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Ordnungswidrigkeiten allgemein

Allgemeine Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Dazu zählen unter anderem:

  • Lärmbeschwerden
  • Verstöße gegen das Melderecht
  • Füttern von Tauben
  • Unerlaubte Sondernutzungen
  • Plakatieren ohne Genehmigung
  • Unangeleinte Hunde
  • Verstöße gegen das Abfallrecht
  • und weitere

Die für die Ordnungswidrigkeit verantwortliche Person wird ermittelt und erhält vor Erlass eines Bußgeldbescheides Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme durch Übersendung eines Anhörungsbogens. Äußert sich der / die Betroffene zu dem Tatvorwurf, entscheidet die Bußgeldstelle, ob ein Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Das Bußgeld wird unter Würdigung be- oder entlastender Umstände und unter Einhaltung der Gleichbehandlung von gleich gelagerten Fällen im Bußgeldbescheid festgesetzt.