Taxi- und Mietwagenangelegenheiten
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, muss im Besitz einer Genehmigung sein. Er ist Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes. Die Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxis und Mietwagen wird dem Unternehmer von der Stadt Fulda für die jeweilige Verkehrsform und für seine Person erteilt, wenn im Rahmen eines formgebundenen Antragverfahrens alle Erlaubnisvoraussetzungen gem. § 13 Abs. 1, 4, 5 PBefG erfüllt sind und sich nach Anhörung der Träger öffentlicher Interessen keine gegenteiligen Erkenntnisse ergeben. Die Genehmigung ist für längstens fünf Jahre zu erteilen und kann erneut erteilt werden. Die genehmigungsfähige Anzahl der Taxikonzessionen ist gesetzlich begrenzt. Bei einem Bewerberüberhang müssen Vormerklisten für Alt- und Neubewerber geführt werden.
Dem Erlaubnisantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein Führungszeugnis für die Behörde gem. § 30 Abs. 5 BZRG
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
- Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis
- Bescheinigung des Finanzamtes und der Betriebssitzgemeinde in Steuerangelegenheiten
- Eigenkapitalbescheinigung
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft Verkehr über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- Bescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
- Bescheinigung/Prüfzeugnis zum Nachweis der fachlichen Eignung
- Angaben über die Art, das amtliche Kennzeichen und Sitzplätze des zu verwendenden Fahrzeuges
- Angaben zum Betriebssitz.