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Amtliche Bekanntmachungen der KW02 (2026)

Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung

Am Dienstag, 20.01.2026, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung der Stadtverordnetenversammlung im Marmorsaal des Stadtschlosses statt. 

Fulda, 8. Januar 2026 
Der Vorsitzende: Michael Ruppel 

Tagesordnung 

  1. Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt – Südend - Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Südend 
    Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Westpark und neue Grünstrukturen -Anpassung der Fördergebietsgrenze
  2. Städtebauförderungsprogramm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung  - Neuausweisung des Fördergebietes Bahnhofsquartier
  3. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 204 "Wohnmobilhafen Am Badegarten" 
    - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  4. 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Fulda „Sportgelände Mackenrodtstraße“ 
    - Beschluss über die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB 
    - Beschluss zur Feststellung
  5. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 200 „Sportgelände Mackenrodtstraße“ 
    -Beschluss über die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB 
    -Beschluss zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  6. Bebauungsplan der Stadt Fulda Nr. 145 „Gewerbepark Münsterfeld“ 1. Änderung 
    -Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB 
    -Beschluss zur Durchführung der Offenlegung gemäß § 3 (2) und der TÖB-Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB
  7. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Gläserzell Nr. 2 „Neubaugebiet Nord“ – 4. Änderung 
    - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  8. Satzung der Stadt Fulda zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im „Gründerzeitlichen Bahnhofsviertel“
  9. Sachstandsberichte zu den Haushaltsanträgen: 
    • Nr. 3 der CDU-fraktion bezüglich der Ausführungsplanung des Neubaus des Wertstoffhofes im Gewerbegebiet Münsterfeld 
    • Nr. 4 der CDU-Fraktion bezüglich der Ausführung der Wegebeziehung Kernstadt - Gerbergasse und Brunnen 
    • Nr. 5 der CDU-Fraktion über die geplanten Investitionen und Projekte für die Errichtung von Photovoltaikanlagen 
    • Nr. 24 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bezüglich einer Toilettenanlage für den Skate- und Bewegungspark 
    • Nr. 116 der Vertreterin Die PARTEI bezüglich einer Toilettenanlage für den Skate- und Bewegungspark 
    • Nr. 44 der FDP-Fraktion über die Ergebnisse zu den Umsetzungen aus dem HH Antrag 2025 zu „Klein- und Kleinstdenkmälern“ 

Anmerkung 
Der Tagesordnungspunkt 1 wird zusammen mit dem Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend im Marmorsaal beraten.

Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend

Am Dienstag, 20.01.2026, 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend der Stadtverordnetenversammlung im Stadtschloss statt.

Der Tagesordnungspunkt 1 wird gemeinsam mit dem Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz und Stadtplanung im Marmorsaal beraten. 

Der Tagesordnungspunkt 2 wird anschließend im Kurfürstenzimmer beraten. 

Fulda, 8. Januar 2026 

Die Vorsitzende: Dorothee Hauck-Hiersch 

Tagesordnung 

  1. Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt – Südend 
    - Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Südend Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Westpark und neue Grünstrukturen 
    -Anpassung der Fördergebietsgrenze
  2. Präventionskampagne zu den Gesundheitsrisiken von Lachgas als Partydroge - Antrag Nr. 244 der Stadtfraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ vom 26.08.2025

Öffentliche Zustellung

durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Dimitrov, Simeon 

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde: 

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, 
Unterhaltsvorschussstelle 

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 

Az.: 51/04 UVK 006-05106 vom 07.01.2026 

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: 

Simeon Dimitrov 
Rote Stricke 10 
36119 Neuhof 

öffentlich zugestellt wird. 

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am 

Bonifatiusplatz 1+3 

Zimmer: 234, Gebäude: Palais Buttlar 

abgeholt oder eingesehen werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. 

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Fulda, den 08.01.2026 

Im Auftrag 
gez. Honikel

Öffentliche Zustellung

durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Samuel, Lina

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde: 

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, 
Unterhaltsvorschussstelle 

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 

51/04 UVK 002-04103 vom 08.01.2026

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: 

Lina Samuel 
Frankfurter Straße 8b 
36043 Fulda

öffentlich zugestellt wird. 

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am 

Bonifatiusplatz 1+3 

Zimmer: 238, Gebäude: Palais Buttlar 

abgeholt oder eingesehen werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. 

