Verkehrsordnungswidrigkeiten
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten ist das Amt für Straßenverkehr und Parken zuständig.
Sie erreichen das Amt für Straßenverkehr und Parken unter der E-Mail-Adresse: verkehrsowi@fulda.de