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Serviceportal

Personalausweis

Gebärdensprache

Allgemeine Informationen

Ab dem 16. Lebensjahr besteht eine Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass). Der Personalausweis muss grundsätzlich persönlich beantragt werden. Falls Sie mit Nebenwohnsitz oder nicht in Fulda gemeldet sind, kann Ihr neuer Personalausweis, nur im Ausnahmefall, mit Zustimmung Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde in Fulda beantragt werden. 

Die Ausstellung erfolgt bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre, danach für 10 Jahre. In dringenden Fällen kann zusammen mit der Beantragung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der sofort ausgehändigt wird, und bis zu 3 Monate gültig ist. 

Alle Personalausweise verfügen über Onlineausweisfunktionen, die nicht deaktiviert werden können.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bzw. des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Flyer: Der Online-Ausweis (BSI)

Abholung / Bearbeitungsstatus

Die Herstellung der Personalausweise dauert ca. 2-3 Wochen. Sobald der Personalausweis bei uns angekommen ist, benachrichtigen wir Sie. Der Ausweis liegt dann im Bürgerbüro an der Information oder in der Dokumentenausgabebox (DokBox) zur Abholung bereit.

Hier Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes abfragen

Vollmachtserklärung zur Abholung

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (alter Personalausweis oder Reisepass)
  • Sofern Sie weder einen Personalausweis oder Reisepass besitzen oder Ihr Kinderreisepass nicht von Fulda ausgestellt worden ist: die letzte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde), bei ausländischen Urkunden neben dem Original auch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer.
  • biometrisches Lichtbild:
    • ab 01.05.2025 dürfen Lichtbilder nur noch digital übermittelt werden
    • Nutzen Sie unser Selbstbedienungsterminal vor Ort zur Erstellung und Übertragung
      (Achtung: nicht für Kleinkinder unter 2 Jahren geeignet! Bitte bringen Sie in diesen Fällen das Lichtbild in geeigneter Weise digital mit.)
    • das Bild muss den neuen biometrischen Anforderungen entsprechen
  • Bei Minderjährigen ist die Identifikation durch einen Sorgeberechtigten notwendig. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist die Zustimmung aller sorgeberechtigten Personen notwendig.
  • In besonderen Fällen sind bei der Beantragung eventuell zusätzliche Unterlagen (Namensänderung) erforderlich.

Wenn Ihr bisheriger Personalausweis gestohlen wurde, benötigen wir für die Neubeantragung den Nachweis einer Anzeige bei einer Polizeidienststelle im Inland.

Gebühren

  • Antragstellende Person unter 24 Jahren : 27,60 Euro
  • Antragstellende Person ab 24 Jahren: 46,00 Euro
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
  • Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Änderung der PIN im Bürgerbüro: 0,00 Euro
  • Sperrung der Onlineausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
  • Entsperrung der Onlineausweisfunktion bei Wiederauffindung: 6,00 Euro
  • Nutzung Selbstbedienungsterminal: 6,00 Euro