Versteigerergewerbe
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zuständig ist die Stadt Fulda, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte in Fulda betrieben wird. Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist schriftlich zu stellen und muss bestimmte Angaben enthalten. Einzelheiten hierzu können auf Anfrage erläutert werden.
Der Antragsteller hat folgende Unterlagen vorzulegen:
- ein Führungszeugnis für die Behörde gem. § 30 Abs. 5 BZRG
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
- Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuerangelegenheiten.
Eine Versteigerung ist der örtlich zuständigen Behörde nach den Bestimmungen der Versteigererverordnung unter Benennung bestimmter Pflichtangaben anzuzeigen.