Erschließungs- und Straßenbeiträge
Zur Deckung Ihres Aufwandes für die Erstellung und Erneuerung von öffentlichen Einrichtungen erhebt die Stadt Fulda Beiträge. Dies erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuches bzw. des Kommunalen Abgabengestzes in Verbindung mit den jeweiligen Satzungen der Stadt Fulda.
Die Stadt Fulda erhebt folgende Beiträge:
- Erschließungsbeitrag (laut Erschließungssatzung)
- Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen (laut Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen)
- Straßenausbaubeitrag (laut Straßenbeitragssatzung)
- Kanalbeitrag
Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Oktober 2019 werden für nach dem Stichtag des 31.12.2019 neu technisch fertiggestellte Um- und Ausbaumaßnahmen keine Straßenbeiträge erhoben.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Erschließungs- und Ausbaubeiträge gerne zur Verfügung.
Wenn Sie eine Auskunft benötigen, ob für Ihr Grunstück oder ein Grundstück welches Sie erwerben möchten offene Beitragsforderungen bestehen, können Sie eine Anfrage mit unserem Antragsformular an uns senden.