Rattenbefall
Informationen zur Bekämpfung
Ratten gelten nach dem Infektionsschutzgesetz als tierische Schädlinge und müssen deshalb aus Gründen des Gesundheitsschutzes bekämpft werden. Sollten Sie in einem Haus leben, in dem die Ratten zur Plage werden, sollten Sie sich an Ihren Haus- bzw. Grundstückseigentümer wenden. Dieser kann dann darüber entscheiden, ob er selbst entsprechende Fertigpräparate auslegt (in jeder Drogerie oder Garten-Center erhältlich) oder eine Fachfirma beauftragt. Diese findet man am schnellsten im Branchenverzeichnis unter dem Stichwort "Schädlingsbekämpfung".
Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.
Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Stadt Fulda.