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Selbstbestimmungsgesetz

Seit dem 1. November 2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft getreten. Damit ist es nun möglich, durch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geschlechtseintrag und den Vornamen im Geburtenregister zu ändern.

Bevor Sie eine persönliche Erklärung im Standesamt abgeben können, muss der Änderungswunsch angemeldet werden.

Nutzen Sie hierfür den Vordruck zur schriftlichen Anmeldung Ihres Änderungswunsches. Sollte die betroffene Person minderjährig sein, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Standesamt Fulda in Verbindung.

Klicken Sie hier für Ihre schriftliche Anmeldung

Nach Ablauf einer dreimonatigen Frist kann dann die persönliche Erklärung im Standesamt abgegeben und die Änderungswünsche in das Geburtenregister eingetragen werden. Die Gebühr für die Erklärung beträgt 23,50 €.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.