Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.
Genehmigungspflichtig sind z. B.
- Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
- Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
- Bauzaun
- Materiallager
- Gerüste
- Mulden und Container
- Hebebühnen
- Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
- Umzüge
Hinweis zur Kranaufstellung:
Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.
Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Fulda unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamtes sowie ggf. weiterer Ämter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag
Welche Gebühren fallen an?
- Bauzäune und sonstige Baustelleneinrichtungen wöchentlich bei einer umbauten Fläche der Straße von
| Fläche | Kosten pro Woche € | Zeitraum |
| 1 – 30 qm | 25,00 €/Woche | 1. – 4. Woche |
| 30,00 €/Woche | 5. – 8. Woche | |
| 35,00 €/Woche | Ab der 9. Woche | |
| 31 – 50 qm | 37,50 €/Woche | 1. – 4. Woche |
| 45,00 €/Woche | 5. – 8. Woche | |
| 52,50 €/Woche | Ab der 9. Woche | |
| + je weitere angefangene 50 qm | 50,00 €/Woche | 1. – 4. Woche |
| 60,00 €/Woche | 5. – 8. Woche | |
| 70,00 €/Woche | Ab der 9. Woche |
- Aufstellen von Schuttcontainern
| Zeitraum | Kosten € |
| 1 Tag bis 3 Tage | 05,00 €/Tag |
| 4 Tage bis 6 Tage | 20,00 €/EB |
| je Woche | 20,00 €/Woche |
| je Monat | 60,00€/Monat |
Welche Fristen muss ich beachten?
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen
Beantragung beim Amt für Straßenverkehr & Parken
Mail: verkehr(at)fulda.de
Formulare
Sondernutzungserlaubnis für Straßen, Wege und Plätze - Verlängerung
Kategorien: Bauen, Parken & Verkehr | Größe: 504 KB
Sondernutzungserlaubnis für Straßen, Wege und Plätze - Antrag
Kategorien: Bauen, Parken & Verkehr | Größe: 519 KB