Kultur- und Seniorenmittel 
  5. Veranstaltungen und Terminplan 2026/27 
  6. Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft 

Roman Namyslo, Ortsvorsteher

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Abbas, Abdolrahim

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde:
 

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:

51/04 UVK 005-04723 vom 29.07.2026


Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
 

Abdolrahim Abbasi

letztes bekanntes Aufenthaltsland: Iran

öffentlich zugestellt wird.

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am 

Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 238, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
 

Fulda, den 29.07.2026

Im Auftrag
gez. Krause 

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Neubaus eines Fußweges zwischen Carl Schurz Straße und Windthorststraße Tiefbauarbeiten aus. 

Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/39273 veröffentlicht. 

Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Bekanntmachung des Amts für Bodenmanagement Fulda

Die zuständige Behörde
(nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Grenzbereinigungsgesetz)
Amt für Bodenmanagement Fulda

Bekanntmachung

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentliche Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBl. I 1979, 108) in der derzeit gültigen Fassung) wird nachstehender Beschluss öffentlich bekannt gemacht:

I. Einleitungsbeschluss

Einleitungsbeschluss

Auf Veranlassung von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement wird nach § 4 des Gesetzes über die vereinfachte Bereinigung der Rechts- und Grenzverhältnisse bei Baumaßnahmen für öffentliche Straßen (Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG HE) vom 13. Juni 1979 (GVBl. I 1979, 108) in der derzeit gültigen Fassung) für folgende Grundstücke (Flurstücke) ein Grenzbereinigungsverfahren eingeleitet:

Verfahrensgebiet:„B254 - Bronnzeller Kreisel“
Aktenzeichen:3504696
  
Gemeinde:Fulda
Gemarkung:Kohlhaus (0142)
Flur:4
Flurstück-Nr.:33, 36, 37, 47

Die vermessungstechnischen Arbeiten werden vom Amt für Bodenmanagement Fulda durchgeführt. 

Träger der Baumaßnahme: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda

Dieser Beschluss wurde am 30.07.2026 vom Amt für Bodenmanagement Fulda als zuständige Behörde gefasst.

II. Beteiligte im Grenzbereinigungsverfahren

Nach § 5 GrBerG HE sind im Grenzbereinigungsverfahren folgende Personen bzw. Stellen beteiligt:

 1.  Eigentümerinnen und Eigentümer der im Verfahrensgebiet gelegenen Grundstücke (Flurstücke),

     2. Träger der Baumaßnahme,

     3. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechtes        an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

 4. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragen Rechtes an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruches mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechtes, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt.

Die unter 4. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, an dem die Anmeldung ihres Rechts der oben genannten Behörde zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Grenzbereinigungsplan erfolgen. Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird die oben genannte Behörde dem Anmeldenden eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechtes setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechtes nicht mehr zu beteiligen. Wechselt die Person eines Berechtigten während des Grenzbereinigungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger in dieses Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechtes befindet.

III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Es wird hiermit aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Grenzbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der oben genannten Behörde anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach Ablauf einer von der oben genannten Behörde gesetzten Frist, so muss ein Berechtigter die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen. Der Inhaber eines Rechtes, das aus dem Grundbuch nicht ersichtlich ist, aber zur Beteiligung am Grenzbereinigungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

IV. Verfügungssperre

Nach § 7 GrBerG HE dürfen von der Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Grenzbereinigungsplanes im Verfahrensgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung der oben genannten Behörde Grundstücke geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen werden.

V. Betretungsrecht

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben zu dulden, dass Beauftragte der oben genannten Behörde zur Vorbereitung und Durchführung der Grenzbereinigung Grundstücke betreten und dort die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten ausführen.

VI. Einsicht 

Der Einleitungsbeschluss kann beim Amt für Bodenmanagement Fulda, Washingtonallee 1, 36041 Fulda während den Dienststunden eingesehen werden. 

VII. Bekanntgabe

Dieser Einleitungsbeschluss gilt am Tag nach seiner ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

VIII. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Einleitungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Bodenmanagement Fulda, Washingtonallee 1, 36041 Fulda schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

IX. Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung für das Bodenordnungsverfahren kann im Internet unter der Adressehttps://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Amt für Bodenmanagement  

Im Auftrag
gez. Witte

Fulda, den 30.07.2026