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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Bildung von Wohnungseigentum nach Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Diese können Sie bei der Bauaufsicht mit dem nachfolgenden Formular beantragen.

Antragsformular_Abgeschlossenheitsbescheinigung

Hinweise zur Abgeschlossenheitsbescheinigung