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Amtliche Bekanntmachungen der KW20 (2026)

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Am Montag, 18.05.2026, 18:00 Uhr, 

findet eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda im Fürstensaal des Stadtschlosses statt. 

Fulda, 07. Mai 2026 

Die Stadtverordnetenvorsteherin: 

Margarete Hartmann 

Tagesordnung 

  1. Wahl von zwei Mitgliedern in den Verwaltungsrat der Sparkasse Fulda gemäß § 31 Abs. 1 der Satzung der Sparkasse, Anhörung gemäß § 5 b Abs. 2 HSpG 
  2. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für die Planungsversammlung für die Planungsregion NordOstHessen 
  3. Wahl von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung in die Kommissionen 

    a) Betriebskommission Eigenbetrieb "Parkstätten, Energie und Wasser Fulda" - 11 Stadtverordnete und je ein Stellvertreter 

    b) Schulkommission - 5 Stadtverordnete 

    c) Brandschutzkommission - 2 Stadtverordnete 

  4. Wahl von Vertreterinnen und Vertretern in die Beschlussorgane der Zweckverbände: 

    a) Verbandsversammlung Abwasserverband Fulda - 19 Mitglieder und jeweils 1 Stellvertreter/-in 

    b) Verbandsversammlung "Gruppenwasserwerk Florenberg" - 2 Mitglieder und jeweils 1 Stellvertreter/-in 

  5. Wahl von 12 Mitgliedern und jeweils 1 Stellvertreter/-in in den Kommunalen Trägerausschuss der RhönEnergie Fulda GmbH 
  6. Wahl von 8 Mitgliedern und jeweils 1 Stellvertreter/-in in den Jugendhilfeausschuss 
  7. Wahl von 5 Stadtverordneten als beratende Mitglieder in den Beirat der Menschen mit Behinderung 
  8. Wahl von 5 beratenden Mitgliedern in den Denkmalbeirat 
  9. Wahl eines Vertreters und eines Stellvertreters in die Verbandsversammlung ekom21 - KGRZ Hessen 
  10. Beschluss hinsichtlich der Übersendung der Niederschriften der Sitzungen des Magistrats an die Stadtverordnetenvorsteherin und die Vorsitzenden der Fraktionen 
  11. Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Fulda für das Jahr 2026 
  12. Verleihung der Ehrenbezeichnung "Stadtälteste" bzw. "Stadtältester" 
  13. Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zur Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Ausländerbeirat der Stadt Fulda vom 15. März 2026 gemäß § 26 KWG 
  14. Anträge zur SV - 2026-05-18 

    Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Die abschließende Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung! 

  15. Finanzangelegenheiten 
  16. Finanzangelegenheiten 

Die Anträge können unter 

www.fulda.de/stadtverordnetenversammlung 

und im Bürgerbüro eingesehen werden. 

Besucher der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten, die Eingänge B 1 bzw. B 3 (Aufzug) zu benutzen.

Konstituierende Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses

Am Montag, 18.05.2026, 17:15 Uhr, 

findet die konstituierende Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt. 

Fulda, 05. Mai 2026 

Die Stadtverordnetenvorsteherin: 

Margarete Hartmann 

Tagesordnung  

  1. Wahl der/des Vorsitzenden 
  2. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden

Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtplanung, Klimaschutz und Mobilität

Am Montag, 18.05.2026, 17:30 Uhr, 

findet die konstituierende Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtplanung, Klimaschutz und Mobilität der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt. 

Fulda, 05. Mai 2026 

Die Stadtverordnetenvorsteherin: 

Margarete Hartmann 

Tagesordnung 

  1. Wahl der/des Vorsitzenden 
  2. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden

Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Kultur, Tourismus und Partnerschaften

Am Montag, 18.05.2026, 17:00 Uhr, 

findet die konstituierende Sitzung des Ausschusses für Kultur, Tourismus und Partnerschaften der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt. 

Fulda, 05. Mai 2026 

Die Stadtverordnetenvorsteherin: 

Margarete Hartmann 

Tagesordnung  

  1. Wahl der/des Vorsitzenden 
  2. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden

Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport

Am Montag, 18.05.2026, 17:00 Uhr, 

findet die konstituierende Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt. 

Fulda, 05. Mai 2026 

Die Stadtverordnetenvorsteherin: 

Margarete Hartmann 

Tagesordnung 

  1. Wahl der/des Vorsitzenden 
  2. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden

Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie, Jugend und Senioren

Am Montag, 18.05.2026, 16:45 Uhr, 

findet die konstituierende Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie, Jugend und Senioren der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt. 