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Fulda, den 08.01.2026 

Im Auftrag 
gez. Krause

Öffentliche Zustellung

durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Soloshenko, Olena Wjatschislawiwna

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde: 

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, 
Unterhaltsvorschussstelle 

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 

05.01.2025, Az. 51/04 UVK 006-04708

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: 

Olena Wjatschislawiwna Soloshenko 
Drosselweg 5 
36039 Fulda

öffentlich zugestellt wird. 

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am 

Bonifatiusplatz 1+3 

Zimmer: 235, Gebäude: Palais Buttlar 

abgeholt oder eingesehen werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. 

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Fulda, den 29.12.2025

Im Auftrag 
gez. Dietrich

Öffentliche Zustellung

durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Jimale, Sadiyo Osman

Gemäß § 1 Abs. 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 13.12.2012 (GVBl. I, S. 622) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I, S. 2354) 

wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument 

der Behörde: 

Magistrat der Stadt Fulda, Amt für Jugend, Familie und Senioren, 
Unterhaltsvorschussstelle 

Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments: 

51/04 UVK 003-02357; -002-02667; -001-03693

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten: 

Sadiyo Osman Jimale
König-Konrad-Straße 37 
36039 Fulda

öffentlich zugestellt wird. 

Da sich der oben genannte Zustellungsadressat unbekannten Ortes aufhält und die Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort ergebnislos verliefen, muss die Zustellung öffentlich erfolgen. 

Das Dokument kann vom Betroffenen oder seinem Bevollmächtigten (unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht) montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr am 

Bonifatiusplatz 1+3 

Zimmer: 235, Gebäude: Palais Buttlar 

abgeholt oder eingesehen werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese öffentliche Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen oder durch Fristversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. 

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. 

Fulda, den 29.12.2025

Im Auftrag 
gez. Dietrich

Allgemeinverfügung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in Fulda (Freigabeentscheidung)

Gemäß § 6 des Hess. Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006 (GVBl. I Seite 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. Nr. 33), erteilt der Magistrat der Stadt Fulda folgende Freigabe zur Öffnung von Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG:

1.      Freigabeentscheidung

Aus Anlass der Veranstaltung/Ausstellung „Fulda.mobil.erleben“ am Samstag,  18. April 2026 und Sonntag, 19. April 2026 wird die Öffnung der Verkaufsstellen in Fulda, die an den nachstehend aufgelisteten Straßen und Plätzen anliegen, am Sonntag, 19. April 2026 für den Geschäftsverkehr mit Kunden in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr freigegeben: Bahnhofsplatz, Bahnhofstraße, Rabanusstraße (zwischen Einfahrt Parkhaus Q-Park und Kreuzung Sturmiusstaße), Universitätsplatz, Jesuitenplatz, Steinweg,  Borgiasplatz, Unterm Heilig Kreuz, Friedrichstraße, Buttermarkt, Marktstraße, Karlstraße, Kanalstraße.

2.  Begründung

Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG für die Freigabe zur Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag, 19. April 2025 liegen vor.

Das HLöG regelt in § 6 Abs. 1, dass die Gemeinden aus Anlass von besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt sind, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen freizugeben, wenn die öffentliche Wirkung des Anlassereignisses gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftstätigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund steht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn 

  1. die Öffnung in einem engen zeitlichen und räumlichen Bezug zum Anlassereignis steht 

    und

  2. erwartet werden kann, dass das Anlassereignis einen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt; dies kann in der Regel bei Anlassereignissen mit einem voraussichtlich beträchtlichen Besucherstrom vermutet werden.

