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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Genehmigungspflichtig sind z. B.

  • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
  • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
  • Bauzaun
  • Materiallager
  • Gerüste
  • Mulden und Container
  • Hebebühnen
  • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
  • Umzüge

Hinweis zur Kranaufstellung:
Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.

Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.

An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Fulda unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamtes sowie ggf. weiterer Ämter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag

Welche Gebühren fallen an?

  • Bauzäune und sonstige Baustelleneinrichtungen wöchentlich bei einer umbauten Fläche der Straße von
FlächeKosten pro Woche €Zeitraum
   
1 – 30 qm25,00 €/Woche1. – 4. Woche
 30,00 €/Woche5. – 8. Woche
 35,00 €/WocheAb der 9. Woche
   
31 – 50 qm37,50 €/Woche1. – 4. Woche
 45,00 €/Woche5. – 8. Woche
 52,50 €/WocheAb der 9. Woche
   
+ je weitere angefangene 50 qm50,00 €/Woche1. – 4. Woche
 60,00 €/Woche5. – 8. Woche
 70,00 €/WocheAb der 9. Woche
  • Aufstellen von Schuttcontainern
ZeitraumKosten €
1 Tag bis 3 Tage05,00 €/Tag
4 Tage bis 6 Tage20,00 €/EB
je Woche20,00 €/Woche
je Monat60,00€/Monat


Welche Fristen muss ich beachten?
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen

Beantragung beim Amt für Straßenverkehr & Parken
Mail: verkehr(at)fulda.de
 


Formulare

Sondernutzungserlaubnis für Straßen, Wege und Plätze - Verlängerung

Kategorien: Bauen, Parken & Verkehr | Größe: 504 KB

Sondernutzungserlaubnis für Straßen, Wege und Plätze - Antrag

Kategorien: Bauen, Parken & Verkehr | Größe: 519 KB