Amtliche Bekanntmachungen der KW24 (2026)
Sitzung des Ortsbeirates Kämmerzell
Donnerstag, 11.06.2026, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Kämmerzell, Sitzung des Ortsbeirates Kämmerzell
Tagesordnung
1. Begrüßung & Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
2. Genehmigung des Protokolls vom 16.04.2026
3. Bericht des Ortsvorstehers zu aktuellen Themen und offenen Anfragen
4. Abrechnung Kulturmittel 2026
5. Information zur Straßensanierung & Vollsperrung L3143 Kämmerzell->Lüdermünd->Hemmen ab dem 29.06.2026
6. Seniorenfahrt 2026 - Ideen, Anmerkungen, Planung
7. Anträge/Anfragen
Christian Ruppel, Ortsvorsteher
Sitzung des Ortsbeirates Malkes - FÄLLT AUS!
ACHTUNG: Die angekündigte Sitzung am 12. Juni mus AUSFALLEN!
Freitag, 12.06. 2026 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Malkes
Tagesordnung:
1. Bericht des Ortsvorstehers
2. Besprechung Senioren- und Familienausflug
3. Integration BGH Malkes in das Katastrophenschutzkonzept der Stadt Fulda
4. Termine
- Info-Abend Windenergie Termin mit Stadtteil Besges
5. Anträge / Anfragen
Rudolf Schultheis, Ortsvorsteher
Sitzung des Ortsbeirates Niesig
Montag, 22.06.2026, 19:00 Uhr, Vereinshaus des KSV Niesig, Sitzung des Ortsbeirates Niesig
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung des letzten Protokolls
3. Verabschiedung ausgeschiedener Ortsbeiratsmitglieder
4. Bericht des Ortsvorstehers
5. Verkehrssituation Niesiger Straße
6. Anträge/Anfragen - Anfrage Grünstreifen Reichenberger Straße
Holger Kilian, Ortsvorsteher
Sitzung des Ortsbeirates Bernhards
Dienstag, 23.06.2026, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Bernhards, Sitzung des Ortsbeirates Bernhards
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Ortsvorsteher
2. Terminplanung 2026
3. Anträge und Verschiedenes
Uwe Riethmüller, Ortsvorsteher
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Tewodros Asnake Seifu
Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354)
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument der Behörde:
Magistrat der Stadt Fulda,
Amt für Jugend, Familie und Senioren,
Unterhaltsvorschussstelle
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
Az.: 51/04 UVK 006-05228 und 51/04 UVK 006-05229 vom 02.06.2026
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Tewodros Asnake Seifu
Am Filzhauck 3
36093 Künzell
öffentlich zugestellt wird.
Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die
Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung
öffentlich erfolgen.
Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am
Bonifatiusplatz 1+3
Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar
abgeholt oder eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen
kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse
Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser
Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Fulda, den 02.06.2026
Im Auftrag
gez. Honikel
Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VOB/A § 3 EU - Rohbauarbeiten
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt Rohbauarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Marquardschule aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/38207 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Hinweis auf Offenes Verfahren gemäß VOB/A § 3 EU - Erd-, Mauer, und Betonarbeiten
Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115, schreibt für die Erweiterung und Modernisierung der Sturmiusschule Erd-, Mauer- und Betonarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/38281 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.
Öffentlichen Bekanntmachung des Amts für Bodenmanagement Fulda
Ladung
zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten sowie zur Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse
Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hünfeld-Haune (VF 2140) finden zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. l, S. 546) in der derzeit geltenden Fassung und § 6 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der derzeit geltenden Fassung sowie zur Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 4 FlurbG in Verbindung mit § 32 FlurbG folgende Termine statt, zu denen die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens geladen werden:
- Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und der Wertermittlungsergebnisse
(Offenlegungstermin) - Anhörung der Beteiligten über den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan
(Anhörungstermin)
Zu diesen Terminen ergehen nachstehende Einladungen:
Offenlegungstermin
Der Flurbereinigungsplan (Textteil, Nachweise und Karten) und die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte und Wertermittlungsrahmen) liegen wie folgt für die Beteiligten zur Einsichtnahme aus:
Montag, 06.07.2026 und Dienstag, 07.07.2026
jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch, 08.07.2026 von 9.00 - 12.30 Uhr
in der Stadthalle Kolpinghaus (Saal Neustadt)
Klingelstraße 14, 36088 Hünfeld
Zu den oben genannten Zeiten stehen Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um Terminvereinbarung unter 0611/535-1142 gebeten.
