Prostituiertenschutzgesetz
Das Prostituiertenschutzgesetz regelt Grundzüge zur Ausübung der Prostitution und bestimmt Anforderungen und Voraussetzungen zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes. Die Ausübung der Prostitution ist kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordung. Prostituierte sind Personen, die entgeltliche sexuelle Handlungen gegenüber oder an anderen Personen vornehmen. Prostituierte, egal ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt tätig sind, unterliegen einer Anmeldepflicht. Die Anmeldepflicht ist bei der Behörde zu erfüllen, in deren Zuständigkeitsbereich der Tätigkeitsschwerpunkt liegt. Zum Nachweis der Anmeldung wird eine Anmeldebescheinigung erteilt, in deren Vorfeld eine gesundheitliche Beratung und ein persönliches Informationsgespräch geführt werden muss. Die Anmeldung und die Erteilung der Anmeldebescheinigung bei Tätigkeitsschwerpunkten in der Stadt Fulda erfolgt bei und durch der/die Kreisordnungsbehörde des Landkreises Fulda.
Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringen sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt. In der Regel wird zu dem vorgenannten Zweck eine Prostitutionsstätte (ortsfeste Anlage) betrieben. Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird einer bestimmten Person und zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept und für bestimmte bauliche Einrichtungen, Anlagen und darin befindliche Räume erteilt.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen/Dokumente vorzulegen:
- Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Pass)
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vom Amtsgericht Fulda
- Auskunft aus dem Insolvenzregister (https://www.vollstreckungsportal.de/auskunft)
- Datenschutzerklärung zur Einholung von Auskünften bei dem Hess. Landeskriminalamt
- Betriebskonzept
- Eigentumsnachweis oder Miet-/Pachtvertrag
- Nutzungsvereinbarung mit den Prostituierten
- Hausordnung
- Hygienekonzept (soweit vorhanden)
- Grundrisszeichnung
- bei juristischen Personen (z. B. GmbH) ergänzend Auszug aus dem Handelsregister, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführungsvertrag