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Amtliche Bekanntmachungen der KW28 (2026)

Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach

Dienstag, 07.07.2026, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Zirkenbach, Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach
Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bericht des Ortsvorstehers
  3. Planung Seniorennachmittag
  4. Kulturmittel
  5. Anträge und Verschiedenes


Georg Krönung, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode

Donnerstag, 30.07.2026, 19:30 Uhr, Ortsvorsteherbüro Mittelrode, Sitzung des Ortsbeirates Mittelrode

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
  3. Bericht des Ortsvorstehers
  4. Verwendung und Abrechnung Kulturmittel
  5. Start "Community Mittelrode"
  6. Stadtteilfahrt 2026
  7. Einweihungsfeier Spielplatz
  8. Anfragen und Anträge

Steffen Krug, Ortsvorsteher

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Maksym Zavadskyi

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde:

Magistrat der Stadt Fulda, 
Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 
51/04 UVK 004-04210 vom 30.06.2026


Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herrn 
Maksym Zavadskyi 
Frunse-Vulytsya 80
94700 Rovenky/ Ukraine 

öffentlich zugestellt wird.

 Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am 

Bonifatiusplatz 1+3 
Zimmer: 237, Gebäude: Palais Buttlar

abgeholt oder eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Fulda, den 30.06.2026

Im Auftrag 
gez. Vogel 

Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg - Einladung Verbandsversammlung

Am Donnerstag, den 23.07.2026 - 17.30 Uhr - findet im Rathaussaal der Gemeinde Künzell eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg statt, zu der hiermit eingeladen wird.

TAGESORDNUNG:
Unter Vorsitz des Verbandsvorsitzenden

  1. Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung des am längsten ununterbrochen der Verbandsversammlung angehörenden Mitglieds
    Unter Vorsitz des am längsten ununterbrochen der Verbandsversammlung angehörenden Mitglieds
  2. Wahl des oder der Vorsitzenden der Verbandsversammlung
    Unter Vorsitz des Vorsitzenden der Verbandsversammlung
  3. Wahl von zwei stellvertretenen Vorsitzenden der Verbandsversammlung
  4. Beschlussfassung über die Vertretungsfolge der Vertreter des Vorsitzenden der Verbandsversammlung
  5. Festsetzung der Mitgliederzahl des Haupt- und Finanzausschusses
  6. Wahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
  7. Wahl des Schriftführers und seiner Stellvertreter
  8. Wahl eines Mitgliedes in den Verbandsvorstand
  9. Information betr. aufsichtsrechtliche Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2026
  10. Verschiedenes


gez.
Zentgraf
Verbandsvorsitzender

Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 206 „Innenstadt Süd“ - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 206 „Innenstadt Süd“ 
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 24.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 206 „Innenstadt Süd“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 59/1, 60/1, 62/1, 69/1, 70/1, 72/1, 73/1, 75/1, 76/1, 77/1, 78/1, 80/1, 83/1, 86/1, 142/1, 148/1, 149/1, 150/1, 151/1, 152/1, 153/1, 159/1, 167/1, 173/1, 176/1, 215/1, 428/1, 435/1, 436/1, 440/1, 63/2, 156/2, 162/2, 167/2, 176/2, 218/2, 448/2, 141/3, 154/3, 167/3, 179/3, 213/3, 218/3, 58/4, 141/4, 460/4, 66/5, 141/5, 171/5, 460/5, 170/6, 444/6, 171/8, 426/8, 65/9, 171/9, 426/9, 433/9, 171/10, 426/10, 433/10, 426/11, 121/12, 426/12, 426/13, 1642/86, 973/87, 974/88, 1639/89, 1629/146, 1535/147, 967/452, 968/453, 67, 68, 84, 85, 143, 144, 430, 431, 434, 439, 450, 451, Flur 5, Gemarkung Fulda sowie teilweise die Flurstücke 433/11, 121/15, 540/15, Flur 5, Gemarkung Fulda.

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,65 ha.

[siehe  Abbildung!]

Ziel der Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Fulda Nr. 206 „Innenstadt Süd“ ist es, die vorhandene funktionale Durchmischung planungsrechtlich zu sichern und die städtebauliche Entwicklung an die tatsächlichen Gegebenheiten und die aktuelle Zielrichtung der Innenstadtentwicklung anzupassen. Es ist vorgesehen, den Geltungsbereich als Urbanes Gebiet festzusetzen, welches eine ausgewogene Mischung von Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Gastronomie, Kultur und Freizeitnutzungen ermöglicht. Damit wird die städtebauliche Leitlinie einer lebendigen, belebten und multifunktional genutzten Innenstadt gestärkt und zugleich der Schutz bestehender Wohnnutzungen gewährleistet.


Fulda, 02.07.2026

Der Magistrat der Stadt Fulda 
gez. Daniel Schreiner 
Stadtbaurat