Der „Autojournal Autotag“ wurde im Jahr 2009 als Automobilausstellung für die Region Osthessen von der Fuldaer Zeitung als Veranstaltung erstmals organisiert. Der Verlag Parzeller versteht sich dabei als aktiver Partner der Region, der Auto- und Motorradhändlern eine Plattform bietet, ihre Produkte auszustellen und anzubieten. Seither wurde der Autotag bis zum Jahr 2018 regelmäßig im 2-jährigen Rhythmus durchgeführt und ist ein fester Bestandteil des Veranstaltungskalenders geworden. Im Jahr 2020 wurde die Veranstaltung pandemiebedingt nicht durchgeführt. Die Veranstaltungen fanden bis 2018 auf dem Messegelände Fulda Galerie statt. Seit 2022 wird die Veranstaltung im aktuellen Veranstaltungsformat in Kooperation mit dem City Marketing Fulda e.V. in der Innenstadt durchgeführt. Die Veranstaltung spezialisiert sich nun nicht mehr nur auf Autos, sondern steht unter dem Motto „Mobiliät der Zukunft“. Die Veranstaltung heißt „Fulda.mobil.erleben“. Die Händler, Dienstleister und Organisationen der Region haben die Möglichkeit, auf dieser Ausstellung ihre Modelle, Innovationen, Produkte, Leistungen und Lösungen zu präsentieren und anzubieten. Ziel der Veranstaltung ist es, die regionalen Händler zu unterstützen sowie den Verlag Parzeller als aktiver Gestalter der Region in Erscheinung treten zu lassen und dabei sowohl der Bevölkerung als auch dem Handel einen echten Mehrwert zu bieten.

Mit seiner örtlichen Ausdehnung, der Vielzahl von Ausstellern, dem repräsentativen Angebot eines Wirtschaftszweiges und der überörtlichen geschalteten Werbung entfaltet die Ausstellung Ausstrahlungswirkung bis in die Region hinein. Damit liegt mit der Ausstellung „Fulda.mobil.erleben“ ein besonderes örtliches Ereignis i. S. des § 6 Abs. 1 HLÖG vor (Anlassereignis), welches einen örtlichen Zusammenhang mit der Gemeinde aufweist und einen beträchtlichen Besucherstrom – auch auswärtige Besucher – anzieht. 

Mit der Ausdehnung der Veranstaltung über die Fläche der Innenstadt, verbunden mit den durchgehend auf der gesamten Fläche ausgestellten Fahrzeugen prägt dieses Ereignis mit seiner öffentlichen Wirkung den Sonntag. Ergänzt wird dieser Eindruck, dass es sich bei der Veranstaltungsfläche mit rund 22.000 qm um eine größere Fläche handelt, als die Verkaufsfläche der öffnenden Geschäfte mit 18.000 qm. Darüberhinaus nehmen voraussichtlich lediglich ca. 75 von möglichen 250 Geschäften der im Veranstaltungsbereich gelegenen Geschäfte am verkaufsoffenen Sonntag teil. Die verbleibenden Läden bleiben geschlossen. Dadurch ist in Summe offensichtlich ersichtlich, dass das Anlassereignis gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund steht. Auch wird dadurch der Ausnahmecharakter der Sonntagsöffnung augenscheinlich erkennbar.

Die Ladenöffnung am Sonntag, 19. April 2026 ist zeitlich und räumlich auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung ausgerichtet. Zur Öffnung berechtigt sind nur die an den genannten Veranstaltungsflächen gelegenen Verkaufsstellen in der Innenstadt im (beantragten) Zeitraum von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Verkaufsstellen ohne örtlichen Bezug zur Veranstaltung sind nicht berechtigt, an diesem Tag zu öffnen. Mit der örtlichen Begrenzung der Ladenöffnung auf das Umfeld der Veranstaltung ist der Bezug zum Veranstaltungsgeschehen hergestellt und die Nachrangigkeit des Warenverkaufs im Sinne des gesetzlich intendierten Anlass-Folge-Verhältnis unterstrichen. Der räumliche Geltungsbereich der Freigabe ist durch die Benennung der Straßen und Plätze bestimmt, auf denen die Veranstaltung stattfindet und an denen die Ladengeschäfte liegen. 

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Öffnung der Verkaufsstellen im Innenstadtbereich in einem engen zeitlichen und räumlichen Bezug zum Anlassereignis steht.

Die Besucherzahlen der Veranstaltung auf dem Messe-Gelände Fulda Galerie und ab 2022 in der Innenstadt (ca. 12.500 Besucher pro Ausstellungstag) lassen erkennen, dass hier eine Veranstaltung stattfindet, die einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der nicht erst durch die Offenhaltung der Verkaufsstellen ausgelöst wird. Die Zahl der Besucher der Ausstellung übersteigt die Zahl der Personen, die allein wegen der Öffnung der Verkaufsstellen kommen werden. 