Fulda, 05. Mai 2026 

Die Stadtverordnetenvorsteherin: 

Margarete Hartmann 

Tagesordnung  

  1. Wahl der/des Vorsitzenden 
  2. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden

Feststellung über das Nachrücken in den Ausländerbeirat

Feststellung über das Nachrücken in den Ausländerbeirat der Stadt Fulda gem. § 34 Abs.1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7, März 2OO5 (GVBI.IS.L97), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (GVBI. S 871) 

Herr Cyriac Tomy Panackal hat gemäß § 33 Abs.1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) auf sein Ausländerbeiratsmandat verzichtet. Nach § 34 Abs.1 Kommunalwahlgesetz rückt der nächste Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen, Herr Vedant Vinayak Bodhe, an die Stelle von Herrn Panackal.

Gegen vorstehende Feststellung kann gem. §g 25-27 und § 58 KWG binnen 2 Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Schlossstr. 1, 36037 Fulda, Einspruch erhoben werden.

Fulda, 22. April 2026

Siebert

Gemeindewahlleiter

Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen

Am Mittwoch, 20.05.2026, 18:00 Uhr, 

findet eine Sitzung des Beirates der Menschen mit Behinderungen beim Magistrat der Stadt Fulda im Sitzungszimmer D 105 (Kurfürstenzimmer) des Stadtschlosses statt. 

Fulda, 05. Mai 2026 

Die Vorsitzende: 

Lea Widmer 

Tagesordnung 

  1. Begrüßung 
  2. Informationen aus dem Beirat 
  3. Informationen über inklusive Angebote und Services auf dem Hessentag 
  4. Information zum Tastplan Schlossgarten 
  5. Wiedervorlagen-Liste vorstellen und besprechen 
  6. Sonstiges BMB vom 20.05.2026

Allgemeinverfügung - verkaufsoffener Sonntag (Freigabeentscheidung)

Allgemeinverfügung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in Fulda (Freigabeentscheidung) 

Gemäß § 6 des Hess. Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006 (GVBI. I Seite 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBI. Nr. 33) wird abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG im Wege der Allgemeinverfügung folgendes bestimmt:

1. Regelung 

Aus Anlass des Fuldaer Stadtfestes 2O26 in der Zeit vom 20. August bis zum 23. August 2026 wird die Öffnung der Verkaufsstellen in Fulda, die an den nachstehend aufgelisteten Straßen und Plätzen anliegen, am Sonntag, 23. August 2026 für den Geschäftsverkehr mit Kunden in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr freigegeben: Bahnhofstraße, Universitätsplatz, Jesuitenplatz, Museumshof, Am Doll/Peterstor, Karlstraße, Buttermarkt, Marktstraße, Stadtpfarrkirche/ Borgiasplatz, Unterm Heilig - Kreuz / Friedrichstraße, Gemüsemarkt. 

2. Gründe 

Das HLöG regelt in § 6 Abs. 1, dass die Gemeinden aus Anlass von besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt sind, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen freizugeben, wenn die öffentliche Wirkung des Anlassereignisses gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftstätigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund steht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn 

  1.  die Öffnung in einem engen zeitlichen und räumlichen Bezug zum Anlassereignis steht und 
  2.  erwartet werden kann, dass das Anlassereignis einen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt; dies kann in der Regel bei Anlassereignissen mit einem voraussichtlich beträchtlichen Besucherstrom vermutet werden. 

Mit dem Stadtfest 2026 in der Zeit vom 20. August 2026 bis 23. August 2026 soll die Attraktivität und Vielfalt der Stadt Fulda ins öffentliche Bewusstsein gehoben werden. Das Veranstaltungskonzept des Stadtfestes bietet dem lokalen, regionalen und überregionalen Publikum ein abwechselungsreiches, stimmungsvolles, von Kurzweil, Geselligkeit und angenehmer Unterhaltung geprägtes Programm. Vier Tage lang gibt es vielfältige Möglichkeiten die Innenstadt zu erleben und zu erkunden. Die Spreizung des Angebotes erfasst Bühnen-Live-Musik, Showprogramm, Modenschau, Gewinnspiel, Tanzveranstaltungen, Mitmachaktionen, Spiel und Spaß für Kinder und Jugendliche, Walking-Acts, Open-Air-Gottesdienst sowie kulinarische Angebote. Das Veranstaltungsspektrum richtet sich an alle Altersgruppen. Mit seiner örtlichen Ausdehnung, seiner attraktiven und vielschichtigen Angebote und Darbietungen entfaltet das Stadtfest Ausstrahlungswirkung bis in die Region hinein. 

