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Amtliche Bekanntmachungen der KW05 (2026)

Feststellung über das Nachrücken in den Ortsbeirat Niederrode gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG)

Feststellung über das Nachrücken in den Ortsbeirat Niederrode gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871). 

Das Mitglied des Ortsbeirates Niederrode, Herr Andreas Bub, ist verstorben. 

Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) tritt an seine Stelle der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/Bewerberin des Wahlvorschlages der Christlichen Demokratischen Union Deutschland (CDU), 

Herr Stephan Helmer, 36041 Fulda. 

Gegen vorstehende Feststellungen kann gem. §§ 25-27 KWG binnen 2 Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Herrn Sascha Siebert, Schlossstr. 1, 36037 Fulda, Einspruch erhoben werden. 

Fulda, 27.01.2026 

Sascha Siebert 

Wahlleiter der Stadt Fulda

Öffentliche Bekanntmachung des Amts für Bodenmanagement Fulda - Flurbereinigungsbehörde -

Im Flurbereinigungsverfahren Flieden-Süd A 66 (UF 1951) lade ich alle Teilnehmer gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) - in der derzeit geltenden Fassung - zu einer Teilnehmerversammlung 

am Donnerstag, den 05.03.2026 um 18:00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Schweben, Höhenstraße 6 in 36103 Flieden 

ein. 

Teilnehmer sind alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten. 

Tagesordnung 

  1. Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
  2. Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 

Hinsichtlich der Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird auf folgendes hingewiesen: 

Am 07.02.2012 wurde der aus sechs Mitgliedern (§ 21 Abs. 1 FlurbG) und sechs Stellvertretungen (§ 21 Abs. 5 FlurbG) bestehende Vorstand der Teilnehmergemeinschaft auf unbestimmte Zeit gewählt. Durch eine Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018, sind Wahlperioden mit einer Dauer von sieben Jahren eingeführt worden. Daher ist der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft neu zu wählen. 

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Teilnehmer oder deren Bevollmächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigter hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insgesamt nur eine Stimme. 

Die Teilnehmenden des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z. B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen. 

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. 

Bekanntmachung 

Diese Einladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Flieden, Kalbach, Neuhof und der Stadt Schlüchtern sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Fulda, Steinau a. d. Straße und Eichenzell öffentlich bekannt gemacht. 

Darüber hinaus sind diese Einladung und zwei Übersichtskarten des Flurbereinigungsgebietes über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/UF1951 abrufbar. 

Datenschutz Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse www.hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden. 

Fulda, den 28.01.2026 

Amt für Bodenmanagement Fulda 

- Flurbereinigungsbehörde - 

Im Auftrag gez. Witte Witte (Verfahrensleiter)

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Dilges Tanribilir

Die nachstehend aufgeführten Schriftstücke werden durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt:

Bescheide des Magistrates der Stadt Fulda vom 03.02.2026

Name des Adressaten: Dilges Tanribilir

letzte bekannte Anschrift: Heinrichstraße 64, 36043 Fulda 

Kassenzeichen: 

200100227553-100-1, 200100227553-100-2 und 200100227553-100-3

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) des 

Herrn Dilges Tanribilir ist unbekannt.

Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 122 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt durch öffentliche Bekanntmachung. Damit werden die gesetzlichen Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 

Der Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. 

Der Bescheid kann beim Magistrat der Stadt Fulda, Stadtkämmerei - Abteilung Steuern -, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, Zimmer E 012 oder E 015, in der Öffnungszeit werktags, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr, von einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person unter Vorlage eines geeigneten Nachweises in Empfang genommen werden. 

Fulda, 03.02.2026

Der Magistrat der Stadt Fulda

Im Auftrag

Freidhof

Leiter der Kämmerei

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Herstellung der Freianlage an der neu errichteten Kindertagesstätte in Edelzell aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/36085 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.