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Namensänderung

Behördliche Namensänderung

Unter einer behördlichen Namensänderung ist die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familien- und Vornamen zu verstehen.

Ein Vor- und Familienname darf nur geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" im Sinne des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) die Änderung rechtfertigt.

Antragsberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer, anerkannte ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte.

Gebühren
  • Vornamensänderung von 2,50 Euro bis 255,00 Euro
  • Familiennamensänderung von 2,50 Euro bis 1.022,00 Euro 

Kontakt

Herr Motz
Rechts- und Ordnungsamt
Stadtschloss, B 111
Schlossstraße 1
36037 Fulda

Standesamtliche Namensänderung

Bestimmung eines Ehenamens

Sie heiraten? Dann haben Sie die Möglichkeit einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) zu bestimmen. Die Beratung hierzu erfolgt direkt im Rahmen der Anmeldung Ihrer Eheschließung.

Schaubild Namensführung in der Ehe

Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens

Wiederannahme des Geburtsnamens

Nach Auflösung Ihrer Ehe z.B. durch Scheidung können Personen, deren Name nicht Ehename geworden ist, Ihren Geburtsnamen wieder annehmen.

Wiederanname des Gebutsnamens

Angleichungserklärungen

Hat eine Person nach einem anwendbaren ausländischen Recht einen Namen erworben und richtet sich ihr Name fortan z.B. durch Einbürgerung nach deutschem Recht, so kann sie eine Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben.

Angleichungserklärungen

Kontakt

Bürgerbüro - Eheschließung

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag
8:00 - 12:30 Uhr
13:30 -16:00 Uhr

Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr

Freitag
8:00-12:30 Uhr

Schlossstraße 1
36037 Fulda