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Amtliche Bekanntmachungen der KW04 (2026)

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Am Montag, 02.02.2026, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda im Fürstensaal des Stadtschlosses statt. 

Fulda, 23. Januar 2026 

Die Stadtverordnetenvorsteherin: Margarete Hartmann 

Tagesordnung I 

  1. Wahl des Bürgermeisters der Stadt Fulda, Einführung und Verpflichtung
  2. Besetzung Betriebskommission Eigenbetrieb Parkstätten, Energie und Wasser Fulda - Vorschlag Personalrat
  3. Haushaltsplan 2026 - Haushaltssatzungsergänzungsbeschluss
  4. Aktuelle Stunde, Anfragen und Antrage - SV - 2026-02-02 
  5. Mündlicher Bericht über im HFA ggf. nicht einstimmig beschlossene Grundstücksangelegenheiten 

    Es wird vorgeschlagen, die nachfolgenden Tagesordnungspunkte der Tagesordnung I in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Die abschließende Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung! 

  6. Übertragung der Zuständigkeit für Grundstücksangelegenheiten im Geltungsbereich der 2. Vorkaufssatzung der Stadt Fulda „Entwicklung Gewerbeflächen Künzeller Straße / Standort Fulda Reifen und Umfeld“ vom 02.07.2025 auf den Magistrat und Information zu anstehendem Grundstücksgeschäft 
  7. Gründung einer Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH zur möglichen Ausübung des Vorkaufsrechtes Goodyear-Areal 

    Tagesordnung II 

  8. Neuwahl im Ortsgericht Fulda VI - zweiter stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher
  9. Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums in Form einer Tochtergesellschaft der Klinikum Fulda gAG und der Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda gGmbH zur ambulanten ärztlichen Versorgung
  10. Entsendung von Vertretern in die Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen
  11. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Sportgelände Mackenrodtstraße“ - Beschluss über die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB - Beschluss zur Feststellung 
  12. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“ 

    -Beschluss über die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB 

    -Beschluss zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB 

  13. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 204 "Wohnmobilhafen Am Badegarten" 

    - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 

  14. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Gläserzell Nr. 2 „Neubaugebiet Nord“ – 4. Änderung 

    -Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 

  15. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 145 „Gewerbepark Münsterfeld“ 1. Änderung 

    -Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB

    -Beschluss zur Durchführung der Offenlegung gemäß § 3 (2) und der TÖB-Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB 

  16. Satzung der Stadt Fulda zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im „Gründerzeitlichen Bahnhofsviertel“
  17. - Städtebauförderungsprogramm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung - Neuausweisung des Fördergebietes Bahnhofsquartier
  18. Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt – Südend - Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Südend Einladung: Seite - 2 - Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Westpark und neue Grünstrukturen -Anpassung der Fördergebietsgrenze
  19. Übernahme einer Ausfallbürgschaft der Stadt Fulda für das Projekt der Wohngenossenschaft Waides Höfe eG in der Dr.-Walter-Lübcke-Straße, 36037 Fulda
  20. Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der Stadt Fulda für das Projekt des Caritasverbandes Fulda. Diözese Fulda e.V. in der Straße Zum Schulzenberg 4, 4a, 4b, 36041 Fulda
  21. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im IV. Quartal 2025 

Die Anfragen und Anträge können unter www.fulda.de/stadtverordnetenversammlung und im Bürgerbüro eingesehen werden. 

Besucher der Stadtverordnetenversammlung werden gebeten, die Eingänge B 1 bzw. B 3 (Aufzug) zu benutzen.

Außerordentliche, nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Am Dienstag, 10.02.2026, 17:00 Uhr, findet eine außerordentliche, nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadtverordnetenversammlung im Sitzungszimmer B 122 (Schlosskapelle) des Stadtschlosses statt. 

Fulda, 23. Januar 2026 Der Vorsitzende: Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Alt 

Tagesordnung 

Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. 

