Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Amtliche Bekanntmachungen der KW27 (2026)

Aufforderung zur Pflege von verwahrlosten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen in Fulda

Amtliche Bekanntmachung

Aufforderung zur Pflege von verwahrlosten Grabstätten 
auf den städtischen Friedhöfen in Fulda

Gemäß § 36 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda sind alle Gräber in einer der Würde des Friedhofs entsprechenden Weise gärtnerisch herzurichten und dauernd zu pflegen. Leider ist festgestellt worden, dass die aufgeführten Grabstätten nicht ordnungsgemäß hergerichtet und gepflegt sind. Die Grabstätten sind ungepflegt und mit Unkraut bewachsen, so dass sie nicht mehr der Würde des Friedhofes entsprechen. Sie weisen auf wenig Respekt vor den in den Gräbern Bestatteten und auf wenig Rücksichtnahme gegenüber den Empfindungen der anderen Friedhofsbenutzer hin. 

Die Verfügungsberechtigten der aufgeführten Gräber werden deshalb hiermit aufgefordert, bis zum 24.07.2026 die Grabstätten ordnungsgemäß herzurichten und in Zukunft in einem würdigen Zustand zu halten.

Name der/des zuletzt Verstorbenen

 

Friedhof

Abteil

Grab-Nummer

Burkardt, Paula

Frauenberg

104

316

Tschöpl, Berthold

Frauenberg

121

1521

Brünet, Rosa

Frauenberg

104

809

Sauer, Paula

Frauenberg

9

176

Ewers, Theresia

Frauenberg

4

38

Tegel, Gertrud

Frauenberg

8

49

Böhning, Gabriele

Frauenberg

5

182-183

Kircher, Burkhard

Frauenberg

4

1733-1734

Klug, Sophie

Frauenberg

10

135-136

Helmer, Winfried

Frauenberg

104

720

Dost, Johanna

Frauenberg

103

614

Vogel, Richard

Frauenberg

108

118

Eduardo, Manuel

Hauptfriedhof West

15

3312

Jackob, Sieglinde

Hauptfriedhof West

15

3217

Bartl, Harald

Lehnerz

8

106

Hollax, Karl

Lehnerz

8

405

Kühne, Friedel

Lehnerz 

7

7

Miklis, Theresia

Lehnerz

9

211

Zierer, Joseph

Lehnerz

8

606

Wrase, Anna

Zentralfriedhof

44

287

Weber, Lotte

Zentralfriedhof

44

233

Bürgel, Eveline

Zentralfriedhof

44

276-277

Schlusen, Hermann Johann

Zentralfriedhof

50

118-119

Schiewe, Regine

Zentralfriedhof

4

264

Vey, Richard Josef

Zentralfriedhof

12

112

Leuchtenmüller, Emma

Zentralfriedhof

11

209-210

Weber, Lotte

Zentralfriedhof

44

233

Wird diese Aufforderung nicht befolgt, so kann gemäß § 37 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda das Nutzungsrecht an den Grabstätten entschädigungslos entzogen werden. Die Grabstätten werden dann von der Stadt geräumt, eingeebnet und eingesät. Die Kosten werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Sachdienliche Hinweise zu den genannten Gräbern werden vom Amt für Grünflächen-, und Stadtservice, Friedhofsamt, entgegengenommen (Friedhofsbüro auf dem Zentralfriedhof; Tel.-Nr.: 0661/102-1796
oder per Mail an friedhof(at)fulda.de).

Fulda, den 19. Mai 2026

Der Magistrat der Stadt 
gez. Dr. Wingenfeld
Oberbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbands Gruppenwasserwerk Florenberg - Wirtschaftsplan

1. Wirtschaftsplan
(Haushaltssatzung)
des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das
Wirtschaftsjahr 2026


Aufgrund des § 7 der Satzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg vom 16.12.1977 in der Fassung des VI. Nachtrags vom 16.11.2022 in Verbindung mit § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307) in der zur Zeit geltenden Fassung und dem § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EBG) vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBL. 2025 Nr.24), hat die Verbandsversammlung am 25.03.2026 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen:
 

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird
im Erfolgsplan
in der Einnahme (Ertrag) auf 2.813.560,00 EUR 
in der Ausgabe (Aufwand) auf 2.717.671,00 EUR
Gewinn 95.889,00 EUR

im Vermögensplan
in der Einnahme auf 2.141.630,00 EUR 
in der Ausgabe auf 2.141.630,00 EUR

festgesetzt.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 400.000,00 EUR festgesetzt.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.


§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.


§ 5

Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben.


§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung am 25.03.2026 beschlossene Stellenplan.


Künzell, den 26.03.2026

Zweckverband Gruppenwasserwerk Florenberg
gez. (Siegel)
Zentgraf
Verbandsvorsitzender


2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes (Haushaltssatzung)
Der vorstehende Wirtschaftsplan (Haushaltssatzung) des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das Wirtschaftsjahr 2026 wird gemäß den Bestimmungen der Satzung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg in der z. Zt. geltenden Fassung hiermit öffentlich bekannt gemacht.


3. Genehmigung zur Aufnahme von Krediten
Der Landrat des Landkreises Fulda als Behörde der Landesverwaltung hat am 18.06.2026 die Genehmigung zur Aufnahme des in § 2 des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Florenberg für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredits zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von

400.000,00 Euro
(in Worten: „vierhunderttausend Euro“)

gemäß § 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeverordnung (HGO) i.V.m. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) erteilt.


4. Der vorstehende Wirtschaftsplan (Haushaltssatzung) liegt zur Einsichtnahme von

Dienstag, den 07.07.2025, 
bis einschließlich Donnerstag, den 16.07.2025

im Rathaus Künzell, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Zimmer-Nr. 201, während der Dienststunden öffentlich aus.


Künzell, den 19.06.2026

Zweckverband Gruppenwasserwerk Florenberg
gez. Zentgraf
Verbandsvorsitzender

Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VOB/A § 3 EU - Gebäudeautomation

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt die Gebäudeautomation für den Ersatzneubau der Cuno-Raabe-Schule aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/38705 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.