Von der Möglichkeit der Einsichtnahme an den Tagen der Offenlegung bitte ich Gebrauch zu machen, weil im Anhörungstermin am 08.07.2026 Einzelauskünfte nicht mehr erteilt werden können. Sollten Sie jedoch keine Fragen haben, ist ein Erscheinen nicht nötig.
Anhörungstermin
Der Anhörungstermin findet statt am
Mittwoch, 08.07.2026 um 14.30 Uhr
in der Stadthalle Kolpinghaus (Saal Neustadt)
Klingelstraße 14, 36088 Hünfeld
Hierzu werden die Beteiligten bzw. deren Bevollmächtigte geladen.
Besondere Hinweise zum Anhörungstermin:
Gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan von Hünfeld-Haune steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu. Der Widerspruch kann sowohl im Anhörungstermin am 08.07.2026 als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Bodenmanagement Fulda - Flurbereinigungsbehörde -, Washingtonallee 1 in 36041 Fulda erhoben werden.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden erhoben wird.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Teilnahme am Anhörungstermin ist freigestellt.
Beteiligte, die an der Wahrnehmung der o. g. Termine verhindert sind, können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Bevollmächtigung muss, soweit noch nicht geschehen, schriftlich erfolgen. Die Unterschrift der vollmachtgebenden Person muss von einer siegelführenden Stelle amtlich beglaubigt sein (z. B. Gemeinde, Ortsvorsteher). Die Beglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG kostenfrei.
Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Fulda – Flurbereinigungsbehörde -, Washingtonallee 1, 36041 Fulda erhältlich oder über die Internetadresse http://www.hvbg.hessen.de/VF2140 abrufbar.
Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren sind
als Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (§ 10 Nr. 1 FlurbG)
alle Nebenbeteiligten gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere:
Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken
Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungskosten oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an den Grenzen des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Alten Bestandes und Nachweis des Neuen Bestandes, ggf. mit ergänzenden Unterlagen) zugestellt, in dem die von ihnen eingebrachten alten Grundstücke nach Fläche und Wert, ihre neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis der Gesamtabfindung zu dem von ihnen Eingebrachten nach-gewiesen ist.
Den Nebenbeteiligten wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis der Nebenbeteiligten - Alter Bestand - und Nachweis der Nebenbeteiligten - Neuer Bestand - ggf. mit ergänzenden Unterlagen) zugestellt, aus dem ihre im Grundbuch eingetragenen Rechte und die diesbezüglichen Festsetzungen nachgewiesen sind. An die Stelle der bisher haftenden, im Grundbuch eingetragenen alten Grundstücke, treten die im Nachweis der Nebenbeteiligten - Neuer Bestand - angegebenen Abfindungsgrundstücke. Rechte, die entbehrlich sind, werden durch den Flurbereinigungsplan gelöscht und sofern Rechte im Flurbereinigungsplan neu begründet werden, sind diese ebenfalls im Auszug aus dem Flurbereinigungsplan nachgewiesen.
Die Beteiligten werden gebeten, die ihnen zugestellten Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan zu den Terminen mitzubringen.
Bekanntmachung
Diese Ladung wird in der Stadt Hünfeld sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Fulda, Schlitz, Burghaun, Eiterfeld, Hofbieber, Nüsttal, Petersberg und Rasdorf öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist diese Ladung im Internet über die Internetadresse http://www.hvbg.hessen.de/VF2140 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter folgender Internetadresse http://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Fulda, den 02.06.2026
Amt für Bodenmanagement Fulda
- Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag
gez. Witte
(Verfahrensleiter)