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Gestaltungssatzung im Bahnhofsviertel tritt in Kraft

Praxisnaher Leitfaden für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Quartier / Gültig ab 4. November 2026

FULDA, 03. NOVEMBER 2026 (kh/jo). Für den Bereich des gründerzeitlichen Bahnhofsviertels gilt neben der Erhaltungssatzung – welche die besondere städtebauliche Qualität des Gebietes über die Bewahrung der ortsbildprägenden Bausubstanzen sichert – jetzt auch eine detailliertere Gestaltungssatzung, die sich ausschließlich auf das Quartier konzentriert.

Ziel dieser Gestaltungssatzung ist es, das städtebauliche und baukulturelle Erbe des gründerzeitlichen Bahnhofsviertels zu schützen und zu pflegen sowie neue städtebauliche und bauliche Qualitäten zu fördern und zu entwickeln. Diese Satzung soll allen Planbeteiligten einen Leitfaden zum Erkennen, Bewerten, Bewahren und Weiterentwickeln von stadtbildprägenden Elementen und Zusammenhängen an die Hand geben. Dem historischen Gefüge des gründerzeitlichen Bahnhofsviertels mit den prägenden Gestaltungsmerkmalen liegen Gestaltungsregeln zugrunde, die sich im Bewusstsein der Bevölkerung verankert haben und auch für nachfolgende Generationen Orientierung geben sollen. Die Wahrung dieser Grundsätze fordert bei der Weiterentwicklung des Viertels Rücksichtnahme, Abstimmung und Wertschätzung.

Begleitend zur Satzung wurde ein Gestaltungsleitfaden erarbeitet, der die Regelungsinhalte der Satzung ergänzende Gestaltungshinweise, schematische Abbildungen und Beispielfotos, zu den Grundsätzen der Satzungsinhalte illustriert und erläutert. Der Leitfaden richtet sich als praxisnahe Orientierungshilfe an Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie an Planende.

Hier geht es zum Text der Satzung

Hier geht es zum Gestaltungsleitfaden