Ordnungswidrigkeiten allgemein
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Dazu zählen unter anderem:
- Lärmbeschwerden
- Verstöße gegen das Melderecht
- Füttern von Tauben
- Unerlaubte Sondernutzungen
- Plakatieren ohne Genehmigung
- Unangeleinte Hunde
- Verstöße gegen das Abfallrecht
- und weitere
Die für die Ordnungswidrigkeit verantwortliche Person wird ermittelt und erhält vor Erlass eines Bußgeldbescheides Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme durch Übersendung eines Anhörungsbogens. Äußert sich der / die Betroffene zu dem Tatvorwurf, entscheidet die Bußgeldstelle, ob ein Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Das Bußgeld wird unter Würdigung be- oder entlastender Umstände und unter Einhaltung der Gleichbehandlung von gleich gelagerten Fällen im Bußgeldbescheid festgesetzt.