Sterbefallbeurkundung
Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalls
Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am 3. auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.
Verstirbt eine Person in einer öffentlichen Anstalt oder Einrichtung (Krankenhaus, Seniorenwohnheim), so wird der Sterbefall durch die Anstalt oder Einrichtung dem Standesamt angezeigt.
Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen sind von den Angehörigen oder dem beauftragten Bestattungsinstitut zu besorgen.
Bei Personen, die in ihrer Wohnung verstorben sind, beauftragen die Angehörigen in der Regel ein Bestattungsinstitut. Dieses Institut kümmert sich dann um die erforderlichen Unterlagen und zeigt den Sterbefall beim Standesamt an.
Die Angehörigen können die Erledigung der Formalitäten auch selbst übernehmen.
Nach der Anzeige und der Vorlage der entsprechenden Unterlagen kann dann die Beurkundung des Sterbefalls erfolgen.