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Fragen & Antworten zum Wassernotstand

FULDA, 18. August 2026:

Was darf ich während des Wassernotstandes gießen? Gibt es Ausnahmen?
  • Die Verbote während des Wassernotstandes gelten grundsätzlich nur für Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz.
  • Wasser aus Zisternen und Brauchwasser darf zum Gießen verwendet werden.
  • Eine Ausnahme gibt es bei der sogenannten Abwehrbewässerung. Sie ist erlaubt, wenn sie unbedingt nötig ist, um dauerhafte Schäden an Pflanzen zu verhindern.
  • Die Abwehrbewässerung darf höchstens zweimal pro Woche und nur zwischen 20 Uhr und 10 Uhr durchgeführt werden.
  • Dafür darf auch Trinkwasser verwendet werden. Dabei soll aber immer so wenig Wasser wie möglich verbraucht werden.
Dürfen Gräber auf Friedhöfen während des Wassernotstandes gegossen werden?
  • Gräber dürfen während des Wassernotstandes nur dann mit Trinkwasser gegossen werden, wenn eine Abwehrbewässerung unbedingt nötig ist, um dauerhafte Schäden an Pflanzen zu verhindern.
  • Diese Bewässerung darf höchstens zweimal pro Woche und nur zwischen 20 Uhr und 10 Uhr erfolgen.
  • Wasser aus Zisternen oder Brauchwasser, das selbst mitgebracht wird, darf grundsätzlich zum Gießen verwendet werden.
Dürfen Gemüsepflanzen während des Wassernotstandes gegossen werden?
  • Gemüsepflanzen dürfen während des Wassernotstandes nur dann mit Trinkwasser gegossen werden, wenn eine Abwehrbewässerung unbedingt nötig ist, um dauerhafte Schäden an den Pflanzen zu verhindern.
  • Das ist höchstens zweimal pro Woche und nur zwischen 20 Uhr und 10 Uhr erlaubt.
  • Wasser aus Zisternen oder Brauchwasser darf grundsätzlich zum Gießen verwendet werden.
Warum gießt die Stadt Fulda während des Wassernotstandes Blühflächen und Sportplätze?
  • Die Gießfahrzeuge der Stadt Fulda verwenden für die städtischen Blühflächen kein Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz.
  • Stattdessen wird Rückspülwasser aus dem Wasserwerk der RhönEnergie an der Frankfurter Straße verwendet. Dieses Wasser fällt dort täglich an.
  • Es handelt sich um Brauchwasser. Es kann zum Gießen von Pflanzen verwendet werden.
  • Auch während des Wassernotstandes darf Brauchwasser verwendet werden.
  • Die Stadt bewässert derzeit nur etwa 50 Prozent der städtischen Sportplätze.
  • Wegen der aktuellen Situation wird nur so viel bewässert, wie unbedingt notwendig ist.
  • Dadurch soll der Rasen die aktuelle Extremwetterphase überstehen.
  • Außerdem soll verhindert werden, dass der Rasen dauerhaft und nicht mehr reparierbar geschädigt wird.
Darf ich während des Wassernotstandes mein Auto waschen?
  • Autowaschanlagen dürfen weiterhin betrieben werden, wenn sie durch Wasser-Recycling oder andere Sparmaßnahmen weniger als 25 Liter Wasser pro Fahrzeug verbrauchen.
  • Die modernen Autowaschanlagen in Fulda erfüllen diese Anforderungen.
  • Private Autos dürfen außerhalb von Autowaschanlagen grundsätzlich nicht gewaschen werden.