FULDA, 10. AUGUST 2026: Die Stadt Fulda hat heute mit sofortiger Wirkung den Trinkwassernotstand in den Fuldaer Stadtteilen Dietershan und Bernhards festgestellt. Dies geschieht parallel zur Erklärung des Trinkwassernotstandes in der Gemeinde Petersberg. Die Tiefbrunnen der Stadtteile Dietershan und Bernhards befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Petersberg.
Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld und Bürgermeister Dag Wehner bitten um Verständnis für diese Maßnahme: „Wir sind uns bewusst, dass diese Verordnung einen Eingriff in die persönliche Lebensführung darstellt. Angesichts der aktuell extremen Witterung sowie des Ausfalls eines Tiefbrunnens sehen wir aber keine andere Möglichkeit, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.“
Ab sofort bis auf Weiteres ist es in diesen beiden Stadtteilen verboten, Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz unter anderem für die folgenden Zwecke zu entnehmen:
- für das Bewässern von Rasenflächen, von öffentlichen oder betrieblichen Grünanlagen, sowie von nicht erwerbsmäßig genutzten Gärten und Kleingärten einschließlich Bäumen und Sträuchern. Ausnahmen gelten, soweit die Bewässerung zur Abwehr bleibender Schäden an den Grünanlagen zwingend erforderlich ist (Abwehrbewässerung). Eine Abwehrbewässerung zwischen 10 Uhr und 20 Uhr ist unzulässig. Die Abwehrbewässerung darf maximal zweimal je Woche erfolgen.
- für das Be- und Nachfüllen von Zisternen, wenn das gesammelte Wasser nicht der Abwehrbewässerung oder der Verwendung im Haushalt dient.
- für das erstmalige Befüllen sowie das Nachfüllen von Wasserbecken, Schwimmbecken sowie künstlichen Teichen.
- für das Bewässern und Befeuchten von Sportanlagen in der Zeit von 10 Uhr bis 20 Uhr. Bei Sand- und Kunstrasenplätzen (auch Tennissandplätzen) darf auch tagsüber eine höchstens fünfminütige Oberflächenbewässerung pro Stunde und Platz erfolgen
- für das Waschen von privaten PKW außerhalb von Fahrzeugwaschanlagen
- für die Beregnung von landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen sowie für die Beregnung im Erwerbsgartenbau in der Zeit von 10 Uhr bis 20 Uhr.
Eine Zuwiderhandlung gegen diese Verbote stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße von bis 5.000 Euro geahndet werden kann.
Der komplette Text der Bekanntmachung sowie mögliche Ausnahmeregelungen ist zu finden unter www.fulda.de/bekanntmachungen
Hinweise der RhönEnergie für betroffene Kunden
Die Wasserversorgung der Haushalte und sonstigen Wasserverbraucher in Bernhards und Dietershan erfolgt über die RhönEnergie Fulda. Das Unternehmen bittet deshalb ihre dortigen Kunden darum, die geltenden Einschränkungen konsequent einzuhalten. „Für die Menschen in Bernhards und Dietershan ist wichtig zu wissen, dass die Einschränkungen der Gemeinde Petersberg im Wesentlichen auch für sie gelten“, sagen die RhönEnergie-Geschäftsführer Martin Heun und Dr. Arnt Meyer. „Wir unterstützen die Stadt Fulda und die Gemeinde Petersberg bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Gleichzeitig bitten wir alle Verbraucherinnen und Verbraucher, mit der Ressource Trinkwasser besonders verantwortungsvoll umzugehen.“
Hinweis: Die Anordnung der Stadt Fulda betrifft ausschließlich die aufgrund ihrer Wasserversorgung über das Netz der Gemeinde Petersberg betroffenen Stadtteile Bernhards und Dietershan. Für die übrigen Stadtteile der Stadt Fulda wird mit dieser Regelung kein Wasserversorgungsnotstand festgestellt. Die dort geltenden Regelungen zur Trinkwasserversorgung bleiben unverändert.