  1. Grundstücks- und Finanzangelegenheit

Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach

Dienstag, 03.02.2026, 19:30 Uhr, Bürgerhaus Zirkenbach, Sitzung des Ortsbeirates Zirkenbach 

Tagesordnung 

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls
  3. Bericht des Ortsvorstehers
  4. Kulturmittel 2025/2026
  5. Kommunalwahl 2026
  6. Termine 2026
  7. Anträge und Verschiedenes 

Georg Krönung, Ortsvorsteher

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Stadtgebiet Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/36029 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A § 3

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt den Ausbau von drei barrierefreien Bushaltestellen im Stadtgebiet aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/35995 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Hinweis auf Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO

Der Magistrat der Stadt Fulda, Vergabestelle, Schlossstraße 4 – 6, 36037 Fulda, Telefon (0661) 102-1115 schreibt die Bereitstellung der Akkreditierungssoftware für den Hessentag 2026 in Fulda aus. Der vollständige Text wird in der HAD mit der Referenznummer 16/35974 veröffentlicht. Die zugehörigen Vergabeunterlagen können dort kostenfrei heruntergeladen werden.

Bekanntmachung des Finanzamts Fulda - Bodenschätzung Johannesberg

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in der Gemarkung Johannesberg

  1. In der genannten Gemarkung hat 2024
    eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flä-chen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden.
  2. Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt

    Offenlegungszeitraum: 18.02. – 17.03.2026
    Offenlegungsort: Finanzamt Fulda, Gerbergasse 19 Zimmer-Nummer: E 42
     

    Mit dem Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) kann während der Offenlegungsfrist ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden. Die Terminab-sprache ist telefonisch möglich:

    unter der Telefonnummer: 0661-9610 6107    

    Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse an ihrem Wohnort einzusehen, wird zusätzlich eine besondere Offenlegung durch-geführt. Sie ist vorgesehen für

    Termin: 18.02.2026  von 9:00 – 14:00Uhr    
    Ort:Vereinszentrum Johannesberg

    Für diesen Termin im Vereinszentrum Johannesberg ist keine Anmeldung erforderlich!    
     

  3. Die Schätzungsergebnisse sind im Finanzamt Fulda nur nach individueller Terminvereinbarung mit dem ALS einzusehen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen.
     
  4. Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.
     
  5. Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des 20.04.2026 beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Ein-spruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

Der Amtsleiter des Finanzamts 

Hesse 

Bekanntmachung des Finanzamts Fulda - Bodenschätzung Bronnzell

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung infolge Nachschätzung in der Gemarkung Bronnzell

  1. In der genannten Gemarkung hat 2022 - 23
    eine Überprüfung der Bodenschätzung und eine Nachschätzung der landwirtschaftlich genutzten Flä-chen gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes stattgefunden.
  2. Die dabei festgestellten Schätzungsergebnisse werden wie folgt offengelegt:
     

    Offenlegungszeitraum: 19.02. – 18.03.2026
    Offenlegungsort: Finanzamt Fulda, Gerbergasse 19
    Zimmer-Nummer: E 42
     
    Mit dem Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) kann während der Offenlegungsfrist ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden. Die Terminab-sprache ist telefonisch möglich:

    unter der Telefonnummer: 0661-9610 6107

    Um den Grundstückseigentümern Gelegenheit zu geben, die Schätzungsergebnisse an ihrem Wohnort einzusehen, wird zusätzlich eine besondere Offenlegung durch-geführt. Sie ist vorgesehen für

    Termin: 19.02.2026  von 9:00 – 14:00Uhr

    Ort: Bürgerhaus Bronnzell, Kleiner Saal

    Für diesen Termin im Bürgerhaus Bronnzell ist keine Anmeldung erforderlich!
     

  3. Die Schätzungsergebnisse sind im Finanzamt Fulda nur nach individueller Terminvereinbarung mit dem ALS einzusehen. Eigentumsunterlagen (Grundstücksverzeichnisse, Zuteilungsbescheide usw.) sind mitzubringen.
     
  4. Offengelegt werden die Schätzungskarten und Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben.
     
  5. Gegen die bei der Nachschätzung festgestellten Schätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch zu. Der Einspruch kann nach Beendigung der Offenlegung bis zum Ablauf des 20.04.2025 beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Ein-spruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

Der Amtsleiter des Finanzamts

Hesse