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Amtliche Bekanntmachungen der KW21 (2026)

Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel

Mittwoch, 20.05.2026, 20:00 Uhr, Bürgerhaus Istergiesel, Sitzung des Ortsbeirates Istergiesel 

Tagesordnung 

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der letzten Protokolle 
  2. Eröffnung des neuen Spielplatzes 
  3. Programm Seniorenfahrt 
  4. Anträge und Verschiedenes 

Wolfgang Bilz, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Oberrode

Donnerstag, 28.05.2026, 19:00 Uhr, Bürgerhaus Oberrode, Sitzung des Ortsbeirates Oberrode

Tagesordnung 

  1. Begrüßung 
  2. Bericht Ortsvorsteher 
  3. Teilabrechnung Kulturmittel 
  4. Anträge und Anfragen 

Jürgen Jahn, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell

Donnerstag, 28.05.2026, 19:00 Uhr, Bürgerhaus, Sitzung des Ortsbeirates Gläserzell 

Tagesordnung 

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung 
  3. Beweidungsprojekt in Gläserzell 
  4. Bericht des Ortsvorstehers 
  5. Stand - Kultur-/Seniorenmitteln 
  6. Veranstaltungen und Terminplan 2026/27 
  7. Anfragen und Anträge aus der Bürgerschaft 

Roman Namyslo, Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus

Dienstag, 02.06.2026, 19:00 Uhr, Ortsvorsteherbüro, Sitzung des Ortsbeirates Kohlhaus 

Tagesordnung 

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung des letzten Protokolls durch den bisherigen Ortsvorsteher 
  2. Bericht des Ortsvorstehers 
  3. Renovierungsarbeiten im Bürgerhaus 
  4. Kulturmittel 2026 
  5. Anfragen und Anträge 

Dipl.-Ing. Hans Reinhard, Ortsvorsteher

Genehmigung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sportgelände Mackenrodtstraße“

Bekanntmachung der Genehmigung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Sportgelände Mackenrodtstraße“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 02.02.2026 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und den Feststellungsbeschluss für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Sportgelände Mackenrodtstraße“ gefasst.

Gemäß Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 23.04.2026 mit AZ: 0030-21-061a 10.02.09-00006#2026-00001 wurde die Genehmigung zur 23. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Fulda „Sportgelände Mackenrodtstraße“ erteilt.

Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die vorgenannte Flächennutzungsplanänderung wirksam. 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 142/10, 140/4, 141/2, 128/1, 129/1, 129/3, 129/4, 132/3, 132/4 und 134/2 in der Flur 2, Gemarkung Horas sowie 4/4, 5/3, 6/1, 8/1, 10/1 und 10/2 in der Flur 4, Gemarkung Niesig vollständig. Die Flurstücke 140/6, 141/1, 142/3 142/4, 142/8, 142/9 in der Flur 4, Gemarkung Horas sowie 135/3 in der Flur 2, Gemarkung Horas und die Flurstücke 101/1 und 101/2 in der Flur 2, Gemarkung Niesig, werden teilweise erfasst.

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 6,34 ha, wovon 5,1 ha die öffentliche Grünfläche betreffen sowie 1,1 ha Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, 0,09 ha Gemeinbedarf und 0,05 ha Wohnbaufläche.

Der Geltungsbereich ist in der Planskizze dargestellt.

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fulda „Sportgelände Mackenrodtstraße“, die Begründung mit integrierter Umweltprüfung sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Am Rosengarten 25, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist während den nachfolgenden Servicezeiten gegeben:

Montag bis Donnerstag:               9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag:                                 9:00 – 13.00 Uhr.

Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.

Die wirksame Flächennutzungsplanänderung kann über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und ggfls. als Datei gespeichert werden.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/d-f

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.

Fulda, 12.05.2026

Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Dr. Heiko Wingenfeld

Oberbürgermeister

Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“

Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“

  • Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 02.02.2026 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und den Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“ gemäß § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 142/10, 140/4, 141/2, 128/1, 129/1, 129/3, 129/4, 132/3, 132/4, 134/2 und 133/1 in der Flur 2, Gemarkung Horas sowie 4/4, 5/3, 6/1, 8/1, 10/1 und 10/2 in der Flur 4, Gemarkung Niesig, vollständig. Die Flurstücke 140/6, 141/1, 142/3 142/4, 142/8, 142/9 in der Flur 4, Gemarkung Horas und die Flurstücke 101/1 und 101/2 in der Flur 2, Gemarkung Niesig, werden teilweise erfasst. 

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 6,6 ha, wobei der Teilbereich A (öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz u. Gemeinbedarf) eine Fläche von 5,5 ha hat. Der Teilbereich B zur Renaturierung der Grabenparzelle hat eine Größe von rund 1,1 ha. 

Zusätzliche Ökokontoflächen im Rahmen des Ausgleichs betreffen die Gemarkung Istergiesel, in der Flur 1, Flurstücke 78, 79 und 223 und die Gemarkung Horas in der Flur 5, Flurstücke 90, 91, 92, 238/93, 239/93 sowie 249/89.

Die Geltungsbereiche sind aus den nachstehenden Abbildungen ersichtlich:

Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“, die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Am Rosengarten 25, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Einsichts- und Auskunftsmöglichkeit ist zu den nachfolgend genannten Servicezeiten gegeben:

Montag bis Donnerstag:               9:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

Freitag:                                9:00 – 13.00 Uhr.

Im Falle einer geplanten Einsichtnahme bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 0661/102-1626 oder im Sekretariat unter 0661/102-1611.

