Versammlungen anmelden
Kundgebungen, Versammlungen, Demonstrationen
Rechtliche Grundlagen
Das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) bildet die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Versammlungen in Hessen. Dieses Gesetz schützt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und gewährleistet gleichzeitig, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt bleiben.
Anzeigepflicht
Personen, die eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchten, müssen einer Anzeige- und Mitteilungspflicht nachkommen. Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ist spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung (Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzuzeigen. Sie können hierfür gerne das nachstehende Anzeigeformular der Stadt Fulda nutzen.
Die Anzeige muss den geplanten Ablauf der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema bezeichnen, bei Aufzügen auch den beabsichtigten Streckenverlauf. Sie muss Name, Vorname, Geburtsdatum und eine für den Schriftverkehr mit der zuständigen Behörde geeignete Anschrift (persönliche Daten) der anzeigenden Person und der Person, die sie leiten soll, enthalten.
Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht anzeigepflichtig.
Beschränkungen
Die zuständige Versammlungsbehörde kann zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Beschränkungen erteilen. Diese können sich unter anderem auf die Route eines Demonstrationszuges oder auf Sicherheitsmaßnahmen beziehen. Die Beschränkungen sollen sicherstellen, dass die Versammlung friedlich und störungsfrei verläuft.
Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DS-GVO
Formular
Versammlungsanmeldung (Demo/Kundgebung)
Kategorien: Ordnungsangelegenheiten | Größe: 541 KB