Sondernutzung für Außengastronomie (Bestuhlung)
Allgemeine Informationen
Für die Nutzung von Außengastronomie im öffentlichen Straßenraum vor Ihrem Lokal, Straßencafé etc. benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Öffentlicher Verkehrsraum sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wird der Gebrauch des öffentlichen Straßenraums als Gemeingebrauch bezeichnet. Die Nutzung des öffentlichen Straßenraums über diesen Gemeingebebrauch hinaus bedarf einer Sondernutzungserlaubnis, die vor Inanspruchnahme beantragt und genehmigt werden muss.
Allgemeine Informationen zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen entnehmen Sie bitte der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren sowie den dazugehörigen Richtlinien zur Satzung. Die Sondernutzungserlaubnis ersetzt keine Erlaubnisse nach anderen gesetzlichen Vorschriften (Gewerbeordnung, Versammlungsgesetz, Straßenverkehrsordnung etc.) Die Nutzung öffentlicher Flächen ohne die erforderliche Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Außengastronomie
Die aufgestellten Tische und Sitzgelegenheiten müssen sich städtebaulich und stadtgestalterisch einfügen und jederzeit transportabel sein.
- Die Außenbestuhlung ist in Form, Material und Farbe einheitlich zu gestalten.
- Festzeltgarnituren, einfachste Plastikmöbel und sonstige geringwertige Möbilierungselemente dürfen nicht aufgestellt werden.
- Schirme dürfen während der erlaubten Sondernutzungszeiten geöffnet werden und müssen eine Mindestdurchgangshöhe von 2,20 m haben.
- Die Schirmbespannung muss nach den Richtlinien zur Sondernutzungssatzung einfarbig in den Farben RAL 1013 Perlweiß, 1014 Elfenbein, 1015 Hellelfenbein, 6005 Moosgrün, 6019 Weißgrün, 7035 Lichtgrau, 7044 Seidengrsu, 9001 Cremeweiß, 9002 Grauweiß, 9003 Signalweiß, 9010 Reinweiß, 9016 Verkehrsweiß, 9018 Papyrosweiß, 3003 Rubinrot, 3022 Lachsrot oder 3031 Orientrot sein.
- Bei einem Gehweg muss nach der Aufstellung eine Restgehwegbreite von 1,60 m verbleiben.
- Rettungswege und Wege für den Lieferverkehr sind frei zu halten.
Wie beantrage ich eine Sondernutzungserlaubnis und was benötige ich?
Sämtliche o. g. Sondernutzungen sind gebühren- und genehmigungspflichtig. Im unteren Bereich dieser Seite finden Sie ein Formular, welches Ihnen die Antragstellung erleichtert. Bitte fügen Sie bei der Beantragung einer Genehmigung für Außengastronomie einen Lageplan bzw. eine Skizze bei. In dem Leitfaden finden Sie alle Informationen zur Sondernutzungssatzung und deren Richtlinien noch einmal zusammengefasst.
Sondernutzungsgebühren: Für die Sondernutzungserlaubnis werden Gebühren erhoben. Die Gebühren setzen sich zusammen aus Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren. Die Gebühr beträgt monatlich 5,00 Euro pro angefangenem m².
Formular
Sondernutzungsantrag Außengastronomie
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