Anhand der Rückmeldungen der Geschäftsinhaber, die in der Vergangenheit von Sonntagsöffnungen Gebrauch gemacht haben, hat regelmäßig nur ein Teil des Besucheraufkommens der Veranstaltung die Ladengeschäfte aufgesucht. Erfahrungsgemäß kann man dabei von einem Drittel ausgehen. Auch wenn damit keine belastbaren Zahlen vorliegen, wird zumindest deutlich, dass die Zahl der Geschäftsbesucher erheblich niedriger ist, als die Zahl der Veranstaltungsbesucher. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass nicht die Ladenöffnung, sondern die Veranstaltung selbst die prägende Wirkung entfaltet, nach der sich die Geschäftsöffnung als bloßer Annex darstellt. Diese Prognose aus Erfahrungen bei verkaufsoffenen Sonntagen innerhalb der Stadt Fulda in Vorjahren kann – auch bei etwas veränderten Rahmenbedingungen – auf den beantragten verkaufsoffenen Sonntag am 19. April 2026 übertragen werden. Die Veranstaltung/Ausstellung „Fulda.mobil.erleben“ ist nicht nur für den Sonntag und damit nicht nur als begründender Anlass für die Verkaufsöffnung organisiert, er findet am Samstag und am Sonntag statt, zu dem sich der verkaufsoffene Sonntag als Annex darstellt. Die Anreizfunktion der Geschäftsöffnung tritt indes zurück. In den Medien, teilweise mit überregionaler Reichweite, wird zielgerichtete Werbung betrieben. Im Fokus dieser Maßnahmen steht die Veranstaltung/Ausstellung „Fulda.mobil.erleben“ und nicht die sonntägliche Geschäftsöffnung. Für die sonntägliche Geschäftsöffnung wird im Gegensatz zur Veranstaltung/Ausstellung „Fulda.mobil.erleben“ lediglich regional – damit untergeordnet – geworben.

Nicht zuletzt durch den von der Veranstaltung/Ausstellung „Fulda.mobil.erleben“ ausgelösten beträchtlichen Besucherstrom ist dem Anlassereignis demzufolge einen den Sonntag prägenden Charakter beizumessen. Damit bleibt festzuhalten, dass die öffentliche Wirkung des Anlassereignisses gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund steht.

Der Magistrat berücksichtigt bei seiner Entscheidung die hohe Bedeutung der Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, wie es im Grundgesetz und der Verfassung des Landes Hessen vorgesehen ist. Von diesem Grundsatz sind nur dann Ausnahmen möglich, wenn unter Abwägung der allgemein anerkannten Freizeitbedürfnisse der Bevölkerung mit den Schutzinteressen der Beschäftigten ein hinreichendes Niveau des Feiertagsschutzes gewahrt bleibt. Dies wird bereits gesetzlich sichergestellt durch eine zeitliche Beschränkung der Öffnungszeiten, der Höchstzahl freigabefähiger Sonn- oder Feiertage, dem Schutz der Hauptgottesdienstzeiten und den ausgleichenden Regelungen für den Einsatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Der zeitliche Rahmen der Öffnung mit 5 Stunden (13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) unterschreitet den gesetzlichen möglichen Höchstrahmen von 6 Stunden um eine Stunde und endet um 18.00 Uhr bereits deutlich vor dem im Gesetz erlaubten 20.00 Uhr. Der zeitliche Rahmen der Öffnung liegt außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten. 

Gesetzlich von einer Freigabe ausgenommene Sonn- und Feiertage erfassen nicht den 19. April 2026. 

Die Freigabeentscheidung ist einschließlich ihrer Begründung spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Verkaufsstellenöffnung öffentlich bekannt zu machen. 

3.      Bekanntgabe der Allgemeinverfügung

Abweichend von § 41 Abs. 4 Satz 3 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz wird gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz hiermit der 16. Januar 2026 als Tag der Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung bestimmt.

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können ab sofort bis zum 20. April 2026 im Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Fulda, Schlossstraße 1, 36037 Fulda, während der Dienstzeiten eingesehen werden. 

4. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung (Freigabeentscheidung) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Magistrat der Stadt Fulda, Rechts- und Ordnungsamt, Schlossstr. 1, 36037 Fulda eingelegt werden. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Freigabeentscheidung haben keine aufschiebende Wirkung.

Fulda, 12. Januar 2026 

Magistrat der Stadt Fulda
gez. Dag Wehner
Bürgermeister