Des Weiteren kann der rechtskräftige Bebauungsplan über die Internetadresse der Stadt Fulda unter http://www.bauen-fulda-stadt.de eingesehen, gedruckt und als Datei gespeichert werden.

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Fulda, 12.05.2026                                         

Der Magistrat der Stadt Fulda

gez. Dr. Heiko Wingenfeld

Oberbürgermeister

Aufforderung zur Pflege von verwahrlosten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen in Fulda

Gemäß § 36 der Friedhofssatzung der Stadt Fulda sind alle Gräber in einer der Würde des Friedhofs entsprechenden Weise gärtnerisch herzurichten und dauernd zu pflegen. Leider ist festgestellt worden, dass die aufgeführten Grabstätten nicht ordnungsgemäß hergerichtet und gepflegt sind. Die Grabstätten sind ungepflegt und mit Unkraut bewachsen, so dass sie nicht mehr der Würde des Friedhofes entsprechen. Sie weisen auf wenig Respekt vor den in den Gräbern Bestatteten und auf wenig Rücksichtnahme gegenüber den Empfindungen der anderen Friedhofsbenutzer hin.

Die Verfügungsberechtigten der aufgeführten Gräber werden deshalb hiermit aufgefordert, bis zum 19.06.2026 die Grabstätten ordnungsgemäß herzurichten und in Zukunft in einem würdigen Zustand zu halten.

Name der/des zuletzt VerstorbenenFriedhofAbteilGrab-Nummer
Burkardt, PaulaFrauenberg104316
Tschöpl, BertholdFrauenberg1211521
Brünet, RosaFrauenberg104809
Sauer, PaulaFrauenberg9176
Ewers, TheresiaFrauenberg438
Tegel, GertrudFrauenberg849
Böhning, GabrieleFrauenberg5182-183
Kircher, BurkhardFrauenberg41733-1734
Klug, SophieFrauenberg10135-136
Helmer, WinfriedFrauenberg104720
Dost, JohannaFrauenberg103614
Vogel, RichardFrauenberg108118
Eduardo, ManuelHauptfriedhof-West153312
Jackob, SieglindeHauptfriedhof-West153217
Bartl, HaraldLehnerz8106
Hollax, KarlLehnerz8405
Kühne, FriedelLehnerz77
Miklis, Theresia Lehnerz9211
Zierer, JosephLehnerz8606
Wrase, AnnaZentralfriedhof44287
Weber, LotteZentralfriedhof44233
Bürgel, EvelineZentralfriedhof44267-277
Schlusen, Hermann JohannZentralfriedhof50118-119
Schiewe, RegineZentralfriedhof4264
Vey, Richard JosefZentralfriedhof12112
Leuchtenmüller, EmmaZentralfriedhof11209-210
Weber, LotteZentralfriedhof44233

Wird diese Aufforderung nicht befolgt, so kann gemäß § 37 der Friedhofssatzung der Stadt
Fulda das Nutzungsrecht an den Grabstätten entschädigungslos entzogen werden. Die
Grabstätten werden dann von der Stadt geräumt, eingeebnet und eingesät. Die Kosten
werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Sachdienliche Hinweise zu den
genannten Gräbern werden vom Amt für Grünflächen-, und Stadtservice, Friedhofsamt,
entgegengenommen (Friedhofsbüro auf dem Zentralfriedhof; Tel.-Nr.: 0661/102-1796
oder per Mail an friedhof@fulda.de).
 

Fulda, den 19. Mai 2026 

Der Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dr. Wingenfeld
Oberbürgermeister

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Lukas Pagac

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde: 

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle 

Datum und Aktenzeichen der zuzustellenden Dokumente: 

51/04 UVK 005-03752 51/04 UVK 005-04673 

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: 

Lukas Pagac Nam Republiky 

13/5 43511 Lom u Mostu 

öffentlich zugestellt wird. 

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am 

Bonifatiusplatz 1+3 

Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar 

abgeholt oder eingesehen werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. 

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Fulda, den 31.01.2024 

Im Auftrag 

gez. Möller

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Mohammad Mudassar

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde: 

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle 

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 

Az.: 51/04 UVK 006-05123 vom 12.05.2026 

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: 

Mohammad Mudassar 

Wallweg 13 

36043 Fulda 

öffentlich zugestellt wird. 

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am 

Bonifatiusplatz 1+3 

Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar 

abgeholt oder eingesehen werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. 

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Fulda, den 12.05.2026 

Im Auftrag 

gez. Honikel

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Sergio Alfredo Cedillo

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde: 

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle 

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 

Az.: 51/04 UVK 006-05203 vom 11.05.2026 

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: 

Sergio Alfredo Cedillo 

Y34 XC96 Irland 

öffentlich zugestellt wird. 

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am 

Bonifatiusplatz 1+3 

Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar 

abgeholt oder eingesehen werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. 

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Fulda, den 11.05.2026 

Im Auftrag 

gez. Honikel

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Mohammad Raziq

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde: 

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, Unterhaltsvorschussstelle 

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 

51/04 UVK 003-05193 vom 05.05.2026 

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: 

Mohammad Raziq 

Afghanistan 

öffentlich zugestellt wird. 

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am 

Bonifatiusplatz 1+3 

Zimmer: 236, Gebäude: Palais Buttlar 

abgeholt oder eingesehen werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzten kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. 

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Fulda, den 12.05.2026 

Im Auftrag 

gez. Möller