Was darf ich während des Wassernotstandes gießen? Gibt es Ausnahmen?
Die Verbote während des Wassernotstandes gelten grundsätzlich nur für Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz.
Wasser aus Zisternen und Brauchwasser darf zum Gießen verwendet werden.
Eine Ausnahme gibt es bei der sogenannten Abwehrbewässerung. Sie ist erlaubt, wenn sie unbedingt nötig ist, um dauerhafte Schäden an Pflanzen zu verhindern.
Die Abwehrbewässerung darf höchstens zweimal pro Woche und nur zwischen 20 Uhr und 10 Uhr durchgeführt werden.
Dafür darf auch Trinkwasser verwendet werden. Dabei soll aber immer so wenig Wasser wie möglich verbraucht werden.
Dürfen Gräber auf Friedhöfen während des Wassernotstandes gegossen werden?
Gräber dürfen während des Wassernotstandes nur dann mit Trinkwasser gegossen werden, wenn eine Abwehrbewässerung unbedingt nötig ist, um dauerhafte Schäden an Pflanzen zu verhindern.
Diese Bewässerung darf höchstens zweimal pro Woche und nur zwischen 20 Uhr und 10 Uhr erfolgen.
Wasser aus Zisternen oder Brauchwasser, das selbst mitgebracht wird, darf grundsätzlich zum Gießen verwendet werden.
Dürfen Gemüsepflanzen während des Wassernotstandes gegossen werden?
Gemüsepflanzen dürfen während des Wassernotstandes nur dann mit Trinkwasser gegossen werden, wenn eine Abwehrbewässerung unbedingt nötig ist, um dauerhafte Schäden an den Pflanzen zu verhindern.
Das ist höchstens zweimal pro Woche und nur zwischen 20 Uhr und 10 Uhr erlaubt.
Wasser aus Zisternen oder Brauchwasser darf grundsätzlich zum Gießen verwendet werden.
Warum gießt die Stadt Fulda während des Wassernotstandes Blühflächen und Sportplätze?
Die Gießfahrzeuge der Stadt Fulda verwenden für die städtischen Blühflächen kein Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz.
Stattdessen wird Rückspülwasser aus dem Wasserwerk der RhönEnergie an der Frankfurter Straße verwendet. Dieses Wasser fällt dort täglich an.
Es handelt sich um Brauchwasser. Es kann zum Gießen von Pflanzen verwendet werden.
Auch während des Wassernotstandes darf Brauchwasser verwendet werden.
Die Stadt bewässert derzeit nur etwa 50 Prozent der städtischen Sportplätze.
Wegen der aktuellen Situation wird nur so viel bewässert, wie unbedingt notwendig ist.
Dadurch soll der Rasen die aktuelle Extremwetterphase überstehen.
Außerdem soll verhindert werden, dass der Rasen dauerhaft und nicht mehr reparierbar geschädigt wird.
Darf ich während des Wassernotstandes mein Auto waschen?
Autowaschanlagen dürfen weiterhin betrieben werden, wenn sie durch Wasser-Recycling oder andere Sparmaßnahmen weniger als 25 Liter Wasser pro Fahrzeug verbrauchen.
Die modernen Autowaschanlagen in Fulda erfüllen diese Anforderungen.
Private Autos dürfen außerhalb von Autowaschanlagen grundsätzlich nicht gewaschen werden.