Die Ladenöffnung am Sonntag, 23. August 2026 ist zeitlich und räumlich auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung ausgerichtet. Zur Öffnung berechtigt sind nur die an den genannten Veranstaltungsflächen gelegenen Verkaufsstellen in der Innenstadt im (beantragten) Zeitraum von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Verkaufsstellen ohne örtlichen Bezug zur Veranstaltung sind nicht berechtigt, an diesem Tag zu öffnen. Mit der örtlichen Begrenzung der Ladenöffnung auf das Umfeld der Veranstaltung ist der Bezug zum Veranstaltungsgeschehen hergestellt und die Nachrangigkeit des Warenverkaufs im Sinne des gesetzlich intendierten Anlass-Folge Verhältnis unterstrichen. Der räumliche Geltungsbereich der Freigabe ist durch die Benennung der Straßen und Plätze bestimmt, auf denen sich das Fest ereignet und an denen die Ladengeschäfte liegen. 

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Öffnung der Verkaufsstellen im Innenstadtbereich in einem engen zeitlichen und räumlichen Bezug zum Anlassereignis steht. 

Die Besucherzahlen aus den Vorjahren (2022: ca. 60.000 Besucher; 2023 bis 2025: ca. 70.000 Besucher) und das Konzept des Stadtfestes 2026 lassen bereits erkennen, dass hier eine Veranstaltung stattfindet, die einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der nicht erst durch die Offenhaltung der Verkaufsstellen ausgelöst wird. Das Stadtfest ist nicht nur für den Sonntag und damit nicht nur als begründender Anlass für die Verkaufsöffnung organisiert, es greift vielmehr ein viertägiges Fest ab, zu dem sich der verkaufsoffene Sonntag als Annex darstellt. Die Anreizfunktion der Geschäftsöffnung tritt indes zurück. In den Medien, teilweise mit überregionaler Reichweite, wird zielgerichtete Werbung betrieben. Im Fokus dieser Maßnahmen steht das Stadtfest und nicht die sonntägliche Geschäftsöffnung. Mit dem Auftakt in 1982 blickt das Stadtfest auf eine langjährige Tradition zurück. Lediglich in den Jahren 2020 und 2021 fand das Stadtfest (pandemie-bedingt) nicht statt. 

Anhand der Vorjahresrückmeldungen der Geschäftsinhaber, die von einer Sonntagsöffnung Gebrauch gemacht haben, hat regelmäßig nur ein Teil des Besucheraufkommens der Veranstaltung die Ladengeschäfte aufgesucht. Der Antragsteller gibt diesen Teil mit etwa einem Drittel an. Auch wenn damit keine belastbaren Zahlen vorliegen, wird zumindest deutlich, dass die Zahl der Geschäftsbesucher erheblich niedriger ist, als die Zahl der Veranstaltungsbesucher. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass nicht die Ladenöffnung, sondern die Veranstaltung selbst die prägende Wirkung entfaltet, nach der sich die Geschäftsöffnung als bloßer Annex darstellt. Diese Prognose aus den Vorjahren kann wegen annähernd gleichbleibender Rahmenbedingungen, insbesondere in konzeptioneller und ortsbezogener Hinsicht, auf 2026 übertragen werden. 

Durch den vom Stadtfest ausgelösten beträchtlichen Besucherstrom ist dem Anlassereignis (Stadtfest 2026) demzufolge einen den Sonntag prägenden Charakter beizumessen. Damit bleibt festzuhalten, dass die öffentliche Wirkung des Anlassereignisses gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund steht. 

Der zeitliche Rahmen der Öffnung mit 5 Stunden (13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) unterschreitet den gesetzlichen möglichen Höchstrahmen von 6 Stunden um eine Stunde und endet um 18.00 Uhr bereits deutlich vor dem im Gesetz erlaubten 20.00 Uhr. Der zeitliche Rahmen der Öffnung liegt außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten. 

Gesetzlich von einer Freigabe ausgenommene Sonn- und Feiertage erfassen nicht den 23. August 2026. Die Freigabeentscheidung ist einschließlich ihrer Begründung spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Verkaufsstellenöffnung öffentlich bekannt zu machen.

3. Bekanntgabe der Allgemeinverfügung 

Abweichend von § 41 Abs. 4 Satz 3 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz wird gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz hiermit der 20. Mai 2026 als Tag der Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung bestimmt. 

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können ab sofort bis zum 24. August 2026 im Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, während der Dienstzeiten eingesehen werden. 

4. Rechtsbehelfsbelehrung 

Gegen diese Allgemeinverfügung (Freigabeentscheidung) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Magistrat der Stadt Fulda, Rechts und Ordnungsamt, Schlossstr. 1, 36037 Fulda eingelegt werden. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Freigabeentscheidung haben keine aufschiebende Wirkung. 

Fulda, 06.05.2026 

Magistrat der Stadt Fulda

Dr. Heiko Wingenfeld 

Oberbürgermeister 

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3 - Erd- und Kanalbauarbeiten

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt im Rahmen des Neubaus des Wertstoffhofes in der Rittlehnstraße Erd- und Kanalbauarbeiten aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/37789 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.