Projektverlauf

Stadtumbaugebiet Langebrückenstraße/Hinterburg

Das Land Hessen hat das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau in Hessen“ nach dem ersten Programmdurchlauf von 2005-2015 im Jahr 2016 neu aufgelegt und neu ausgerichtet. Neben den bisherigen Programmschwerpunkten  - der Gestaltung des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels – sollen zukünftig Stadtumbaumaßnahmen auch dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen.

Die Stadt Fulda hat sich 2016 um Aufnahme in das neu aufgelegte Stadtumbauprogramm beworben und wurde mit dem Quartier Langebrückenstraße/Hinterburg aufgenommen.

Dieses Quartier bildet  den westlichen Eingangsbereich in die Stadt – Anwohner, Pendler und Touristen, die die Stadt von Westen her erreichen, werden hier von einem Quartier empfangen, welches sich nicht sonderlich einladend präsentiert und städtebaulicher Aufwertung bedarf. Dabei handelt es sich doch um ein Gebiet, das sowohl siedlungsgeschichtlich, historisch, denkmalpflegerisch und erschließungstechnisch von großer Bedeutung ist für die Stadt Fulda.

Mithilfe des Förderprogramms werden wir nun für eine Laufzeit von 10 Jahren mit Fördermitteln von Bund und Land unterstützt, um Baulandflächen für Wohnungsbau zu aktivieren, Grün- und Freiflächen anzulegen oder umzugestalten, die historisch wertvolle Altbausubstanz behutsam zu modernisieren und energetisch anzupassen und Erschließungsstraßen aufzuwerten und umzugestalten, um sie auch für den Fußgänger und Radfahrer sicherer und attraktiver auszustatten.

Bevor mit baulichen oder nur auch planerischen Maßnahmen begonnen werden kann, verlangt der Fördergeber, ein sogenanntes „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“  - kurz ISEK genannt - zu erarbeiten. Dieses Konzept muss mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  abgestimmt und von den städtischen Gremien beschlossen werden. Diese Hürden hat unser ISEK erfolgreich genommen: Die Sadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda hat in ihrer Sitzung am 22.10. 2018 die Abgrenzung des Stadtumbaugebietes und das Entwicklungskonzept als Handlungsprogramm und Leitlinie für die nächsten Jahre beschlossen.

Unter einem ISEK versteht man ein Planungs- und Steuerungsinstrument, in dem die Ziele, Strategien und Einzelmaßnahmen für den Durchführungszeitraum der Gesamtmaßnahme dargestellt werden. Seiner Rechtsnatur nach gilt das Entwicklungskonzept als informelle Planung gemäß § 1 Abs. 6, Nr. 11 des Baugesetzbuches (BauGB).

Das ISEK liegt nun in gedruckter Fassung vor und wird an Interessierte ausgegeben.

ISEK zum Download