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Amtliche Bekanntmachung vom 31. August 2026

Aufhebung des Trinkwassernotstands für das gesamte Gebiet der Stadt Fulda

Aufhebung des Trinkwassernotstands 
für das gesamte Gebiet der Stadt Fulda
(einschließlich Bernhards und Dietershan)


Gemäß § 1 der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung der Stadt Fulda vom 30. Juni 2025 ergehen folgende Feststellungen und Verfügungen:

Der Trinkwassernotstand im Gebiet der Stadt Fulda, einschließlich der Stadtteile Bernhards und Dietershan, wird hiermit aufgehoben. 

Die Feststellungen vom 10. August 2026 sowie vom 14. August 2026 werden mit sofortiger Wirkung widerrufen. 

Diese Verfügungen gelten gemäß § 41 Abs. 4 S. 4 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Begründung:

Die Wasserverbräuche sind in den vergangenen Tagen aufgrund der Notstandsmaßnahmen und der deutlich kühleren Temperaturen zurückgegangen. Dadurch ist derzeit nicht mehr zu befürchten, dass das in den Versorgungsanlagen bereitgestellte Wasser zur Trinkwasserversorgung nicht ausreichen könnte.

Durch diese Aufhebung des Trinkwassernotstands liegen die Voraussetzungen für die Einschränkungen und Verbote nach § 2 der Verordnung vom 30. Juni 2025 nicht mehr vor.

 

Fulda, 31. August 2026

Der Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde

Im Auftrag 
Siebert 
Magistratsdirektor