Sondernutzung für Plakatierungen
Allgemeine Informationen
Das kulturelle Leben in Fulda zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Fulda Teil der kulturellen Vielfalt. Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an
- Laternenmasten
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen
- Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig!
- Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Zum Aufstellen von Plakatständern ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, da die öffentliche Fläche über den normalen Gebrauch hinaus in Anspruch genommen wird. Eine Sondernutzungserlaubnis kann formlos, jedoch in schriftlicher Form beantragt werden (plakatierung@fulda.de). Sie können jedoch auch gerne den unten stehenden Plakatierungsantrag nutzen. Mit der Genehmigung erhalten Sie für jedes genehmigte Plakat einen Aufkleber. Die Stückzahl der Plakate ist begrenzt. Eine Genehmigung zur Plakatierung kann nur für Sonderveranstaltungen in der Stadt Fulda, in Einzellfällen auch für Veranstaltungen in den Gemeinden Künzell, Petersberg und Eichenzell genehmigt werden.
Sondernutzungsgebühren
Aufstellen von Plakattafeln bzw. Plakatständern für Plakate bis zur Größe DIN A1 = 3,00 € pro Plakat / pro Woche
Plakatierungen durch Parteien und Wählergruppen für Veranstaltungen = gebührenfrei
Rechtliche Grundlagen
- § 16 Hess. Straßengesetz
- Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Fulda
- Verwaltungskostensatzung der Stadt Fulda
Formular
Kategorien: Ordnungsangelegenheiten