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Tourismus-Beitrag

Die Stadt Fulda ist ein staatlich anerkannter Tourismusort. Sie erhebt seit dem 1. April 2024 einen Tourismusbeitrag zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Konzeption, Planung und Umsetzung von touristischen Angeboten, Veranstaltungen, Einrichtungen und Strukturen sowie für die Kommunikations- und Marketingmaßnahmen.
Aufzeichnungs- und meldepflichtig sind alle Beherbergungsbetriebe im Gebiet der Stadt Fulda. Hierzu zählen auch Zeltplätze, Campingparks und ähnliche Einrichtungen sowie alle Wohnungsinhaber­innen und Wohnungsinhaber, die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer oder Wohnraum zur Verfügung stellen (Ferien­häuser, Ferien­wohnungen, etc.). Die Melde­pflicht ent­fällt, wenn keine beitragspflichtigen Personen beherbergt werden (z. B. Kranken­häuser).

Weitere Informationen wie die Gesetzes-Grundlage und den Online-Zugang zur Beitragserklärung finden Sie hier: https://www.tourismus-fulda.de/planen/tourist-info/tourismusbeitrag