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Sondernutzung für Informationsstände / Verteilen von Handzetteln (Flyer)

Allgemeine Informationen

Zur Durchführung eines Informationsstandes und zum Verteilen von Flyern ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, da die öffentliche Fläche (Bürgersteig, öffentlichen Plätze usw.) über den normalen Gebrauch hinaus in Anspruch genommen wird. Hierfür ist zunächst ein schriftlicher Antrag erforderlich. Dieser muss spätestens eine Woche vor Durchführung des Informationsstandes bzw. des Verteilens der Flyer beim Magistrat der Stadt Fulda - Rechts- und Ordnungsamt - gestellt werden. Ihren Antrag können Sie formlos unter der E-Mail Adresse ordnungsamt@fulda.de einreichen. 

Auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht kein Rechtsanspruch. Die Sondernutzungserlaubnis wird schriftlich nur auf Zeit oder auf Widerruf gegen Entrichtung einer Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühr erteilt. Sie erlischt automatisch mit Ablauf der Zeit oder mit Zugang des Widerrufs beim Erlaubnisnehmer.

Bei Nichtinanspruchnahme besteht kein Erstattungsanspruch. Bei Nichteinhaltung der gegebenen Auflagen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldfestsetzung gegen den Erlaubnisinhaber / Verantwortlichen durchgeführt werden. 

Sondernutzungsgebühren

Sondernutzung für religiöse, kulturelle oder gemeinnützige Zwecke, die nicht der Erzielung von Einnahmen dienen bis 50,00 € pro/Tag (p/T). Sondernutzungen durch Parteien und Wählergruppen sind gebührenfrei. 

Sondernutzung für kommerzielle Zwecke:

- auf dem Bahnhofsplatz bis 50 m² = 125,00 € p/T

- auf dem Bahnhofsplatz über 50 m² = 250,00 € p/T

- auf dem Universitätsplatz bis 50 m² = 250,00 € p/T

- auf dem Universitätsplatz über 50 m² = 500,00 € p/T

- auf sonstigen Straßen, Wegen und Plätzen = 100,00 € p/T

- vor dem eigenen Geschäft / Sonderaktionen = 50,00 € p/T

- Verteilen von Handzetteln pro Straße / Platz = 50,00 € p/T

- Automaten bis 2 qm², im Übrigen gelten die o. a. Spiegelstriche = 100,00 € p/M

Rechtliche Grundlagen